KC-Mitteilungen
- Journal
- KC-Mitteilungen
- Volume
- 1929
- Issue
- Heft 3-5 (22.5.1929)
- Date
- 1929-05-22
- Page
- Seite 37 (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
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87 Einblick in die Verhältnisse einer kleinen reichsritterlichen Herrschaft in der Mitte des 1k. Jahrhunderts und die Stellung der Grundhe.-ren zu ihren Indengemeinden gibt. Die Unterstützung dieser Bestrebungen werden sich sicherlich viele unserer Freunde angedeihen sei» lassen. Flegr „Warum ich Jude bin." Philo-Verlag, Berlin, broschiert 1,50 RM, gebunden 2,50 RM (bei Sammelbestellung durch das K.L-Büro 20% Ermäßigung). Außer der kleinen Schrift „Warum sind und bleiben wir Juden?", die unserem Aktiven wohl kaum noch bekannt ist, ist wohl noch keine Schrift erschienen, die so sehr von unserem Standpunkt ausgehend du Frage des Iudeseins behandelt und sich durch einen außerordentlich flüssigen Stil auszeichnet, wie die vorliegende Schrift. Durch besonderes Entgegenkommen dec Philo- Verlages kann bei Sammelbestellungen durch das K.T-Büro die Schrift mit einer Ermäßigung von 20% abgegeben werden. Wir hoffen, daß recht viele unserer Kartellbrüder von dieser Ermäßigung Gebrauch machen werden. Taschenkommentar der Strafprozeßordnung mit Gerichtsverfassungsgesetz und den wichtigsten Nebengesetzen. Von Reichsgerichtsrat Dr. Schwarz. Verlag Otto Liebmann, Berlin. Preis geb. 8.50 RM. Die Liebmannschen Laschenkommentare zeichnen sich durch kleines Format, übersichtliche Druckordnung und Verwendung von Dünndruckpapier aus. Durch Kürze des Ausdrucks und Beschränkung auf die wichtigsten Entscheidungen der höchsten Gerichte wird auf engem Raume verhältnismäßig viel geboten. Bekannt geworden ist vor allem die Bearbeitung der Zivilprozeßordnung von Baumbach; nunmehr ist auch die Strafprozeßordnung mit den Nebengesetzen von Reichsaerichtsrat Schwarz erschienen. 2m Telegrammstil gibt er eine manchmal recht knappe, aber stets klare Erläuterung aller Bestimmungen und nimmt zu den in der Praxis vorkommenden Fragen unter, Berücksichtigung insbesondere der höchstrichterlichen Rechtsprechung Stellung. Die kurzen Vorbemerkungen zu den einzelnen Abschnitten, die tabellarische Aebersicht über den internationalen Auslieferungsverkehr find hervorzuheben. Der Kommentar kann allen am Strafrecht interessierten Kartellbrüdern empfohlen werden. H. R. Lehrbuch des Deutschen Zibilprozeßrechts. Von Prof. Dr. Leo Rosenberg, Gießen. Zweite, neubearbeitete und erweiterte Auflage, 748 Seiten, 1929. Verlag Liebmann. Berlin. Geb.31,50M. Daß nach kaum 13 Monaten schon die zweite Auflage dieses neuartigen Lehrbuches vorliegt, ist ein Beweis für das Bedürfnis nach einer zeitgemäßen Darstellung des Zivilprozeßrechts. Durch umfassende Verarbeitung der reichs- und obergerichtlichen Rechtsprechung und durch die übersichtliche Einteilung hat sich das Rosenbergsche Lehrbuch auch für die Praxis bewährt. Bei der neuen Auflage sind zahlreiche Verbesserungen und Ergänzungen vorgenommen worden; Literatur und Rechtsprechung sind bis auf die neueste Zeit verwertet, das Arbeitsgerichtsgesetz und das österreichische Prozeßrecht sind stärker berücksichtigt worden. 3n Anlage und Methode von den bisherigen Lehrbüchern des Zivilprozeßrechts unterschieden, bleibt das Werk durch scharfe Herausarbeitung der Grundgedanken, knappe Begriffsbestimmungen und Gedrängtheit des Ausdruckes an äußerem Umfang (nicht am Inhalt) hinter den großen Lehrbüchern zurück. Anwendung verschiedener Druckschriften ist beibehalten worden, wodurch das Wesentlichste vor denl weniger Wichtigen hervortritt. Beispiele aus der Praxis erleichtern das Verständnis. Das Buch eignet sich besonders für die Studierenden der Rechtswissenschaft und Referendare, aber auch für Richter und Anwälte. Geheimer Sanitätsrat vr.'Konrad Küster. Der (87jährige) Geheime Sanitätsrat Dr. Konrad Küster in Berlin, der Begründer der A. D. B.- Burschenschaften, führt noch heute mit bewundernswerter Rüstigkeit und jugendlichem Temperament die Feder. In der „Deutschen Hochschulwarte", der Zeitschrift des Verbandes deutschfreiheitlicher Akademiker in Prag, gedenkt er in Nr. 7 des Jahrgangs VIII tu seinem Aufsatz: „„Völkisch" und „antisemitisch" als Hindernis einer alldeutschen geistigen Volksgemeinschaft" in anerkennenden Worten der Waffenschneidigkeit der K. C.-Verbindungen und der geachteten Stellung, die sich insbesondere die „Sprevia" in der Vorkriegszeit in der Studentenschaft zu verschaffen wußte. Küster tadelt aufs schärfste die Niedertracht, mit der z. B. im „Studentenführer für Berlin" der K. C. und der B. C. mit Stillschweigen übergangen werden, während die Ländervereinigungen von den Vereinigten Staaten von Nordamerika, von Aegypten bis zur Ukraine sämtlich verzeichnet sind. „Am nun eine alldeutsche geistige Volksgemeinschaft herbeizuführen, muß man im engeren Staatsleben Ruhe und Frieden unter sich schaffen, anstatt durch antisemitische Verhetzungen und Angerechtigkeiten Streit und Zänkereien hervorzurufen. Den Blick auf dieses Treiben kann dem Deutschtum im Auslande bei anderen Völkern und auch nicht bei den Ausländsdeutschen Ansehen und Achtung verschaffen." — Auch auf medizinischem Gebiete tritt Küster noch heute an die Oeffentlichkeit. Er ruft in einem Berliner Magazin die Allgemeinheit zum Kampfe gegen die Tuberkulose auf. In Preußen wurden 1926 mehr als 175 000 Personen wegen Tuberkulose in Anstallsbehandlung genommen. Mit beredten Worten tritt Küster für die Friedmannsche Behandlung mit Schildkrötentuberkulosebazillen ein, das sich trotz tausendfacher Erfolge noch nicht allgemeiner Anwendung erfreut. .Küster hofft, daß das Friedmannsche Verfahren das Ende der Tuberkulose in greifbare Nähe gerückt habe. Moderne Kosmetik unter besonderer Berücksichtigung der chirurgischen Kosmetik von vr. Martin Bab (Viadrinae-Breslau). Verlag S. Karger, Berlin 1929. In übersichtlicher Form, in knapper, klarer Einteilung bringt das Büchlein nicht nur dem praktischen Arzt, sondern auch dem „Kosmetiker" eine Reihe von wertvollen Angaben. Bemerkenswert ist die große Zahl erprobter Rezepte für kosmetische Heilmittel. Naturgemäß können Operationsmethoden im Nahmen eines Werkchens von 60 Seiten nur mit Stichworten gekennzeichnet und nicht ausführlich geschildert werden. Bei der zunehmenden Bedeutung der Kosmetik kann jedem Arzt das Büchlein als reiche Quelle praktischer Anregungen empfohlen werden. E. R. K.C.-Mf»fo«ds Für den K. E.-Lnlfsfonds gingen ein: Von Kartellbruder Berlak: Verzicht auf Ablösung für Unkosten K. E.-Redaklion . 225,— RM Ergebnis einer Sammlung auf der Tagung des Landesverbandes Sachsen-Anhalt in Dessau am 7. April d. I. für den K. E.- Lilfsfonds.54,11 „