KC-Mitteilungen
- Journal
- KC-Mitteilungen
- Volume
- 1928
- Issue
- Heft 12 (22.12.1928)
- Date
- 1928-12-22
- Page
- Seite 125 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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125 Teilnehmer Gelegenheit haben, dem Begrüßungs, abend beizuwohnen. Die Rückreise von Königsberg wird Montag, den 14. Januarfrüh 10,34 Ahr (Ankunft in Charlottenburg Montag Abend 20,38 Ahr), evtl, auch Montag Abend ab Königsberg 22,04 Ahr oder am Dienstag früh ab Königsberg 10,34 Ahr, stattfinden. Wer sich an dieser weiteren Gesellschaftsfahrt beteiligen will, wird gebeten, auf dem Postabschnitt der Zahlkarte dies zu vermerken, indem er die gewünschten Zeiten für Hin- und Rückfahrt angibt. Sollte die erforderliche Teilnehmerzahl für diese weitere Reise nicht erreicht werden, so wird angenommen, daß die Teilnahme an der Hauptfahrt gewünscht wird. Jeder Teilnehmer, der den Betrag rechtzeitig eingezahlt hat, erhält Nachricht, ob und zu welcher Fahrt für ihn ein Platz reserviert ist. Bei allen Zügen treffen sich die Teilnehmer jeweils 20 Minuten vor Abgang des Zuges im Haupteingang des Bahnhofs; dort werden die Fahrausweise ausgehändigt werden. Soweit die Züge nachts verkehren, insbesondere also bei den für die Hauptreise in Aussicht genommenen Zügen, wird für die Teilnehmer auf ihren Wunsch und soweit dies technisch möglich ist, ein Platz im Liegewagen 3. Klaffe bestellt werden. Voraussetzung hierfür ist die rechtzeitige Einzahlung weiterer 7,15 M. für jede einzelne einfache Reise. Bei der starken Besetzung der Liegewagen kann jedoch eine Gewähr für die Bereitstellung eines Liegeplatzes nicht übernommen werden. Hiernach etwa zuvielgezahlte Beträge werden umgehend zurückvergütet. Reben diesen Gesellschaftsfahrten sollen bei genügender Beteiligung Studentenfahrten mit 50prozentiger Fahrpreisermäßigung von Berlin, Köln, Frankfurt a. M. und Breslau ausgeführt werden. Die genannte Ermäßigung wird von der Reichsbahn gewährt, wenn von den Teilnehmern nachgewiesen wird, daß es sich um eine gemeinfchaftliche Fahrt unter Leitung und Aufsicht von Lehrern zu wiffenschaftlichen und belehrenden Zwecken handelt. Auch in diesem Falle können li-Züge benutzt werden. Anmeldungen für diese Studentenfahrten sind postwendend an folgende Anschriften zu richten: Für Süddeutfchland an Kbr. Dr. med. Georg Klein, Frankfurt a.M., Reue Mainzer Str. 78; Für Westdeutschland an Kbr. Dr. med. Julius Vier, Köln, Hohenzollernring 19; Für Schlesien an Kbr. Landgerichtsrat Dr. C. Rosenthal, Breslau 13, Friebestr. 4; Für das übrige Deutschland an das K. C.-Büro, Berlin SW 68, Lindenstr. 13. Sollten diese Studentenfahrten aus irgend welchen Gründen nicht zustande kommen, so werden die Teilnehmer von den oben genannten Stellen so rechtzeitig Bescheid erhalten, daß sie sich notfalls noch an der von Berlin ausgehenden Gesellschaftsreise beteiligen können. Voraussetzung hierfür ist jedoch, daß die Anmeldung sofort nach Crhalr der R. L.- Mitteilungen erfolgt. Die Anmeldung verpflichtet für den Fall des Zustandekommens der Fahrt zur Zahlung des Fahrpreises für Hin- und Rückreise v-Zug 3. Klaffe mit einer Ermäßigung von 50 Prozent. Wir bitten alle Kbr. Kbr., von den gebotenen Möglichkeiten in weitestem Maße Gebrauch zu machen, damit in Königsberg eine stattliche Anzahl von Kbr. Kbr. versammelt ist. Der Geschäftsführende Ausschuß des K. C. I. A.: Dr. Heinz Rosenthal, K. C.-Geschäftssührer. Krmdge-rrrig -es A.K.K. Sprevia. Zn der letzten Ausschuß-Sitzung des Alt-Herren- Bundes Sprevia kam, von ernsten Erwägungen ausgehend, folgende Angelegenheit von prinzipieller Bedeutung zur Sprache: Einem Jeden, der auf dem Alt-Herrentag vom Januar 1928 zugegen war, werden die Worte unseres Bundesbruders Holländer noch lebendig sein, die in der Forderung gipfelten: Der K. C. hat von jeher den größten Wert darauf gelegt, feste Charaktere, den Prototyp des anständig denkenden und handelnden Menschen zu erziehen. Das Bild des K.C.er in diesem Sinne dürfen wir, ohne ruhmredig zu sein, als ein scharf umriffenes hinstellen — bis vor kurzem. Werfen wir die Frage auf, wie Bundesbruder Holländer es betonte: Zehren wir nicht von dem Ruhm der Bergangenheit und entspricht die Jetztzeit mit ihrer Wirklichkeit noch der Vergangenheit. Man braucht kein Laudator temporis acti zu sein und kann sich der modernen Zeit vollständig anpaffen und muß doch mit Bedauern feststellen, daß diejenigen Dinge, die Bundesbruder Holländer als hervorragenden Erfolg der alten K. C.-Crziehung mit Recht gepriesen hat, stark ins Wanken geraten sind. Die Feststellung dieser Tatsache ist höchst bedauerlich. Was hier den Organisationen unseres Verbandes als ein Menetekel vor Augen gestellt werden soll, ist die Frage: Tut ihr auch alles, was geschehen kann, um das ethische Niveau eines jeden Verbandes zu erhalten? Klärt ihr auch restlos auf, was zu eurer Kenntnis gelangt und was euch nicht ganz einwandsfrei erscheint? Duldet ihr nicht den einen oder andern unter euch, über den man mit Recht die Achsel zucken darf? Darf es Bundesbrüder ersten und minderen Grades geben, und sogar solche, die man aus Gleichgültigkeit oder aus Kompromiß nicht durch Chrenrat aus dem Verband ausschließen sollte? Der A. H. B. Sprevia hat in seiner letzten Sitzung sich einheitlich auf den Standpunkt gestellt, daß ein jeder Bundesbruder die verdammte Pflicht hat, sobald Handlungen eines K.C.er ihm zur Kenntnis gelangen, die ihm minderwertig erscheinen, diese der betreffenden Organisation zur Aufklärung zu unterbreiten, damit eine gerechte Antersuchung möglich ist. Wir wollen gewiß kein Denunziantentum züchten, aber unsere Selbsterhaltung gebietet, Elemente zu entfernen, die unseren guten Namen gefährden.