KC-Mitteilungen
- Journal
- KC-Mitteilungen
- Volume
- 1928
- Issue
- Heft 9 (13.9.1928)
- Date
- 1928-09-13
- Page
- Seite 78 (sequence 2)
- Language
- German
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78 •jnhölt* Die Berliner Tagung des Wettverbandes für religiös-liberales Judentum (18.—21. August 1928 S. 78 — __ Das 8. K. C.-Sportfest in Frankfurt a. M. S. 8» — Noch ein Wort zur Frage Schneeschuhlauf im K. C. S 82 — Verbandsnachrichten S. 83 — Studium iu Lamburg S. 88 — K. C -Lilfsfonds S. 88 — Medizinischer Stellennachweis S. 89 — Wohnungsänderungen S. 89 — Personalnachrichten S. 89 — Inserate S. 90 — K. C.-Veranstaltungen S. 92 — Verbindungen, A. L > und Landesverbände im K. C. 26. ordentlicher K C.-Tag Gemäß § 22 Abs. 2 des K. C.-Statuts geben wir hierdurch bekannt, daß der 26. ordentliche K. C.-Tag vom 11. bis 14. Jamcar 1929 in Königsberg stattfinden wird. Der Geschäftsführende Ausschuß, welchem durch Beschluß des 25. ordentlichen K. C.-Tages zu Freiburg die Wahl des Ortes für den 26. ordentlichen K. C.-Tag überlassen worden war, hat sich aus verschiedenen Gründen zur Wahl von Königsberg entschlossen. Insbesondere war hierfür die Erwägung maßgebend, daß nicht nur grundsätzlich jede K. C.-Verbindung einen Anspruch darauf hat, den K. C.-Tag einmal an ihrem Sitze veranstaltet zu sehen, sondern es war auch kartellbrüderliche Pflicht, dem Wunsche der Kartellbrüder im Osten stattzugeben, weil es zugleich im höchsten Grade vaterländisches Gebot ist, den Deutschen im Grenzlande zu zeigen, daß man im Reiche an sie denkt und sie nach Kräften zu fördern und zu unterstützen versucht. Es gilt daher, kein Opfer zu scheuen, um in Königsberg eine würdige K. C.-Veranstaltung durchzuführen, und wir erwarten von allen K. C.-Brüdern, daß sie nach besten Kräften bemüht sind, den G. A. bei seinen Bestrebungen zu unterstützen. An die jüngeren Kartellbrüder insbesondere richten wir die Bitte, bei der Wahl des Studienortes für das kommende Wintersemester auch an Königsberg zu denken. Das genaue Programm wird noch bekanntgegeben. Wir fordern alle Kartellbrüder auf, Anträge, die sie durch ihre Verbände zum K. C.-Tag gestellt wissen wollen, unverzüglich ihren Verbänden einzureichen, damit sie innerhalb dieser Verbände zur Abstimmung gestellt werden können. Wir wehen die Verbände auf die im § 23 des K. C.-Statuts bestimmten Fristen hiermit ausdrücklich hin. Der Geschäftsführende Ausschuss des K. C. Die Berliner Tagung des Mellnerdandes für religiös-liberales Judentum (18.-21. August 1928). Von Arnold Lazarus (Viadrinae-D„ Nass.), Frankfurt a. M. Gehört ein Bericht über sie in unsere K. C.-Blätter? Verbietet ihn nicht vielmehr unsere in religiösen Dingen durchaus auf Unparteilichkeit gestellte Satzung? Nun — wir haben als K. C.er, welche besondere Auffassung der Einzelne für sich in Sachen der Religion auch immer haben mag, ein erhebliches Interesse an a l l e n Vorgängen des neuzeitlichen Judentums, um so mehr wenn sie sich in unserem deutschen Vaterlande abspielen. Freilich sah man auf der Tagung selbst nur recht wenig K. C.er. Aber ich glaube nicht, daß dieser Mangel, der in vollem Gegensatz zur Fülle der erschienenen Delegierten aus aller Herren Länder und den Scharen der anwesenden Zuhörer stand, ein Beweis sein kann, daß in unseren Kreisen kein Sinn für religiös-liberales Judentum vorhanden ist. Das Gegenteil dürfte heute eher der Fall sein, heute! Die Zeiten, in denen die jüdischen Akademiker fast samt und sonders durchaus atheistisch gesinnt waren, sind doch wohl vorüber. Je mehr heute, nach den Jahrzehnten seines Bestehens, die Alten Herren des K. C. — neben eigener ganz persönlicher Problematik — als Väter ein starkes Verantwortungsgefühl für die Erziehung ihrer Kinder haben, die als bewußte Juden durchs Leben gehen sollen, desto näher liegt oder läge es für unsere Kartellbrüder, an den Fragen, mit denen sich der Weltverband für religiös-liberales Judentum befaßt, innigen Anteil zu nehmen. Das soll natürlich nicht heißen, daß nicht auch die Einstellung des religiös-konservativen Judentums für die K. C.er von Bedeutung sein könnte. Aber sicher ist, wie die Verhältnisse nun einmal sind, daß der weit überwiegende Teil unserer Verbandsbrüder jedenfalls zu den sogenannten liberalen Juden gerechnet wird. Ich sage „sogenannt". Denn jeder Jude, der nicht orthodox oder zionistisch gesinnt ist, wird schlankweg als liberal bezeichnet, wobei unbeachtet bleibt, daß er vielleicht zu den Fragen des religiösen Judentums überhaupt kerne Partei mäßige Stellung nimmt oder ihnen mit völliger Gleichgültigkeit gegenübersteht. Auch macht ein bewußtes Trutzjudentum in Verbindung mit deutschvaterländischer Gesinnung, wie es die Grundlage unserer Verbandsarbeit bildet und bilden muß, durHaus nicht den religiös-liberalen Juden. Aber wie gesagt, in unseren Reihen ist heute bei vielen der wenn auch noch unbestimmte Drang und das Verlangen nach religiösem Judentum vorhanden. And wenn nicht bei unseren Kartellbrüdern selbst, so bei deren Frauen, die als Mütter das erwähnte Verantwortungsgefühl ihren Söhnen und Töchtern gegenüber gewiß besitzen. Und,