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KC-Mitteilungen · 1927-11-30 · Heft 11 (30.11.1927) · p. [Seite]

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Journal
KC-Mitteilungen
Volume
1927
Issue
Heft 11 (30.11.1927)
Date
1927-11-30
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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K.C.-Mitteilungen mit teilungsblatt der im Kartell - Gönnen! der Uerbindungen deutscher Studenten Mücken Glaubens vereinigten Korporationen, Anzeigril-Annahm» durch drn Verlag und da» K. C -Büro, prti» 1 - M. für M« einfach gespaltene Zeile nach Rudolf Masse Zeilenmrsser Nr. IS. Bezug nur gemeinsam mit den X. £. * Blättern. Bezugspreis halbjährlich 2,50 Mark zuzügl. 0,50 M. Postgebühr. Abonnemrntsbrstrllungen durch drn ver- _loa und da» ~K. £. »Büro._ „Bit Verbindungen im H. £. flehen auf dem Boden deutfchuaterländifcher Gesinnung. Sie haben zum Zweck drn Kampf gegen den Antisemitismus in der deutschen Studentenschaft und die Erziehung ihrer Mitglieder zu selbstbewußten Juden, dir im Bewußtsein, daß die deutschen Juden einen durch Geschichte, Kultur- und Rechtsgemeinschaft mir dem deutschen Vaterland unläslich verbundenen volksteil bilden, jeverzeit bereit und imstande sind, für die politische und gesellschaftliche Gleichberechtigung der Juden einzutreten. — Der K. £• lehnt die Bestrebungen zur Lösung der deutschen Iudenfrage außerhalb Deutschland, ab. — Zu politischen und religiäsen Sonderbrstrebungrn innerhalb de» Judentum» nehmen die Verbindungen im X. C. keine Stellung, soweit die» nicht durch Abs. t und 2 bedingt ist.' 1927. BERbin, den 30, November. nr. 11. Unfrclt: Würfel fallen S. 79. — Die Verordnung des Preußischen Staatsministeriums zum Studenten- -- recht S.82. — Erwin Friede S.85. — Zwei eindrucksvolle Veranstaltungen des K.C. in Lamburg S. 89. — Stimmen der Presse vom 25. o. K. C.-Tag in Freiburg S. 87. — Verbandsnachrichten S. 88. — Vücherilnd Blätterschau S. 90. — K. C.-Veranstaltungen S. 92. — Stellennachweis S. 94. — Wohnungsänderungen S. 94. — Inserate S. 95. Die Würfel fallen. Von Walter Borchardt (Rhen.-Pal., Sprevia). Nur wenige Tage trennen die „Deutsche Studentenschaft" und die preußischen Studentenschaften von jenen Stunden, die die Entscheidung über das Schicksal der studentischen Selbstverwaltung und über die Formen, in denen sie sich vollziehen soll, bringen werden. Ein langer und erbitterter Kampf der freiheitlichen studentischen Minderheit gegen die völkischen Kreise der „Deutschen Studentenschaft", der „Deutschen istudentenschast" gegen die seit langem angckündigten Maßnahmen des Preußischen Kultusministers Dr. Becker, der linksgerichteten Par-- teien gegcir die reaktionäre Gesinnung des überwiegenden Teils der Studentenschaft, würfelt diese Entscheidung — wie sie auch imlner ausfallen niöge — einem vorläufigen Ende entgegen. Der Keim, aus dem alle diese Konflikte erwachsen sind, die jetzt die falsche Organisation der Deutschen Studentenschaft, an der alle Studenten ohne Unterschied -der Parteifärbung und Konzession mitgearbeitet haben, in Frage stellen, ist der §'l der Preuß. Staatsministerial-Berordnung vom Jahre 1920, der die Grundlage für den bisherigen Aufbau der Deutschen Studentenschaft bildet. Er gewährte den aus den vollimmatrikulierten Studierenden deutscher Staatsangehörigkeit zusammengesetzten Studentenschaften die staatliche Anerkennung; er gab der Studentenschaft das Recht, durch chre Satzung zu bestimmen, „ob und in welchem Umfange und zu welchen Bedingungen vollimmatrikulierte Ausländer an der Studentenschaft oder ihren Einrichtungen teilnehmen dürften": er gab den einzelnen Studentenschaften ferner das Recht, „sich untereinander sowie mit entsprechenden Organisationen der übrigen deutschen Hochschulen zu einer allgemeinen oder zu einer deutschen Studentenschaft zu vereinen". Mit dieser staatlichen Anerkennung der preußischen Studentenschaften war auch für die „Deutsche Studentenschaft", die im Juli 1919 in Würzburg als „Zusammenschluß aller Studierenden deutscher l Abstammung und -deutscher Muttersprache des deutschen Sprachgebietes" gegründet war, eine gesunde j Basis und die Möglichkeit kraftvoller Entwicklung geschaffen. Die Zugehörigkeitsfrage wurde durch die Würzburger Verfassung in der Weise geregelt, daß der „Deutschen Studentenschaft" die Studentenschaft der Hochschulen des deutschen Sprachgebietes angehörten. Die Zusammensetzung der einzelnen reichsdeutschen Studentenschaften war so bestimmt, daß die reichsdeutsche Studentenschaft die Mitgliedschaft mindestens allen vollimmatrikulierten Studierenden deutscher Reichsangehörigkeit und deutscher Abstammung und Muttersprache gewähren mußte. Aeber die Auslegung der Preilßischen Ministerial- Verordnung entbrannte aber bald ein lebhafter Streit, und zwar über zwei Fragen: Einmal darüber, wer als Auslandsdentscher in' die „Deutsche Studentenschaft" ausgenommen werden müsse, dann darüber, was in der Koalitionsfrage unter „entsprechend e n" Organisationen zu verstehen sei. Besonders wichtig war diese Auslegungsfrage in bezug auf die ' österreichischen Studentenschaften; die dortigen Studentenschaften waren rein „arisch" und reaktionär zusammengesetzt. Die Sozialisten (auch die „Arischen") hielten sich auf Grund ihrer Weltanschauung von ihnen fern, die deutschen jüdischen Studenten durften ihnen nicht angehörcn. Für den österreichischen Studenten, der eine reichsdeutsche Universität besuchte, bestimmte sich bisher die Zugehörigkeit zu einer dentschen Studentenschaft danach, ob er dieser österreichischeil völkische» Studentenschaft angehört hatte. Solchermaßen zusammengesetzte Studentenschaften betrachteten die „Deutsche Studentenschaft" als „entsprechende" Organisation. Der preußische Landtagsbeschluß vom Mai 1926 sollte hier Wandlung schaffen. Er ersuchte das Ministerium, die Verordnung dahingehend abzuändern, daß der Studentenschaft die vollimmatrikulierten Studierenden deutscher und österreichischer Staatsangehörigkeit, sowie die auslandsdeutschen Studenten, dre vom Rektor als solche anerkannt sind, angehören sollten; ferner, daß die Studentenschaften sich mit den Studentenschaften koalieren sollten, die in gleicher Weise wie die preußischen zusammengesetzt seien. Das nächste sichtbare Ergebnis dieses Beschlusses war der Weihnachtsbrief des Preußischen Kultusministers im Jahre 1926, worin er darauf hinwies, daß durch die Praxis der „Deutschen Studentenschaft" „der Eindruck erweckt worden wäre, als wäre unter den Ausländsdeutschen ein eigentliches Auswahlprinzip allein nach dem Redestandpunkt durchgeführt"; er schlug, um diese Unbilligkeiten abzustellen, Mitwirkung des Rektors bei der Bestimmung der Zugeyörigkeitsfrage vor. Er stellte

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