KC-Mitteilungen
- Journal
- KC-Mitteilungen
- Volume
- 1926
- Issue
- Heft 6 (12.6.1926)
- Date
- 1926-06-12
- Page
- Seite 42 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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42 genötigt, von sich aus eine eindeutige Auslegung des Warschauer Abkommens vorzuschlagen. Auf der Sitzung des Exekutiv-Comites der C. I. E. in Bordeaux in» Februar 1926 .überbrachte der deutsche Vertreter der C. I E. den aus sechs Punkten bestehenden Vorschlag der D. St. über die Arbeitsgemeinschaft und die Einladung der D. St, diese sechs Punkte auf einer gemeinsamen Sitzung in Deutschland durchzuberaten Die C I. E. nahm die Einladung an Die Sitzung fand, wie oben bereits erwähnt, vom II. bis 15. April in Stuttgart statt. Zn der Presse ist oft betont worden, die C. I. E. habe die ersten fünf Punkte der D. St. ohne weiteres aus Entgegenkommen angenommen, bei dem sechsten Punkte, Sprachenfrage, sei es jedoch zum Abbruch der Verhandlungen gekommen. Es muß an dieser Stelle ausdrücklich festgelegt werden, daß in den ersten fünf Punkten die D. St. der C. I. E. iu weitgehendem Maße entgegengekommen ist, da sie von dem Willen beseelt war, eine Einigung herbeizuführen. — Die Punkte 1, 2 und 3, die ursprünglich forderten, daß der Vertreter der D. St. an allen Sitzungen und Kommissionen der C.I. E. teilnehme, wurden in der Form angenommen, daß die D. St. in die Kommission I, die interne Fragen der C. I. E. behandelt, nur einen Beobachter entsendet, und daß an den internen Sitzungen des Exekutiv-Comites kein deutscher Vertreter teilnimmt. Der Punkt 4, der die Teilnahme der D. St. an Konferenzen internationaler studentischer Verbände regeln sollte, wurde nicht vollkommen geklärt, da die C. I. E. für sich das Recht in Anspruch nahm, in jedem Falle festzustellen, ob die D.St ein Interesse an diesen Tagungen haben könnte, während die deutschen Vertreter forderten, daß es Sache der D. St. sei, ihr eigenes Interesse festzustellen. Es war der D. St., da sie schon in den ersten Punkten in großem Maße entgegengekommen war, nicht möglich, in diesem Punkte weiter entgegenzukommen. Die Redaktionskommission, die den genauen Wortlaut dieses Punktes sestlegen sollte, tagt infolge des Abbruchs der Verhandlungen nicht, sodaß also in diesem Punkte noch keine Einigung erzielt war. Der 5. Punkt der Deutschen Studentenschaft, der festsetzte, daß bei Streitfällen zwischen der D. St. und C. I. E. besondere Sitzungen stattfinden sollten, wurde in einer von der C. I. E. vor geschlagenen abgeänderten Form angenommen. In diesen 5 Punkten hatte man also die Verhandlungen durch das Entgegenkommen der D. St. zu einem gewissen Abschluß gebracht, allerdings war noch der schwierigste, der letzte Puukt zu verhandeln, daß die deutsche Sprache neben der englischen und französischen Sprache als gleichberechtigt anerkannt würde. Am einer Anerkennung der deutschen Sprache aus dem Wege zu gehen, hatte das Exekutiv-Comite in Bordeaux den Entschluß gefaßt, der nächsten Ratssitzung der C.I. E. in Prag den Antrag vorzulegen, daß in Zukunft sämtliche in der C. I. E. vertretenen Sprachen gleichberechtigt sein sollten, nur die französische Sprache sollte als die dokumentarische Sprache anerkannt sein. 29 verschiedene Staaten sind Mitglied der C. I. E., und es braucht auf die Schwierigkeiten nicht besondershingewiesen zuwerden, wenn jeder Vertreter der 29 Staaten in seiner Sprache sprechen wollte. Von diesem praktischem Gesichtspunkte ausgehend, stellte die D. St. den Antrag, nachdem sie sich trotz starker Bedenken mit der Anerkennung sämtlicher Sprachen einverstanden erklärt hatte, es möge der Geschäftsordnung der C. I. E. im § 14, der ja sowieso geändert werden sollte, der Zusatz angefügt werden, daß es aus praktischen Gründen erwünscht sei, sich der englischen, französischen oder der deutschen Sprache zu bedienen. Das Exekutiv-Comite erklärte unter ausdrücklicher Verweigerung der Gründe, daß es nicht imstande sei, einen derartigen Antrag als Zusatz zur Geschäftsordnung zu stellen. Es könnte sich evtl, bereit erklären, eine etwa gleichlautende Entschließung dem Rate vorzulegen. Wie leicht derartige Entschließungen in Vergessenheit geraten und wie wenig sie zu einer Klärung der Lage beitragen, hatten der D. St. alle die vielen Zwischenfälle, die nach der Warschauer Tagung entstanden waren, gezeigt. Es mußte also der D.St. auf jeven Fall daran gelegen sein, diesen Punkt wenigstens als Zusatz zur Geschäftsordnung der C. I. E. festgelegt zu wissen. Als die D. St. die Änfrage an das Exekutiv- Comite richtete, ob es bereit wäre, einen von dritter Seite kommenden Antrag dieser Art auf der Ratssitzung in Prag zu stützen und zur Annahme zu empfehlen, wurde mit einem strikten Nein geantwortet. Welches die Gründe für ein derartiges Verhalten des Exekutiv- Comites sind, läßt sich nicht angeben, da sie ausdrücklich verweigert wurden. Die D. St. sah nun also, nachdem sie ihrerseits in den ersten 5 Punkten, um überhaupt zn einem Abschluß mit der C. I. E. zu kommen, entgegengekommen war, daß der CIE. an einer genaue,» Klärung ihres Verhältnisses zur D. St. nichts gelegen sei, was auch aus den Worten eines Vertreters der C.I.E. hervorging, der erklärte, daß des Exekutiv-Comite nie einen Vertrag mit D St abschließen würde, es sollte lediglich das Verhältnis besprochen und hierüber eine Entschließung gefaßt werden. Wie dann später das Verhältnis zwischen C. I E und D. St. »verden würde, ist leicht zu sagen Man bra»,cht sich nur die Entwicklung nach der Warschauer Tagung vom Jahre 1924 nochmals wiederholt denken. Das waren die Gründe, die zu dem Bruch der Verhandlung in Stuttgart führten. Nicht Prestrge-Fragen wollte die D. St klären, sondern lediglich den Weg festlegen, die praktische Zusammenarbeit mit der CIE. durch genaue Feststellung der beiderseitigen Rechte und Pflichten zu fördern und zu vertiefen. Soweit die Darstellung des Nachrichtenamtes der Deutschen Studentenschaft. Die Schilderung der C. I. E. gibt den tatsächlichen Sachverhalt ebenso wieder, unterstreicht aber, daß der Vorschlag, eine den Wünschen der deutschen Delegation entsprechende Entschließung dem Rat vorzulegen, wenn auch nicht theoretisch, so doch prattisch, das von der D. St erstrebte Ziel erreicht hätte. Diese sollte folgenden Wortlaut haben: „Im Sinne einer Vereinfachung der Verhandlungen erscheint es wünschenswert, daß Vertreter, welche an den Debatten teilnehmen, sich der französischen, englischen oder deutschen Sprache bedienen." Es liegt tatsächlich hierin eine gewisse Parallele zu Genf, denn zu diesem Kompromiß kam man, weil man nicht den Mut hatte, der deutschen Sprache einen anderen Rang zuzubilligen als der spanischen oder italienischen. Aber trotzdem wäre es vielleicht möglich gewesen, diesem Kompromiß schon darum näher zu treten, weil es die deutsche Sprache zum mindesten der englischen gleichstellte. Es ist zu wünschen, daß wie in Genf so auch hier sich doch noch Wege der Zusammenarbeit finden lassen, aber dann bedarf es auch hier der „Realpolitik" und des beiderseitigen Verständigungswillens. Der Bund. Vereinigung freiheitlicher Akademiker. Seit Jahren bemühen sich die völkischen Studenten - Organisationen den Anschein zu erwecken, als stände die Gesamtheit der Akademikerschaft auf ihrer Seite. Längst haben sie sich in der „Altherrenschaft des Lochschulrings deutscher Art" und in der Arbeitsgemeinschaft völkischer Akademikerverbände feste Organisationen geschaffen. Jetzt endlich haben sich eine Reihe von Persönlichkeiten der verschiedensten studentischen und polittfchen Gruppen