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KC-Mitteilungen · 1925-12-31 · Heft 12 (31.12.1925) · p. Seite 93

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Journal
KC-Mitteilungen
Volume
1925
Issue
Heft 12 (31.12.1925)
Date
1925-12-31
Page
Seite 93 (sequence 3)
Language
German
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S3 politischen Katholizismus treffen wolle, komme man nicht länger durch. Der Verfasser des „Volksbuches vom Litler" betrachte die „scharze Internationale" als eine der „Lauptfeinde des deutschen Volkes" und als ihre Vertreter das Zentrum und die Bayerische Volkspartei. Das Christentum werde von dieser Bewegung wirklich zu Unrecht im Munde geführt. Bei näherem Zusehen zeige es sich, daß das Christentum der Nationalsozialisten nichts anderes sei, als die Verwerfung des Judentums, also eine reine Negation ohne jeden positiven christlichen Inhalt. Christentum sei hier gleich Antisemitismus. Letzten Endes gingen die Nationalsozialisten über das Christentum hinaus. Nach ihrer Anschauung sei der Protestantismus auf halbem Wege stehen geblieben, sie verlangten eine besondere Nationalreligion, die sie als germanisiertes Christentum bezeichneten, die aber mit dem positiven Christentum nichts als den Rainen gemein habe. „Vom Christentum zum Deutschtum" sei die Losung. Diese Auffassung sei im Grunde genommen nichts anderes, als die faschistische Idee der „Nazione deificata“, nichts anderes als ein nationaler Jmperalismus der Religion, der mit dem Positiven, für alle Nationen bestimmten Christentum in unlösbarem Widerspruche stehe. Vorstehende Ausführungen Dr. Schweyers können als ein gewisser Abschluß der im Laufe der letzten Jahre erfolgten Klärnng gellen. Der neueste Hochschulkonflikt. Das Nachrichtenamt der deutschen Studentenschaft teilt ^folgendes mit: „Wie bekannt, haben mit 26. Oktober Rektor und Senat der Technischen Lochschule Darmstadt die Einladung zu der zum 28. Oktober angesetzten feierlichen Rektorats- Übergabe zurückgezogen. Durch diese Bekanntgabe wurde die Studentenschaft zum ersten Male auf Vorgänge aufmerksam, die bald daraus ttt der Presse als „Konflikt zwischen Negierung und Lochschule" ausgedehnte Erörterung fandet:. Die Bekanntmachung des Rektorates vom 26. Oktober gab in ihren Wortlaut: „Rektor und Senat der Technischen Lochschule bedauern, die Einladung auf Mittwoch, den 28. Oktober 1925 zur feierlichen Siebergabe des Rektorates zurückziehen zu müssen. Durch eine Verfügung der Regierung ist die Lochschule in eine Lage versetzt worden, die es ihr untunlich erscheinen läßt, die Feier abzuhaltcn." keinen Aufschluß über die Natur der Vorgänge, so daß selbst die Studentenschaft weder über die in Frage stehende Verfügung der Regierung noch über die Konsequenzen, die' die Lochschule zur Absage der Rektoratsübergabe veranlaßt hatten, im klaren tvar. Sinterrichtet über den der Absage zugrunde liegenden Tatsachenverhalt wurde die Gesamtstudentenschaft gleichzeitig mit der Oeffentlichkeit erst durch die Presse. Die verschiedenartigen Ausdeutungen, die der Sachverhalt in den einzelnen Blättern fand, ließen es dringend erforderlich erscheinen, daß der Studentettschaft von der ihr zunächst maßgebenden Stelle, dent Ausschuß der Studentenschaft, ein für sie authentischer Bericht über ihr naheliegende Fraget: zugänglich gemacht werde. Dementsprechende Wünsche wurden denn auch aus der Studentenschaft heraus laut. Der Ausschuß der Studentenschaft berief deshalb am 30. 10. eine außerordentliche Studentenversammlung. Das Ziel der Versammlung war, nach Berichterstattung üb ex die Angelegenheit Lochschule—Regierung die Auffassung der verschiedenen Gruppen der Studentenschaft über diese Angelegenheit zu hören. Der Verlaus der ungewöhnlich stark besuchten Versammlung — der große Lörsaal der Lochschule reichte zur Aufnahme der Teilnehmer nicht aus — bewies jedoch eine vollkommene Geschlossenheit der Studentenschaft. Eingangs berichtete der Vorsitzende der Studentenschaft, Lerr Rasch, über die Vorgänge. Er führte aus: Die schon seit mehreren Jahren auf Drättgen des Lehrkörpers und der Stttdentenschaft zwischen Lochschule und Regieruttg gepflogetten Verhandlungen zur Errichttmg eines planmäßigen Lehrstuhles für Philosophie an der Technischen Lochschule Darmstadt führten im Jahre 1922 zu dem Beschluß, diesen Lehrstuhl zu errichteit. Eine Ernennung erfolgte damals, obwohl eine Vorschlagsliste der Technischen Lochschule vorlag, noch nicht. Auf Drängen der Lochschule wurde die Frage der Besetzung des Lehrstuhles im Sommer 1925 wieder aufgegriffen, eine Vorschlagsliste von der Regieruttg verlangt, diese der Regierung auch eingereicht, jedoch wurde von der Negierung ein Lerr ernannt, der auf der Liste nicht aufgeführt war. Ohne auf die Persönlichkeit und sachliche Eignung dieses Lerrn einzugehen, muß festgestellt werden, daß das alte Ergänzungsrecht der Lochschule verletzt wurde. Es handelt sich dabei nicht um ein formal-juristisches, aber um ein durch die Tradition verbrieftes Recht aller deutschen Lochschulen, daß bei der Ergänzung ihres Lehrkörpers ihre eigenen Vorschläge berücksichtigt werden. Die im vorliegenden Falle von der Verufungskommission eingereichte Vorschlagsliste hat die volle Zustimmung beider Senate gefunden. Es bedarf keines Linweises, rvelcher gefährliche Einfluß auf das wissenschaftliche Leben ausgeübt wird, wenn andere Gründe als die fachliche Eignung für die Besetzung der Lehrstühle maßgebend werden würden. Der Lerr Rektor seinerseits habe ihn, erklärt Lerr Rasch, ermächtigt, der Studentenschaft zu versichern, daß für die Vorschläge der Verufungskommission keine anderen Gründe maßgebend gewesen seien, als die Rücksicht auf die wissenschaftlichen und pädagogischen Fähigkeiten der von der Kommission vorgeschlagenett Lerren. Es erschien jedoch ohne Belang, die näheren Sltnstände der Wahl der vorgeschlagenett Lerren oder die der Erttennung des derzeitigen Itthabers des Lehrstuhles für Philosophie zu erörtern, da die Versammlung ihre Ansicht, daß das Prinzip des Selbstergänzungsrechts der Lochschule unter allen Simsländen gewahrt werden müsse, in einer einstimmig und ohne jede Diskussiott angenommenen Entschließuttg zutn Ausdruck brachte. Nach dem Willen der Studentenschaft hat diese Entschließung folgenden Wortlaut, der der Oeffentlichkeit zur Kenntnis gegebett tverden soll: „Die Darntstädler Studentenschaft nimmt Kenntnis vott dent Konflikt zwischen Lochschule und Negierung. Die Studentenschaft wird für die Rechte der Lochschule stets wie für ihre eigenett Rechte eintreten und stellt sich im vorliegenden Falle voll und ganz hinter Rektor und Settat." Das Nachrichtenamt legt Wert auf einen ungekürzten Abdruck, der aber einer kleinen Ergänzung unbedingt bedarf. Die Darmstädter Studentenschaft verkennt bei Ihrer Stellungnahme — es handelt sich ttm die Berufung des unseren Lesern bekannten Prof. Goldstein, des Lerausgebers des „Morgen" — daß niemals, auch nicht vor dem Kriege, der Staat auf das Recht verzichtet hat, von den Vorschlägen der Fakultätett abzuweichen und hiervon bei etwa aller Berufungen Gebrauch machte. Es genügt darauf hinzuweisen, daß ein Lelmholtz gegen den Vorschlag der Fakultät ernannt wurde, um zu beweisett, daß der Staat hierbei nicht immer fehlgegriffen hat! — Aber ob, vor allem wenn es sich um eilten christlichett oder völkischen Professor gehandelt hätte, die Darmstädter Lochschule auch ihre Stimme erhoben hätte? —

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