Mitteilungen des Gesamtarchivs der Deutschen Juden
- Journal
- Mitteilungen des Gesamtarchivs der Deutschen Juden
- Volume
- 6 (1926)
- Article
- Zur Begründung des Landrabbinats und zur Entstehung der Synagogen- und Gottesdienstordnung für das Herzogtum Sachsen-Meiningen
- Date
- 1926-01-01
- Page
- Seite 67 (sequence 2)
- Language
- German
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alion und belastete sie mit einer Aufgabe, die ihnen bis dahin entweder überhaupt nicht oder auch nicht annährend in gleicher Scharfe und Dringlichkeit gestellt war. Diese neuen Staatswesen sahen sich plötzlich einer überaus großen Zahl von unmittelbaren jüdischen Untertanen gegenüber, die vorher unter mannigfach verschiedenen Bedingungen gelebt hatten und völlig ungleichmäßig im erweiterten Staatsgebiete verteilt waren. Daraus ergab sich 'für diese neugebildeten deutschen Staaten — schon im Interesse der ^Vereinheitlichung ihrer Verwaltung — die Notwendigkeit, neues Recht für ihre Juden zu schaffen. Es galt, einen Ausgleich zwischen den in den einzelnen Gebietsteilen jeweils erreichten Rechtszuständen und zwischen den verschiedenartigen Interessen und Ansprüchen herzustellen, sowie Formen zu finden, die den Juden dem Staat nützlicher machten. Es ist daher nur zu verständlich, daß ähnlich gelagerten Voraussetzungen ähnliche Folgerungen entsprachen, daß die Judenedikte jener Tage sich so vielfach in Tendenz und Bestimmungen berührten, so zahlreiche sinn- und wortgetreue Übereinstimmungen zeigten. Und eben so selbstverständlich ist es, daß das Beispiel der größeren maßgebend für die kleineren, ähnlich zusammengesetzten Staaten wurde. Aus solchen Quellen hat sich denn auch das Judengesetz von Sachsen-Meiningen gespeist. In Sachsen-Meiningen, das in Rheinbundstagen seine Herrschaft aus würzburgischem und ritterschaftlichem Besitz erweitert hatte, waren die Juden in einigen wenigen geschlossenen Siedelungen, in den ritterschaftlichen Judendörfern, an ihrer Spitze Walldorf, konzentriert. Vom Wohnen in den Städten waren sie ausgeschlossen; ganz auf den Handel, zumeist den, notwendig auf Kreditieren aufgebauten, Hausier- und Viehhandel, die Mäkelei, das „Schmusen" angewiesen, befanden sie sich vorwiegend in kümmerlichster wirtschaftlicher Lage. Von allen übrigen Berufen ausgeschlossen, lebten sie fast ohne jeden Zusammenhang mit der höheren Kultur der Zeit in ihren alten religiös-nationalen Formen und Zusammenhängen, stark durch ihr Gemeindeleben. Das Gesetz, das in diese Zustände bewußt richtungsverändernd eingriff, das Patent für die Juden der alt-meiningischen Gebietsteile vom 5. Januar 1811 x), zeigt — dem angedeuteten Zusammenhang 1) Abgedruckt bei Human S. 129-36. Entstehungsgeschichte wesentlich in den Regierungsakten betr. die Verhältnisse, Verfassung und Gesetze der Juden in dem hiesigen herzoglichen Lande. 1808 £. und in den Akten der Geheimen Kanzlei 5' 67