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Mitteilungen des Gesamtarchivs der Deutschen Juden · 1926-01-01 · 6 (1926) · p. Seite 31

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Journal
Mitteilungen des Gesamtarchivs der Deutschen Juden
Volume
6 (1926)
Article
Der Oberlandesälteste Jacob Moses
Date
1926-01-01
Page
Seite 31 (sequence 19)
Language
German
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dengemeinden betrafen, mit gebührender Achtung hinzugezogen werden. 4) Vorl. bekannte Ober-Landes-Älteste Herr. Es hat der Ober-Landes-Älteste Jacob Moses in abschriftlich beykommender Vorstellung vom 6-ten liujus wegen seiner geschwächten Gesundheit um Entlaßung von seiner Funktion eines Ober-Ältesten allerunterthänigst gebeten. Diese ist ihm auch, jedoch nur soweit, als solche Function die Berlinsche Juden-Gemeine betrift, in der gleichfalß abschriftlich beykommenden Resolution vom i i-ten hu jus allergnädigst nachgegeben, derselbe aber, nachdem er auf Erfordern sich dazu in seiner copeilich anliegenden Erklärung vom 17-ten hujus submittiret hat, als Ober-Landes-Ältester der Juden-Gemeinen in den übrigen Provintzen und Städten beybehalten worden, dergestalt daß er fernerhin, sowie überhaupt dieses Amt verwalten, also auch allhier in allen denjenigen zur Function des Ober- Landes- und hiesigen Ober-Ältesten Daniel Itzig und der Ältesten der hiesigen Juden-Gemeine vorkommenden Sachen, die zugleich die Juden-Gemeinen aus andern Provintzen und Städten angehen, als Ober-Landes-Ältester mit zugezogen und die ihm in solcher Qualität nach dem Rescript vom 8. November 1775 gebührende Achtung nach wie vor bewiesen werden soll, welches den Ober- und Ältesten 'der hiesigen Juden-Gemeine hiedurch zu ihrer Nachricht und Achtung bekandt gemacht wird. Signatum Berlin den 27-ten September 1782. Die Berliner Gemeinde brauchte nicht erst zur Achtung für ihren Ältesten Jacob aufgefordert zu werden. Seine vom König und den Behörden anerkannten Verdienste und seine Wohltätigkeit hatten zum Glänze der Gemeinde beigetragen, sie rühmte sich ihres „Wohltäters und wahren Vorstehers". Zur Entschädigung für die Ausgafben, die Jacob während seines Ältestenamtes gehabt hatte, bildete sie einen Fonds von i5oo Talern, der mit 4% verzinst werden sollte, und stellte ihn dem bisherigen selbstlosen „aufrichtigen Leiter" zur Verfügung. Ein Protokoll im Gemeindebuche 1 verewigte den Entschluß für alle Zeiten und sprach dem abgehenden Ältestem den Dank der Gemeinde für seine bisherige Tätigkeit aus. Auch das an die Gemeinde gerichtete Kgl. Reskript vom 27. September wurde ins Gemeindebuch eingetragen 2. Verewigt 3 sey das ruhmwürdige Andenken von unserm Wohlthäter und wahren Vorsteher, des durch Verdienste und Wohlthun rühmlich bekanten Ober- Landes-Ältesten Herrn4 Jacob Moses. Er war beständig unser aufrichtiger x) Hdschr. Bl. 227. 2) Hdschr. Bl. 202. Wie bereits früher erwähnt wurde, befindet sich dort auch eine Abschrift des Kgl. Reskripts vom 8. Nov. 1775. 3j Das Folgende ist eine von Jacob 1792 dem Könige eingereichte Übersetzung des hebräischen Textes. 4) Vorl. bekannte Ober-Landes-Älteste Herr. 81

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