Mitteilungen des Gesamtarchivs der Deutschen Juden
- Journal
- Mitteilungen des Gesamtarchivs der Deutschen Juden
- Volume
- 5 (1914)
- Article
- Spuren von Urkunden in den hebräischen Kreuzzugsberichten
- Date
- 1914-01-01
- Page
- Seite 148 (sequence 6)
- Language
- German
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- 148 — Am Dienstag erging für die Juden das Friedenswort: Wer einen Juden anrührt, und ihn verwundet, dessen Hand wird abgehauen und wer einen Juden umbringt, wird umgebracht. Auch die Bischöfe drohten mit dem Banne: Wer seine Hand gegen die Juden ausstreckt, wird vernichtet und seine Kreuzfahrt kann ihm nichts nützen. Es wurde schriftlich besiegelt und mündlich bekannt gemacht, die Juden in acht zu nehmen, wie ihren Augapfel, mehr noch als sie früher taten. Alles geschah für volles Geld und der edle Priester R. Mosche ritt neben dem Kaiser mit dem versiegelten Schreiben in Händen, um den Juden Frieden zu verschaffen. Zu diesen Notizen ist hinzuzunelnnen, dass einige Jahre vorher, 1179, die Juden im rheinfränkischen Landfrieden zum ersten Mal allgemein als zur königlichen Kammer gehörig erscheinen.1 Erwägt man ferner, dass uns von Friedrich I. bereits zwei Erneuerungen von Judenschutzbriefen Heinrichs IV. bekannt sind, die Erneuerung des Wormser Schntzbriefes von c. 1090 im Jahre 1157 und des Regensburger von c. 1097 im Jahre 1182,2 so wird es wahrscheinlich, auch bei dem Schutzbefehl von 1188 im wesentlichen an eine Erneuerung des 1096 bei Beginn des Kreuzzugs von Heinrich IV. erlassenen zu denken. Was schliesslich die Frage anlangt, in welcher Form die Urkunden den Juden bekannt gemacht wurden und wie die Chronisten zu ihrer Benutzung kamen, so sei dafür, abgesehen vom Schluss des letzten Zitats, auf den Bericht über den Schutzbefehl Ludwigs VI. nach der Blutbeschuldigung von Blois (S. 147 Anm. 3) hingewiesen, S. 34: Die Bekanntmachung übergebe ich ausführlich dem Lehrer R. Jomtob, damit er sie in getreuer Abschrift unserem heiligen Lehrer (R. Tarn) kund tue. 1 Diese Mitteilungen IV S. 45. 57. 2 Diese Mitteilungen IV S. 31 ff. 42. 44 f.