Mitteilungen des Gesamtarchivs der Deutschen Juden
- Journal
- Mitteilungen des Gesamtarchivs der Deutschen Juden
- Volume
- 5 (1914)
- Article
- Das Erfurter Judenbuch
- Date
- 1914-01-01
- Page
- Seite 8 (sequence 7)
- Language
- German
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leergelassene Blattseiten1 erscheinen. Mit einem solchen Verluste, den der Schreiber selber anmerkt, haben wir es offenbar ßl. 64 zu tun.2 Die Frage löst aber erst eine Betrachtung der einzelnen Listenführung. Sie erklärt, warum die Zinsreihen3 für ganze Jahre fehlen, für andere wiederum eine auffallende Dürftigkeit aufweisen. Diese Listen galten nämlich nach damaliger Anschauung nicht als unantastbare Rechtsdenkmäler wie Urkunden, Satzungen, Statute u. a., sie trugen vielmehr nur „notizbuchartigen Charakter"4 und gaben bloss Anhaltspunkte für die an anderer Stelle vermerkte Abrechnung her. Die äussere Anlage dieser Listen ist in Erfurt im wesentlichen die gleiche wie anderorts.5 Jede neue Jahresaufzeichnung trägt als Kopf nach letzten Endes römischem Vorbilde die Namen der Ratsmeister, bisweilen auch die der Kämmerer,6 einmal auch die der Vierherren.7 An dieser letzten Stelle werden auch die fünf Räte ohne Namensnennung als Körperschaft genannt. Diese Aufzählungen sind jedoch meist in abgekürzter, der Ergänzung und manchmal auch der Berichtigung bedürfender Form8 angegeben. Die in der Regel 1 Die Handschrift weist folgende unbeschriebene Seiten auf: 15', 30, 36, 36', 37, 37', 38', 45', 53', 54', 55, 55', 65, 65', 69'. Von diesen ergeben sich bei einem Vergleich mit der Lagenstatistik ohne weiteres folgende als Anfangs- oder Endblätter einzelner Lagen: 30, 36—37', 45', 55—55', 69'. Aber auch 53' war ursprünglich letzte Seite, wie die Uebersicht schon vermuten Iässt. Das ihm folgende Blatt 54/54', dessen Verbindungsblatt fehlt, bildet jedoch auch inhaltlich eine Trennung zwischen den (vgl. die Anordnung im folgenden Jahre) unmittelbar aufeinander folgenden Eintragungen der Hauszinse und des Geschosses des Jahres 1398 durch eingeschobene Bürgerlisten späterer Zeit (1400—1402). Das wird nur dann verständlich, wenn wir annehmen, dass dieses nur einseitig beschriebene Blatt wegen seiner leeren Seite fälschlich an ein zu frühes Lagenende, anstatt etwa vor Bl. 62, gesteckt wurde, zu dem seine Eintragungen ja in inhaltlichem Zusammenhange stehen (vgl. die Bi. 54 gestrichene und 62 erneuerte Ansetzung des Moses von Eisenach als Judenbürger für das Jahr 1402). Blatt 38' war offenbar für weitere Judenaufnahmen freigelassen. Für die Freilassung von 15' und 65/65' ist ein besonderer Grund nicht ersichtlich. 2 Vgl. die darauf bezügliche Anmerkung: vacant sex folia. 3 Ueber das Fehlen der Geschosslisten siehe S. 13. 4 Hohlfeld, Die Stadtrechnungen als historische Quellen (Bibl. d. sächs. Gesch. u. Landeskunde 1912) S. 20. 5 Vgl. Beyerles Uebersicht über eine Eeihe deutscher Städte in den „Deutschen Geschichtsblätternu Bd. XI S. 192 ff. 6 Bl. 11', 35, 38, 39, 43', 48', 59. 7 Bl. 46. 8 Ratsmeister- und Kämmererliste wurde ergänzt durch das Erfurter Urkundenbuch, und, wenn dieses versagte, durch die „Auszüge aus den Rechnungen der Stadt Erfurt über alle Ausgaben für öffentliche Bauten in den Jahren 1336—1509" (Akten der Stadt Erfurt Abt. IIa nr. 1) mit ihren fast stets vollständigen Ueberschriften.