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Mitteilungen des Gesamtarchivs der Deutschen Juden · 1913-01-01 · 4 (1913) · p. Seite 109

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Journal
Mitteilungen des Gesamtarchivs der Deutschen Juden
Volume
4 (1913)
Article
Generaltableau betreffend die wechselseitigen Gerechtsame und Privilegie der Christen und Juden in den Städten des Königl. Posenschen Camme Departements
Date
1913-01-01
Page
Seite 109 (sequence 39)
Language
German
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IRI
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— 109 — 2. Czempin (624 Christen, 149 Juden). IV. Das Privilegium der Schneider und Kürschner sagt in Absicht der Juden gar nichts, aber allgemein heisst es, dass keine Pfuscher geduldet werden sollen. In dem Privilegio der Schlächter1) ist von einem einzigen Privilegirten die Rede, dass er schlachten darf, indem ihm dazu die Erlaubniss vom Dominio ertheilt ist. V. Die Juden Schneider und Kürschner haben überhaupt kein Privilegium, es sind gegenwärtig 2 jüdische Schlächter hier, sie haben aber kein besonderes Privilegium. VI. Da in Absicht der Juden in diesen Privilegiis nichts gedacht ist, so kann auch über deren Rechtsgültigkeit nichts gesagt werden. VII. Zur Zeit der Besitznahme Südpreussens hat man die Juden sowie zu pohlnischen Zeiten in die Kürschner, Schneider und Fleischer Zunft gegen Erlegung der gewöhnlichen Meister Gebühren, welche jährlich 4 fl. pohln. betragen, aufgenommen. Die Grundherrschaft verlangt zwar auch von jedem (Juden) Schneider 4 fl. pohln., indessen werden ihr dieselben streitig gemacht. Für diese Abgaben ins Gewerk können die Juden Professionisten gleich denen Christen zur Jahrmarkts Zeit ihre Waaren öffentlich zum Verkauf ausstellen. 3. Dupin2) („jetzt Dubin« 441 Christen, 2 Juden). I. Nein! Diese Stadt besitzt zwar kein Privilegium, welches den Juden den Aufenthalt hierselbst verbietet es ist jedoch hier, wie in allen übrigen geistlichen Städten immer Observanz gewesen, keine Juden zu dulden. III. Trotz der angeführten Observanz wohnt daselbst ein Jude, welcher gegen ein jährliches Schutzgeld von 1 Rthl. tolerirt wird. x) Extract aus dem ffleischerprivileg von 1752, approbiert 26. VII. 1754, deutsche Uebersezung in A VIII 26 fol. 1. 2) cf. S. 108 Anm. 2. Es war also offenbar in der Zeit zwischen Ablieferung der Posenschen und Peisernschen Tabellen bei Verschiebung der Inspektionsbezirke Dupin von der Posener an die Peisernsche Inspektion abgegeben worden. Dass es eine geistliche Stadt gewesen, widerspricht den Angaben bei Sirisa, Polens Ende. 1797, S. 115 und bei Warschauer S. 37. Die Aufzählung bei Sirisa 1. c. S. 141 scheint verwirrt zu sein; cf. auch C. v. Holsche, Geographie und Statistik von West-, Süd- und Neu-Ostpreussen II 1804 S. 291.

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