Mitteilungen des Gesamtarchivs der Deutschen Juden
- Journal
- Mitteilungen des Gesamtarchivs der Deutschen Juden
- Volume
- 4 (1913)
- Article
- Generaltableau betreffend die wechselseitigen Gerechtsame und Privilegie der Christen und Juden in den Städten des Königl. Posenschen Camme Departements
- Date
- 1913-01-01
- Page
- Seite 78 (sequence 8)
- Language
- German
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— 78 — 8. Brätz (971 Christen, 110 Juden). IV. Nach dem Privilegio des Kürschnergewerks1) darf kein Jude mit Kürschner Waaren handeln. Das nehmliche findet auch in Ansehung der Tuchmacher2) und Fleischer3) Privilegia statt. V. Die den Juden zugestandenen Freiheiten4) laufen nicht gegen die erwähnten Privilegia der christlichen Zünfte. VI. Es ist gegen die Rechtsgültigkeit dieser Privilegia nichts einzuwenden. VII. wie bei 4. 9, Obersitzko (1047 Christen, 476 Juden). IV. Nach dem Gewerks Privilegio der Tuchmacher5) soll keinem Juden erlaubt sein auf dem Markte Tuch zu verschneiden oder Wolle in der Stadt auf zu kaufen. IV. Das Privilegium der Schneider6) verbietet den Juden die Jahrmärkte mit Kleidern zu beziehen, und untersagt ihnen alle Eingriffe in die Schneider Profession. In dem Bäcker7) Privilegium wird ihnen auch der Mehl und Brodthandel untersagt. V. In den beiliegenden Privilegio8) der Juden sind sowohl ihre Handels Freiheiten als auch ihre Abgaben speciel bestimmt. Es ist jedoch nichts darin enthalten, was den Privilegiis der Christen wiederspricht. VI. Findet das nehmliche Statt, was bei Benschen hierüber gesagt worden. VII. Dem Tuchmachergewerke haben die Juden bisher noch keine Eingriffe gethan; dagegen sind die Schneider sehr von ihnen beeinträchtiget worden; denn es sind daseltst 12 Juden schneid er, welche sich 1) Extract aus dem Kürschnerprivileg, ohne Jahr, deutsch A VIII 24 fol. 41. 2) Extract aus dem Tuchmacherprivileg, ohne Jahr, deutsch A VIII 24 fol. 42* 3) Extract aus dem Fleischerprivileg, ohne Jahr (1723), deutsch A VIII 24 fol. 43. 4) Judenprivileg vom 4. XII. 1738, deutsche IJebersetzung in A VIII 24 fol. 44 und in A VIII 5 fol. 69, 70. S. Anlage 1. 5) Extract aus dem Tuchmacherprivileg, ohne Jahr, deutsch in A VIII 24 fol. 45. 8) Extract aus dem Schneiderprivileg, ohne Jahr, deutsch in A VIII 24 fol. 46. 7) Abschrift des Bäckerstatuts vom 17. II. 1745, deutsch in A VIII 24 fol. 47. 8) Judenprivileg vom 11. XI. 1746, deutsche Abschrift in A VIII 24 fol. 48 und in A VIII 5 fol. 67. Das Original befand sich in südpreussischer Zeit noch bei den Judenältesten, ist aber nach Warschauer S. 165 später verloren gegangen.