Mitteilungen des Gesamtarchivs der Deutschen Juden
- Journal
- Mitteilungen des Gesamtarchivs der Deutschen Juden
- Volume
- 4 (1913)
- Article
- Plan für die Bearbeitung eines Urkundenbuchs zur Geschichte der Juden in Deutschland im Mittelalter
- Date
- 1913-01-01
- Page
- Seite 9 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 93% known words query
- IRI
…/2821022-2821029-2821609--0538-2821654- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
— 9 — Frage kommen können, kommt doch auch das Formelhafte für die Echtheitsbestimmung, für die Bestimmung des Zusammenhangs mit Vorlagen, Vor- und Nachurkunden und, der besonderen Stellung der Juden entsprechend, bisweilen auch inhaltlich in betracht. Für den ersten und zweiten Fall sei hier beispielsweise nur kurz auf die bereits erwähnten Erörterungen von Bresslau und Stobbe über die Judenprivilegien Heinrichs IV. für Speier und Worms, für die inhaltliche Bedeutung der Formeln auf die Arenga des S. 46 folgenden Privilegs Friedrichs II. hingewiesen. VI, Bearbeitung der Regesten. Der Grundsatz, jede Urkunde mit einer kurzen Inhaltsangabe (Regest) zu versehen, hat für das Urkundenbuch zur Geschichte der Juden in Deutschland in besonderer Weise Geltung. Man unterscheidet Regesten, welche im Wortlaut folgenden Urkunden vorausgehen und nur den Zweck einer „Ueberschrift" haben, die sich deshalb auf „das Aller/wesentlichste", die Namen des Urkundenausstellers und Empfängers, den Betreff oder Gegenstand der Urkunde, den Ausstellort mit dem reduzierten Datum zu beschränken haben,1) und Regesten, die, ohne die Urkunden veröffentlicht, bestimmt sind, diese möglichst zu ersetzen.2) In unserem Falle müssen beide Systeme verbunden, die Urkunden mit ausführlichen Regesten versehen werden. Zwei Umstände machen dies notwendig. Die Erforschung der jüdischen Geschichte wird in der lokalen und territorialen Einzelarbeit, das lehrt die Erfahrung und lässt sich auch für die Zukunft absehen, zum grössten Teil auf historisch nicht hinreichend vorgebildete Interessenten angewiesen sein. Das macht sich in keinem Arbeitsteil so sehr wie im urkundlichen bemerkbar. Deshalb ist es nötig, den Benutzern des Urkundenbuchs den Schlüssel zur Auflösung der Urkunde in einem ausführlichen Regest in die Hand zu geben. Wenn auch ,,ein noch so ausführlicher Auszug die Urkunde nie vollständig ersetzen" wird3) und soll, so kann er in einem Punkte über die Wiedergabe der Urkunde doch wesentlich hinausgehen, indem er, nicht an den Wortlaut gebunden, lediglich durch die Art der Wiedergabe die Urkunde erläutern kann. Dies ist das Ziel, das im vorliegenden Falle angestrebt wird und nun an einer Reihe von Beispielen genauer gekenn- 1) J. Fr. Böhmer in Friedmanns Zeitschrift f. d. Archive Deutschlands II 1850 S. 135, wieder abgedruckt in Janssens Biographie Böhmers III 461 (vgl. 466), zitiert von Mühlbacher, Karolingerregesten S. XXI. 2) Mühlbacher a. a. O. XXII. 3) Waitz in Sybels Hist. Zeitschr. XL 1878 S. 291; Mühlbacher a.a.O.