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Mitteilungen des Gesamtarchivs der Deutschen Juden · 1911-01-01 · 3 (1911-1912) · p. Seite 39

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Journal
Mitteilungen des Gesamtarchivs der Deutschen Juden
Volume
3 (1911-1912)
Article
Akten-Inventar der Synagogen-Gemeinde Soest
Date
1911-01-01
Page
Seite 39 (sequence 14)
Language
German
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— 39 — Abgang Zugang Abgang Zugang 1829 1830 1835 1837 1838 1839 1840 1841 1842 1843 2 1 3 1 1 2 1 5 2 1 3 1 1 1844 1845 1846 1847 1848 1849 1850 1851 1852 1853 1854 1 1 1 2 1 2 3 5 2 2 3 3 - (5)1) Der Anlass des Abgangs lässt sich nur selten nach Tod oder Wegzug bestimmen. Das Auf und Ab zeigt keine Plötzlichkeiten, und auch der sichtbare Aufstieg von 1843—1849 würde weniger hervortreten, wenn ihm nicht jahrelang kein Abgang zur Seite stehen würde. Der Zugang ist nun noch einmal als Abgliederung von Soester Familien und als Zuzug zu unterscheiden. Dann sehen wir von 1826 an unter 45 Hinzugekommenen 15 (17) in Soest Geborene, können diese Zahl aber, da Geburts- und Abgangslisten fehlen, nicht an der Zahl der Geborenen und Weggezogenen abmessen. Innerhalb des Zuzugs ist noch einmal ein unmittelbarer vom mittelbaren, d. h. die Begründimg eines Haushalts in Soest bei dem Einzug in die Stadt oder nach früherem Aufenthalt als Angehöriger eines anderen Haushalts (als Handlungsgehilfe, Knecht usw.) zu unterscheiden. Diese nach meiner Kenntnis bisher niemals getroffene Unterscheidung scheint mir für die Beurteilung der von den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Verhältnissen der Stadt und der jüdischen Gemeinde ausgehenden und auf den zur Gemeinde Hinzukommenden wirkenden Veranlassung des Zuzugs von entscheidender Bedeutung, wenn sich in Soest das Resultat ergibt, dass von 30 (28) Hinzukommenden, die nicht in Soest beheimatet waren, ungefähr der vierte Teil — die Zahl lässt sich nicht genau bestimmen — vorher in Soest in geschäftlichen und dienstlichen Stellungen gelebt hat. Die allgemeine Bedeutung der hier behandelten Fragen und die Notwendigkeit, sie für jede Gemeinde, mag ihr Bestand noch so gering an Umfang und Dauer sein, durchzuführen, wird ersichtlich, wenn wir sie nun mit Bezug auf die Herkunftsorte der Hinzuziehenden x) Vgl. S. 35.

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