Mitteilungen des Gesamtarchivs der Deutschen Juden
- Journal
- Mitteilungen des Gesamtarchivs der Deutschen Juden
- Volume
- 3 (1911-1912)
- Article
- Akten-Inventar der Synagogen-Gemeinde Beverungen
- Date
- 1911-01-01
- Page
- Seite 7 (sequence 7)
- Language
- German
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1808: Beschwerde der Juden gegen eine doppelte Einforderung der Bürgerrechtsgelder.1) 1809: Vereinigung der christlichen und der jüdischen Armenpflege betr. 1809: Einziehung rückständiger Abgaben betr.2) 3. Sammelband aus der Zeit der Konsistorialorganisation im Königreich Westfalen 1808—1813.3) u. a.: 1810: Forderung des Domänenamts Brakel, vom Totenhof eine Abgabe, wie bisher, zu entrichten.4) 1811: Anfertigung eines Gemeindesiegels. 1812: Verzeichnis der Kantone des Königreichs Westfalen, wie solche die Sprengel der Rabbiner, die Bezirke der Unter-Rabbiner und die der israelitischen Syndiken bilden. Druck. Cassel 1812. 1812: Neuordnung der chebra kadischa.5) 1812: Ordnung der Syndikatsregistratur betr. 1813: Repartition der Konsistorialsteuer.6) Darin auch: Kontraktverlängerung mit dem Gemeindebeamten, 1805. Chebrazettel, 1809. 1) Für die Bürgerrechtsbriefe wurden von den Juden, als bisher nicht im Bürgerverbände stehenden Fremden, je 20 bis 10 Tlr., von der städtischen Renteikasse zum zweiten Male je 16% Tlr. gefordert. 2) In einem Bericht der Vorsteher an das Konsistorium vom 20. Febr. 1809 die für die ältere Zeit wichtigen Angaben: „Was der Debitor für Vermögen besessen, und zu welcher Zeit, ist kein Gegenstand, der berücksichtigt werden konnte, indem nach einer von jeher stattgehabten Observanz, jedem im Paderbornischen wohnenden Israeliten auf jedem Landtage durch geschworne Taxatoren seine Taxe festgesetzt wurde, wonach er seine Beiträge, sowohl zu den Landschaftlichen als auch zu den Gemeinden Abgaben, abzutragen hatte. Diese Abgaben fanden solange statt, bis jemand die Anzeige an die Landesvorsteher machte, dass seine Vermögensumstände sich geändert haben, und seine Taxe von diesen anders angesetzt wurde." Weiterhin über das Eintrittsgeld und die Notwendigkeit einer förmlichen Abmeldung bei Wegzug. 8) Bezeichnet als vol. II. Vol. I fehlt. 4) Vgl. unter B 7. Die Abgabe wurde für den alten Friedhof gezahlt. 1809 ein neuer Friedhof. 6) Gestiftet 1718. 6) Eine Kopf- und Vermögenssteuer, die in fester Summe vom Syndikat auf die Gemeinde gelegt und vom Gemeindevorsteher repartiert wurde.