Mitteilungen des Gesamtarchivs der Deutschen Juden
- Journal
- Mitteilungen des Gesamtarchivs der Deutschen Juden
- Volume
- 3 (1911-1912)
- Article
- Akten-Inventar der Synagogen-Gemeinde Beverungen
- Date
- 1911-01-01
- Page
- Seite 6 (sequence 6)
- Language
- German
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— 6 — 1803: Tabellarische Aufstellung über die öffentlichen und privaten Verhältnisse sämtlicher Juden im Erbfürstentum Paderborn betr. 1806. 1807: Publicanda betr. das Tragen von Bauergewehren und den verbotenen Handel mit englischen Waren. 1807: Vorstellung der Beverunger Judenschaft, Aufhebung der an die Stadtkämmerei jährlich zu zahlenden Schatzungsabgabe betr. Anlagen: a) 1706 Febr. 22. Schloss Neuhaus. Frantz Arnold, Fürstbischof zu Paderborn verordnet auf Grund einer vorausgehenden Unterhandlung, in welcher die Deputierten der Judenschaft zu Beverungen sich bereit erklärt hatten, ausser der Einquartierungs- und Haussteuer zur einfachen Schätzung jährlich 1 y2 Rtlr. beizutragen: dass ,,wieder die bissherige observantz . . . . die zu Beverungen begleydte Judenschaft, so lange dieselbe in der Jetzigen Zahl und Handlung bestehen bleiben wirt und biss zu ander weiten unsser gnädigsten Verordnung über die vorhin gemeldete 8 Rthlr. zur Ablösung von Einquartierung und Scharwerk und von Jeden Hause je 5 mg. in Eine Einfache Schätzung Zwei Rthlr. ins gesambt oder in Concreto ab führen, Hierneben aber mit Keine anderen neben praestationen oder auflagen beschwehrt noch sonsten Einige andere Cognition oder Jurisdiction von dassigen Magistrat über dieselben angemasset, sondern dieselben vor wie nach uns privative vorbehalten bleiben solle/' Abschrift. b) 1728 Juli 16 — A 1 unter diesem Datum.1) 1808: Gebet am Geburtstage König Jeromes, hebr. Druck. x) Hier mit der für die Zustellung bischöflicher Verordnungen an die Judenachaft lehrreichen Notiz: „Laut Vergleich von 26t. Juny 1715 sole der Juden Schaft die Copia von den gnädigsten Rescript S. Hochf. gnaden Seel. Frans Arnhold von 27t. Septbr. 1706 zu gestelt werden, folglich hat der magistrat dass original in Händen." ■— Die Eingabe wird von dem Magistrat am 17. July 1807 mit der Begründung abgewiesen, dass die Schätzung gegenüber der von den Bürgern zu zahlenden Nahrungssteuer verhältnismässig sehr gering ist und der Magistrat das Recht habe, die Haus- und Einquartierungslasten ohne Religionsunterschied zu verteilen.