Mitteilungen des Gesamtarchivs der Deutschen Juden
- Journal
- Mitteilungen des Gesamtarchivs der Deutschen Juden
- Volume
- 2 (1910)
- Article
- Übersicht über den jüdisch-geschichtlichen Inhalt des Königl. Staatsarchivs zu Hannover
- Date
- 1910-01-01
- Page
- Seite 96 (sequence 31)
- Language
- German
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— 96 — zur besuchung des christlichen Gottesdienstes nicht bequemen wollen" nicht länger geduldet werden können (Zelle 18. III. 1650). Bittschrift der Juden zu Harburg an Kanzler und Räte, ihnen den Aufenthalt in H. mit Schutz und Geleit wieder zu gestatten (4.1. 1651); dem Gesuch wird nicht stattgegeben (Zelle 18.1. 1651), jedoch auf Fürsprache des Oberhauptmanns zu Harburg wird der Schutz bis Ostern verlängert (8. IV. 1655). Abschrift eines Schutzbriefes für Benedix Hertzwig in Harburg (Zelle 3. VIII. 1655) und ein Interzessionsschreiben für denselben an Herzog Christian Ludwig (23. VI. 1655) und weitere Akten betr. Benedix Hertwig (darin ein Brief von Levin Ephraim aus M a g d e b u r g an die fürstl. Regierung zu Zelle (Osterode 18. III. 1663) und ein hebräischer Brief von demselben an Benedix Hertzwig). Schutzbrief für Nathan Bendictin Harburg (17. IV. 1680). 2: Statistisches über die Vermögensverhältnisse und den Handel der Harburger Schutz juden (11. X. 1721). — Beschwerde der Harburger Kaufmannschaft gegen Hamburger Juden, die in Harburg Handel treiben (1722) Akta, betr. den Harburger Schutzjuden Heine Behrens (1722). Michael David (Hannover) beschwert sich bei Kanzler etc., dass den Juden in Harburg wegen Rückstandes einiger Schutzgelder die Torah gepfändet wurde (Hannover 22. II. 1725). 3: Verzeichnis der am 1. Mai 1728—1748 in Harburg wohnenden Schutzjuden. Beschwerde des Landrabbiners Selig Levin zu Hannover gegen die Harburger Judenschaft wegen der Beisteuer zu seinem Gehalte (Juli 1751). — Statistisches über die Harburger Schutzjuden (1760). — Der Landrabbiner Levin Josua zu Hannover in Angelegenheiten der Harburger Judenschaft (Jan. 1768). 5: Verzeichnis der Schutzjuden in Harburg (1770). — Das Amt Harburg wird bei der Königl. Regierung zu Hannover vorstellig, dass die für die Harburger Schutz juden ausgestellten Schutzbriefe nicht von dem Magistrat sondern von dem Amt zur Verteilung gelangen, da die Juden unter der Jurisdiktion des Königl. Kurfürstl. Amts und nicht unter der Patrimonial-Jurisdiktion der Städte stehen, das Schutzgeld als ein Regale in den Amts-Registern berechnet wird und die Schutzbriefe daher immediate an das Amt geschickt werden (Harburg 16. VIII. 1770). 6: Streitigkeiten der Harburger Judenschaft, betr. den Schulmeister (1772; darin Entscheidung des Ober-Landrabbiners L e v i n Josua in Hannover).