Mitteilungen des Gesamtarchivs der Deutschen Juden
- Journal
- Mitteilungen des Gesamtarchivs der Deutschen Juden
- Volume
- 2 (1910)
- Article
- Statistik der Juden in den preußischen Staaten 1728 und 1749
- Date
- 1910-01-01
- Page
- Seite 61 (sequence 4)
- Language
- German
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— 61 — Dahero mit Ew. Königl. May. allergnädst. Erlaubniß ohnmaßgeblich vorschlagen will, ob die Sache nicht dergestalt zu f aßen, daß die sämtl. Tabellen mit ihren Documenten und Angaben, worauf jeder sitzet, genau durchgegangen, die Zahl welche als würkl. Schutz-Juden cum effectu ein Band anzusetzen bleiben sollen, fest gestellet, und die übrigen nur ad Dies vitae geduldet, eingeschlichene gantz fremde aber die nicht einst eingebohrne Juden sind, noch einigen Grund im Lande zu wohnen haben, an ihre Öhrter gewiesen werden sollen. Ich bin jedoch dieses Werk allein zu übernehmen, theils nicht im Stande, theils werden es auch Ew. Königl. May. selbst nicht rathsahm erachten, sondern es könnten die Tabellen unter den Membris der jetzigen Commission vertheilet und von jeder über die provintz und Tabellen, so er erhalten, nach dem er alles durchgegangen und examiniert, bey zu haltenden Sessionen der Commission vorgetragen, und wie es bleiben solle, bis auf Ew. Königl. May. allergnädigste approbation festgesetzet werden. Zu Erleichterung dieser Sache würde gereichen, wenn Ew. Königl. May. vorhero darüber einige principia fest zusetzen geruhen wolten, als 1. ob und was vor Concessiones vorgültig, und z. E. davor passiren solten, welche die Cammern und Regierungen vor sich ohne Ew. K. M. approbation ertheilet, 2. ob diejenigen Juden setzen zulassen, welche Commissarii Loci Magistrate oder die Juden des Orts selbst als Bediente, dergl. vielfältig, sonderlich in den Landstädten, dabey zu handeln pflegen, angenommen, oder admittiret; 3. ob und wie weit diejenigen zu passiren, so sich als le-oder 2e-Kinder auf ihres Vaters Privilegium angesetzet, aber desfalls wie doch nöthig und üblich, vornehml. daß Recrut-Cassen Interesse darunter versiert; 4. ob wie viel und was vor Bediente, jedes Orts wo Juden sind, nöthig als darunter verschiedener Misbrauch obwalten, 5. ob nicht denen so Bediente seyn wollen und sollen der Handel schlechterdings zu untersagen, und dazu so viel möglich unverheyrathete auch keine Ausländer genommen werden sollen; 6. daß die bediente unter den ordentlichen Schutz-Juden nicht zu rechnen noch selbige Kinder einsetzen können. 7. Wie es hinführo mit aller und jeder Ansetzung eigentlich gehalten werden, wer darauf acht haben und von die Mißbräuche respon-