Mitteilungen des Gesamtarchivs der Deutschen Juden
- Journal
- Mitteilungen des Gesamtarchivs der Deutschen Juden
- Volume
- 2 (1910)
- Article
- Statistik der Juden in den preußischen Staaten 1728 und 1749
- Date
- 1910-01-01
- Page
- Seite 59 (sequence 2)
- Language
- German
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— 59 — solcher Chef des Judenwesens, am 7. Februar 1749 dem Könige überreicht hat. Der Bericht gehört zu den Vorarbeiten des Generalprivilegs vom 17. Mai 1750. Diese Vorarbeiten sind von L. Geiger (Geschichte der Juden in Berlin II 1871 S. 281 f.) eingehend dargestellt worden. Der einleitende Bericht Uhdens, der unten folgt, ergänzt Geigers Mitteilungen in einigen Punkten, die nicht gleichgültig sind. Er gehört hinter die CO., die Geiger S. 295 f. wiedergibt. Die prinzipiellen Fragen, die Uhden an den König richtet, zeigen, wie wenig, sich die Kommission trotz der seit 1737 andauernden Vorarbeiten, über die Grundfragen schlüssig geworden war. Denn die Festlegung der Zahl der Juden unter einem Modus, der ihr Anwachsen dauernd einschränken sollte, ist das eigentliche Leitmotiv der neuen Ordnung des Judenwesens. — Die von Uhden beklagte Umgehung der Duldungsbeschränkungen durch eine über das notwendige Maß hinausgehende Inanspruchnahme des Rechts, publique Bediente und Handlungsknechte zu halten, war die natürliche Folge der strengen Beschränkungen. Diese Verhältnisse werden sehr gut illustriert durch eine Erklärung, die im Jahre 1802 der Vertreter der Judenschaft von Märk. Friedland offenherzig zu Protokoll gab1): ,,Um der gezwungenen Emigration2) der armen Juden vorzubeugen, fielen nun die Judengemeinen auf allerley Mittel, die freiflich auf eine Umgehung der Gesetze hinausliefen, jedoch vor einen „billigen Richter in Rücksicht der großen Strenge womit die Juden behandelt werden, wohl Entschuldigung erhalten werden. Es war nem- ..lich den ordinairen und extraordinairen Schutz Juden gestattet, resp. ,,zwei und einen Handlungs Bedienten zu haben. Nun nahmen bey- ,,nahe sämmtliche Schutz Juden arme großentheils verheirathete Juden „zu ihren Handlungs Bedienten an, und diese erhielten auf solche Weise „ein freilich nur precaires Recht zur Duldung. Auf ähnliche Weise „wurden auch mehrere armen Juden unter dem Titel von Publiquen „Synagogen Bedienten im Lande behalten obgleich es wohl gewiß ist, „daß vielleicht keine einzige Gemeine würklich so viele Publique Bediente nöthig hat, als damahls angegeben worden." Uhdens Bericht lautet: Allerdur chl. Ew. Königl. Majestät haben in Gnaden geruhet, da nunmehro die Juden Tabellen aus allen Provintzien auch von der hiesigen Judenschaft eingekommen, solche der zuletzt niedergesetzten Commission *) Mark.-Friedland A 7, Jahrgang I dieser Mitteilungen S. 73. 2) Vgl. a. a. O. S. 73 A 3.