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Mitteilungen des Gesamtarchivs der Deutschen Juden · 1909-01-01 · 1 (1909) · p. Seite 29

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Journal
Mitteilungen des Gesamtarchivs der Deutschen Juden
Volume
1 (1909)
Article
Zur Geschichte des Projektes einer Reform des Judenwesens unter Friedrich Wilhelm II.
Date
1909-01-01
Page
Seite 29 (sequence 7)
Language
German
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— 29 — worden, jedoch ohn vorgreif lieh der allerhöchsten Willensmeinung, zu beschliessen." Und der gegen die allerhöchste Willensmeinung gefasste Beschluss trat offenbar in Kraft, da es zu einer immerwährenden Repartition nicht kam. Die nächste Generalrepartition, welche das Landsberger Aktenfascikel AIV 1 bezeugt, fand im J. 1804 statt.1) Für die allgemeine Beurteilung des Reformversuchs ergibt sich aus dem Vorstehenden, dass er schliesslich nicht durch die Verzögerungskünste des Generaldirektoriums, sondern durch die Judenschaft selbst zu Fall gebracht wurde. Nicht nur die innere Reform, sondern das ganze Reformprojekt. Wenn das Generaldirektorium sich nach wiederholter Weigerung am 18. Sept. zur Bekanntgabe der Deklaration des General-Juden-Privilegii entschloss und die Landsberger Judenschaft — und sicherlich nicht diese allein — bereits am 19. November, noch vor der zweiten Zusammenkunft der Delegierten, ihre Gegenvorstellungen einreichte, so sollte ohne Zweifel die Durchführung der Genraal-Reform der der inneren viel schneller folgen, als es die C-O. vom 21. Mai, welche die Verzögerung anordnete, vermuten lassen konnte; was ja auch schon durch die bei der inneren Reform antieipierte Repartition des Zuschlagssumme nahe gelegt wird. Die Motive der ablehnenden Haltung der Judenschaft ergeben sich aus den oben erwähnten Gegenvorstellungen. Um sie zu würdigen, müsste auf die vorhergehenden Verhandlungen und die materielle Seite der Steuer-, Rechts- und Religionsfragen eingegangen werden. Das ist an diesem Orte nicht angängig. Es kam hier vielmehr nur darauf an, an der Hand der Landsberger Akten die Tatsache des Versuchs einer inneren Reform, den Gang der Verhandlungen und ihren Zusammenhang mit dem allgemeinen Reformprojekt festzustellen. *) Es ist interessant, die Rückwirkung dieser Vorgänge auf die Einzelgemeinde zu beobachten. In Landsberg unterlässt die Judenschaft bereits im Sept. 1792, neue Aelteste zu wählen, „weil sie die mit ihr in Vorschlag gekommene bürgerliche Verfassung erst abwarten will, wozu sie schon Deputierte nach Berlin gesandt hat". Im Oktober erwartet sie von der Reform, „dass die Wahl der Judenältesten ganz cessieren wird". Und den Hängezustand, der durch die Feststellung einer fünfjährigen Genalrepartion gegen die Absicht des Generaldirektoriums geschaffen wurde, illustriert gut der Umstand, dass im Jan. 1793 die Aeltesten in Landsberg sich bereit erklären, „das Aeltesten-Amt bis zur erfolgenden Gewissheit wegen der Reform fortzuführen".

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