Mitteilungen des Gesamtarchivs der Deutschen Juden
- Journal
- Mitteilungen des Gesamtarchivs der Deutschen Juden
- Volume
- 1 (1909)
- Article
- Zur Geschichte des Projektes einer Reform des Judenwesens unter Friedrich Wilhelm II.
- Date
- 1909-01-01
- Page
- Seite 24 (sequence 2)
- Language
- German
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— 24 — mission eingesetzt .worden sei (Geiger I S. 132, II S. 161). Gegen diesen Schluss erweckt aber die Tatsache Bedenken, dass auf das Promemoria hin am 19. November 1787 eine derartige Kommission eingesetzt wurde (Geiger I S. 133, II S. 164; die Instruktion II S. 339f.), ohne dass dabei von einer in demselben Jahre bereits vorhanden gewesenen Kommission die Rede ist. Die Frage wird durch zwei bei den Landsberger Akten (AIX) befindliche Schreiben des Generaldirektoriums geklärt. Das erste, vom 21. Febr. 1787, ist die Antwort1) auf die von den Ober-Landes-Aeltesten sämtlicher Judenschaften am 6. Febr. eingereichte Vorstellung, welche die Anregung zur Reformbewegung gab (Geiger II S. 151 f.), und enthält die Mitteilung, dass des Königs Majestät die Vorstellung „an das Oombinirte General Fabriquen Oommercial wie auch Accise und Zoll Departement mit dem Befehl zu remittieren geruhet, deren Inhalt zu erwägen, und hiernächst über die darinnen enthaltenen Gegenstände zu berichten." Den Supplikanten wird aufgegeben, ,,ihre etwaigen Vorschläge dieserhalb dem Departement das baldigste einzureichen". Die Vorschläge sollten also nicht an eine eigens eingesetzte Kommission, sondern an das 6. Departement des Generaldirektoriums gerichtet werden. Die Adresse in dem Promemoria der Deputierten ist demnach falsch. Wodurch sie veranlasst wurde, ergibt das zweite Schreiben: ,,Die Ober Landes und Aeltesten der hiesiegen Judenschaft ,,werden nach ihrem Antrag vom 26. v. M. hiermit authorisiert sämtliche ,,theilnehmende Provinzial-JudenSchäften aufzufordern, entweder durch „Deputirte, oder hinlänglich instruirte Bevollmächtigte von ihren ,,Local Umständen, und ihrem Gesuche sie völlig au. fait zu setzen, „um sodann die Desideria der ganzen Judenschaft, der niederzusetzenden Commission vollständig vorlegen zu können. Berlin d. „5. Märtz 1787. Königlich Preussisches Combiniertes General Fa- ,,briquen und Oommercial wie auch Accise und 'Zoll Departement des „General Directorii." Werder. Also wurde nur die 7,niederzusetzende Comrnissionu in der Adresse als niedergesetzte anticipiert.2) 2. Von der Tätigkeit der Commission war in den von Geiger benutzten Akten nur eine Correspondenz mit der zur Regulierung des Cantonwesens bestellten Commission über die Brauchbarkeit der *) Auszugsweise bei Friedländer S. 42. 2J Dem entspricht, dass Friedländer, der auch die Eingabe verfasste, a. a. O. S. 42 die Kommission zu früh eingesetzt werden lässt.