Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums
- Journal
- Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums
- Volume
- 3 (1846)
- Issue
- 4 (April 1846)
- Date
- 1846-04-01
- Page
- Seite 138 (sequence 20)
- Language
- German
- Belongs to
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138 Dir Principte» des Talmuds in Bezug auf Reformen im Judenthume «. (2. B. M. 12. 2.) eingeführt (leruscb. Bosch Uäschana 3b., Wiener Ausg.). Der Hohepriester Jochanan hat die beim Zchentbringen 5. B. M. 26, 13. vorgeschriebene Bekenntnißformel abgeschafft (8ota 47a. Maaser Seheni 72a.).. Manche Erweiterung und Abweichung vom natürlichen Sinne der Schrift soll der Brauch herbeigeführt haben, 8ota 16a. In diesem Geiste fuhren auch die Rabbiner des Talmuds fort, und so finden wir auch bei ihnen häufige Modifikationen und Abrogationen des mosaischen, oder von ihnen als mosaisch gehaltenen Gesetzes, als z. B. die in lebamot 90b. aufgezahlten na^aa •pno ,nxtn ,Vis rms •'»äs, ferner b^bos m’Bio, Gittin 36a. r.iaab rianip cta^n tnaa bdi, Bechorot 13a. Als der Ehebruch überhand nahm, stellte Rabbi Jochanan benSakka-i die ein (8ota 47a.). Bei Zeugenaussagen in Betreff einer raias schenken die Rabbiner des Talmuds gegen das mosaische Gesetz 5. B. M. 19,15. nur einem einzigen Zeugen Glauben (lebarnot 122a.). Gittin 38a. wird ein Fall angegeben, wo wegen eines öffentlich zu verübenden wichtigen rabhinischen Gesetzes ein mosaisches weichen muß. Siehe Tosefot Schabbat 4c. ta^an* ^ai n\ Vgl. auch Tosefot Berachot 16a. 'pixn ftyiaa am-ii na. In gewissen Rechtssachen konnte die jedesmalige Behörde Bestimmungen gegen die mosaischen Verordnungen treffen (lehamot 89b. Schekalim 3b. u. a. m.). In Ehesachen konnte sie ein Weib als vom Manne geschieden erklären, auch wo sie nach dem mosaischen Gesetze nicht als solche betrachtet werden könnte (Jebamot 90b. u. a. a. £>.). Ein solches Recht hatte sie auch in Bestimmungen des Neumondes und der Festtage, die sie nach dem Bedürfniß und den Umständen verrücken, und wie sie es für gut fand, sestsetzen konnte (Bosch Haschana 20a. Synhedrin 11.). Vgl. ferner Mischna Schekalim 7b. und Menachot 51b., wo von einer Veränderung der mosaischen Einrichtung in Beziehung auf sna rrea durch den Gerichtshof na gesprochen wird. Und welche von dem natürlichen Sinne abweichende, ja oft demselben entgegengesetzt scheinende Erklärungen sie der heiligen Schrift geben, welche mannigfache Deduktionen und Anwendungen sie machen, ohne dieselben als eine göttliche Tradition auszugeben, kann man auf jeder Seite im Talmud finden. (Fortsetzung folgt.)