Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums
- Journal
- Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums
- Volume
- 2 (1845)
- Issue
- 9 (September 1845)
- Date
- 1845-09-01
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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Religiöser Ernst, die Grundbedingung des Resormirens, von Dr. ti).; Landau. „93on unfern Gegnern können wir am Meisten lernen." Dieses Wort sollte endlich den Reform-Genossenschaften von Laien und Rabllinen die Ueberzeugung geben, daß sie andere Wege als bisher betreten müssen, wenn eine Reform überhaupt bewirkt werden und zum Heile des Judenthums gereichen soll; es sollte sie belehren, daß sie den Boden nicht kennen oder nicht würdigen, über welchen sie ihren Psiug ziehen, so daß sie ihn wohl mit der Zeit zu lockern, zu durchwühlen, aber nicht neu zu befruchten vermögen. In kurzer Zeit und rascher Aufeinanderfolge haben wir drei Reform-Vereine und auch Rabbiyen-Versammlungen erlebt; das Heil des Judenthums ist noch um keinen Schritt gefördert, der Friede keinesweges befestigt worden: im Gegentheile erzeugten sie nur Verwirrung und Spaltung, ohne doch selbst Fuß fassen zu können. Sie haben nur das Verdienst, daß sie die Unzufriedenen und stürmischen Reformen Huldigenden zusammengeschaart und eben dadurch deren innere Haltlosigkeit und äußere Schwäche gegenüber der sie abweisenden Gesammtheit an den Tag gelegt haben. Denn betrachten wir die Adressen und Denkschriften, welche an die zweite Rabbinen-Versammlung gerichtet wurden, und welche den langsamen Gang der schwankenden, mehr destruktiv geneigten Rabbinen durch gewaltsames Hindrängen zur konsequenten Destruktion beflügeln möchten! Sie rufen ihr zum Theil drollig genug zu, daß die Rabbinen sich nicht nach veralteten Büchern richten, vielmehr „zur Verherrlichung Gottes und zur Heiligung seines Namens die Speisegesetze aufheben und die strenge Sabbatfeier mäßigen mögen." Unter Letzterm aber verstehen sie geradezu die Erlaubniß der Gewerbsthätigkeit, um die es ihnen eigentlich zu thun ist, und würden sich schwerlich mit der von der Commission beantragten Erlaubniß des Musicirens und Fahrens begnügen. Ja selbst die willfährige Majorität der Sabbat-Commission, welche die Frankel, Zeitschrift II. 25