Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums
- Journal
- Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums
- Volume
- 2 (1845)
- Issue
- 8 (August 1845)
- Date
- 1845-08-01
- Page
- Seite 313 (sequence 27)
- Language
- German
- Belongs to
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Tagesbegebenheiten. 313 Die Vaier'sche Regierung hat, wie die Zeitungen berichten, auch dieses Mal der Rabbinenversammlung diejenige Beachtung erwiesen, durch welche sie schon mancher größern allgemeinen Bewegung ihre Aufmerksamkeit bezeigt hat,, indem es den Baier'schen Rabbinen wiederum verboten ist, an der Versammlung Theil zu nehmen. Dieses Verbot ^mag in seiner Konsequenz Manchem willkommen erscheinen, Manchen unangenehm berühren; an sich aber ist es jedenfalls eine Warnung, daß weder Freunde noch Gegner der Rabbinenversammlung noch überhaupt die verschiedenen gegenüberstehenden Parteien im Judenthume nicht die entfernteste Veranlassung zur Einmischung des Staates geben mögen. Weder die Orthodoren noch die Liberalen können von der Herbeirufung der Staatsgewalt irgend einen Segen erwarten. Wir glauben, daß derlei Verbote, wenn die Rabbinenversammlung sonst das Vertrauen der Gemeinden zu erwerben und zu verdienen weiß, das Interesse an derselben nur zu steigern geeignet sind. 35. Wir geben hier gern die folgende Berichtigung und Ehrenrettung, die über einen mehrfach besprochenen Punkt Aufschluß verschafft. „Verehrtester Herr! In dem Juniheste Ihrer Zeitschrift S. 236 berichten Sie, daß Sie auf Ihre Anfrage in Betreff der Kniebeugung in Baiern (Januarheft S. 24) gehört haben, „daß die dortigen Rabbinen während der Zeit des Bestehens der Ordre der Kniebeugung gar nichts gethan haben und von ihrer Seite keine Vorstellung bei der Staatsregierung gemacht worden ist."—Erlauben Sie mir zu sagen, daß dem nicht so sei. Allerdings thaten die Rabbinen die nöthigen Schritte; daß dieselben nicht sogleich das erwünschte Resultat hatten (so wenig wie die Protestanten sogleich Erhörung fanden, und heftige Kammerdebatten deßhalb entstanden), lag wenigstens nicht in der Schuld der Rabbinen. Folgende Thatsache, deren Wahrheit ich verbürgen kann, möge für meine Berichtigung sprechen/ Es war im Frühjahre 1839, als der königliche Befehl wegen der Kniebeugung erschien. Als nun zum Frohnleichnamsfeste in B amberg auch die zum Bürgermilitär gehörigen jüdischen Bürger von ihrem Obersten aufgefordert wurden, beiderProcession zu erscheinen, zeigten die Aufgeforderten dieß dem Rabbinen, Herrn Rosenfeld, an. Herr Rosenfeld untersagte den Israeliten nicht bloß das Erscheinen,.sondern trat in derSynagoge dagegen auf, indem er das zweite. der 10 Gebote näher erklärte, das fromme Beispiel der 3jüdischen.Jünglinge (Daniel Cap. 3) anführte und zur Nachahmung mit Muth und Unerschrockenheit aufforderte. Und als der Oberst den sich Weigernden mit Gefängniß drohte, ermahnte Hr. Ro se n feld die jüdischen Bürger, dennoch nicht zu ei>- scheinen und sich auf sein Geheiß zu berufen. Er ging selbst zum Obersten und