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Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums · 1845-08-01 · 8 (August 1845) · page 3

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Journal
Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums
Volume
2 (1845)
Issue
8 (August 1845)
Date
1845-08-01
Page
– (sequence 3)
Language
German
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Lieber manche durch den Fortschritt -er Medicin im Iudenthum bedingte Reformen. (Fortsetzung.) v. Die Unterzeichneten finden stch in Uebereinstimmung mit den Geboten der Zeit einerseits und mit der Ueberzeugung anderer Kollegen, besonders der Herren vv. Bergson und Salomon, welche den bereits früher ausgesprochenen Grundsätzen des mitunterzeichneten E. Collin beitreten, andererseits veranlaßt folgendes Gutachten über den Gebrauch der Meziza bei der Beschneidung, d.h. des Aussaugens des Blutes nach geschehenem Schnitt, zu erlassen. Wir erklären hierdurch, daß wir die Meziza für einen eben so überfiüssigen und nutzlosen als unpassenden und schädlichen Act halten und stimmen, da wir sie weder mit der Religion in ursprüngliche noch mit der Wissenschaft und dem Anstand in harmonische Uebereinstimmung bringen können, für die gänzliche Abschaffung dieserMethode des Blutaussaugenö. Wir führen für diese unsere Behauptung folgende Gründe an: 1) religiöse. Die Meziza ist weder durch Moses noch durch die Tradition geboten, sondern nichts als ein durch ältere Gewohnheiten in den Talmud übergegangener, aber durch die Autorität des als Arzt und Rabbi damals gleich hochstehenden Maimonides sanctionirter Gebrauch, der also aller tieferen religiösen Begründung ermangelt und darum ohne Beleidigung des religiösen Gefühls abgeschafft werden kann. Der Satz (äorvh Deah c.264. §. 3): „Jeden Beschneider, der nicht aussaugt, setzt man ab", hat nur eine contractlicheBedeutung, d.h.man hat bei der Anstellung der Beschneider diesen Satz ausgenommen, um sie durch die dadurch ermöglichte Absetzung bei Nichtbefolgung zu dieser von Manchem nicht gern vollzogenen Handlung zu verpflichten. Eine gesetzliche Kraft aber geht ihm ab. Frankel, Zeitschrift II. 22

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