Mannheim
Compact Memory

Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums · 1845-06-01 · 6 (Juni 1845) · page 3

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums
Volume
2 (1845)
Issue
6 (Juni 1845)
Date
1845-06-01
Page
– (sequence 3)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
99% known words query
IRI
…/2744856-2744869-2744876--0626-2745576
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Die amtliche Stellung -es Rabbinen in -er Gegenwart, mit besonderer Beziehung auf den von dem Berliner Vorstande dem Ministerium vorgelegten ' Verfassungsentwurf. Zweiter Artikel. (Vergl. .Septemberheft vor. Jahrg.) (Schluß.) Wenn man indeß der Regierung mit Vorschlägen zu einer solchen Ordnung entgegenkommt, wie es der besprochene Entwurf thut, so muß in der That der erste Grund als der alleinige oder doch überwiegende erkannt worden sein; denn wurde auch der Einfluß des zweiten anerkannt, so war an ein Eingehen der Regierung auf den vorgelegten Entwurf nicht zu denken. Wenn hiernach es darauf ankam , der Regierung die in der Anordnung der kirchlichen Verhältnisse der Juden durch diese selbst entgegentretenden Schwierigkeiten zu erleichtern, so tritt der schon ftüher gerügte Fehler, daß der Entwurf sich viel zu weitläuftig über das Administrative des jüdischen Gemeindeverbandes — wofür doch der Regierung so manche Analogieen in anderen Körperschaften Vorlagen — dagegen fast gar nicht über die eigentlich religiösen, d. h. über die durch die besondere religiöse Anschauung der Juden gestalteten Verhältnisse verbreitet, freilich desto stärker hervor. Indeß hat der Entwurf die letztere nicht etwa übersehen, sondern — wie es scheint — mit Absicht im Hintergründe gehalten. Und hiervon lag der Grund, wie wir glauben, zuvörderst in der Stellung, die der Jude einmal durch den religiösen Standpunkt der Zeit überhaupt und wieder durch die Richtung der preußischen Regierung insbesondere sich angewiesen glaubt. Von der einen Seite will der Jude die freie Bewegung des Geistes in der religiösen Entwickelung geschützt sehen; er hält an diesem Gute um so fester, es ist ihm desto theurer, je eigenthümlicher es dem Juden- Frankel, Zeitschrift II. 16

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.