Mannheim
Compact Memory

Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums · 1844-12-01 · 9 (Dezember 1844) · p. Seite 356

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums
Volume
1 (1844)
Issue
9 (Dezember 1844)
Date
1844-12-01
Page
Seite 356 (sequence 30)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
92% known words query
IRI
…/2744856-2744857-2744868--0393-2745339
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

356 Allgemeine theologische Bibliographie. halber (Megilla 29, d) jeden Vers in 2—3 Verse zertheilten, um die nöthige Zahl von 3 Versen für jeden Angerusenen zu erhalten, besonders Sonnabend Abend (NMO) Montag und Donnerstag, wo ein Siebentel des Wochenabschnittes Dreien vorgelesen wird (s. §. 9). — In den einzelnen Büchern unsers Pentat. finden sich masoretische Zahlen für die Wochenabschnitte (1TPBHS) unsere Sidra), Capp. (L?sNS) und Letztere sind zusammen 154, also Wochenabschnitte für 3 Jahres. — Die von Jakob B. Chajim (Afg. ITl&OpD) nach einer angef. Tradition angegebenen Abtheilungen (nW")D) sind nach seiner Schlußangabe 154, geben aber zusammengezählt nur 153! Allein auf Genes, kommen bei ihm 42, in unserm Pent. (OÄ/und'nach dem Mnemoniken rpTT (Mikr. Ged., hinter Gen.) 43! Die Zahl 44 gäbe die richtige Gesammtzahl 155 für den ganzen Pentateuch. §. 2. Im Midrasch Esther (Ans.) findet sich nämlich nip — 155 als Mnemoniken, und zwar von Rab (Abba Aricha), dem frCHD in Babel,1 2) der aber aus Palästina kam. §. 3. In den obigen Abschnitten der ib finden sich manche von weniger als 21 Versen, z. B. Gen. Seder21) Deut. Sed. 25. (Gen. S. 8 finden sich gar nur 8 Verse!) also mußte man die Verse zerlegen (s. §. §. 4. 5.), welches auch in jenen Sedarim gut angelst; doch durfte kein Abschn. weniger als 7 Verse enthalten (so daß ein dreitheiliger Vers auf jeden der 7 Angerufenen kam). — Allein die Zertheilung von Erod. 19, 9. wird ausdrücklich erwähnt (s. Kivd. 30, a), und zwar nicht aus dem angeführten Grund, da Erod. S. 15 nach )tb> von C. 19, 6 bis 20, 23 reicht? Hierfür gibt es folgende Hypothesen: 1. Da man einmal längere Verse zerlegte, so that man es auch mit diesem, obgleich ohne speciellen Grund. — 2. Das Kriterium für die Abschnittstheilung ist noch nicht genau bekannt. Schwerlich hat man eine Anrede Gottes oder Mosis zertheilt; also beginnt jener Abschnitt 15 vermuthlich Er. 19, 7. (vgl. den ähnlichen Verstoß bei der Psalmabtheilung (unten §. 12] bett Ausgang des vorhergehenden Abschn. als Anfang des folgenden zu bezeichnen). Eben so wenig mochte man bei der Unterabtheilung von 3 Versen für einen Angerufenen eine Anrede zertheilen, und nahm daher Er. 19, 9 als dreitheilig für eine Person. — 3) Vielleicht rief man auch, mehr als 7 zur Thora (wie es später üblich geworden, vgl. auch Afg. dieses §. den Abschn. von 8 Versen). §. 4. Der Gebrauch des dreijährigen Cyclus war schon zur Zeit Maiwonidis nicht mehr verbreitet (H. Tefilla §.13, 1.3); eine Verschiedenheit 1) Der jetzt vulgäre Ausdruck Sidra ist also in diesen Sedarim begründet. 2) D. i. Cult Vorsteher, „der die Gebete anordnete." Vgl. auch noch Zunz g. V. S. 373. 3) Interessant ist die von Zunz (S. 410 A. a) angeführte Stelle aus Binjamin v. Tudela (ed. Asher I. p. 72) über die gemeinschaftliche Feier des Gesetz-

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.