Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums
- Journal
- Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums
- Volume
- 1 (1844)
- Issue
- 5 (August 1844)
- Date
- 1844-08-01
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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Ueber Oeffeirtlichkeit und Mündlichkeit des Gerichtsverfahrens nach mosaisch -talmuditchenr Rechte. (Fortsetzung und Schluß). Wichtiger ist das Richterinstitut zur Zeit des zweiten Tempels. Zwar fehlen über den Gerichtszustand in Palästina unter der Perser- Herrschaft alle Nachrichten; hingegen bildete sich unter der darauffolgenden syrischen Herrschaft, der unter dem Namen Synhedrium bekannte oberste Gerichtshof zn Jerusalem, dem die höchste Gerichtsbarkeit >) zukam. An der Spitze dieses Synhedriums stand in früherer Zeit der jedesmalige Hohepriester, von der Zeit der Makkabäer an nahmen ein, durch freie Wahl ernannter Präsident (Nasi) ne; ft einem Gerichtsvorsteher (Ab — Bet — Din) den Vorsitz ein 2). Das Syn- 1) Hierüber ausführlich in unserm Werke. 2) Ueber die Entstehung des Synhedriums herrscht großes Dunkel. Der Talmud betrachtet als Vorbild für das Synhedrium den Numer. 11, 16. 24. erwähnten Senat von fiebenzig Aeltesten, an deren Spitze Moses, in diese Zahl nicht miteingerechnet, stand (Synhedrin. 2 a). Der Talmud nimmt auch für die Zeit des ersten Tempels das Fortbestehen des Synhed. an; (doch dürste dieses mehr eine im Talmud als Mnemosynon nicht ungewöhnliche Uebertragung späterer Begriffe und Zustände auf eine frühere Zeit sein): und es traten auch manche christliche Gelehrte dieser Meinung bei, (vgl. Sigonius 1. 1. L. 5. c. 6. Relandi Antiquitt. P. 2. c. 7). Mein das gänzliche Stillschweigen in den historischen Büchern der heil. Schrift hierüber, so wie daß die für Recht und Gerechtigkeit so heftig eifernden Propheten nie seiner Erwähnung thun und die Ausübung des Rechts stets auf die Könige und die Großen znrückbeziehen (wie denn auch in der That der König die Justiz verwaltet, vgl. II. Sam. 15.1. Kön. 3. u. a. a. £).), beweist, daß dieses Institut erst dem zweiten Tempel angehöre. Zunz (Gottesdienstliche Vorträge S. 37.) versetzt dessen Entstehen unter dem Fürsten und Hohenpriester Simon, dem Makkabäer. Doch ist der Beweis, welchen er aus I. Makkab. 14, 9. dafür anführt, sehr schwach, da dieser V. nur eine antithetische Nachbildung aus Klagel. 5, 14. (der Verf. von I. Makk. liebt überhaupt biblische Nachbildungen, vgl. 14, 8. mit Ezechiel 34, 27 V. 14, mit I. Kön. 5, 5. und noch mehr in den frühern Kap.) ist. — Frankel, Zeitschrift. I. 13