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Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums · 1844-05-01 · 2 (Mai 1844) · p. Seite 82

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Journal
Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judenthums
Volume
1 (1844)
Issue
2 (Mai 1844)
Date
1844-05-01
Page
Seite 82 (sequence 36)
Language
German
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82 Berichte über Synagoge und Schule. das Bedürfniß einer krast- und willenbegabten Repräsentation uns so fühlbar gewordm, so muß die Ungeduld schon verziehen werden, mit der jeder unserer Redlichgefinnten auf die ungesäumte Besetzung des höchsten jüdischen Religionsamtes im Lande dringt, so sehr er auch von der großen, hierbei nöthigen Behutsamkeit und Sorgfalt überzeugt sein mag. — Es handelt sich darum: Ob auch Ausländer zur Wahl zugelaffen sind? Wir besitzen zwar eine schöne Anzahl eingeborener Landeskinder, die theils mährische thells ungarische Rabbinatssitze mit Kraft, Würde und sehr erfolgreicher Thätigkeit einnehmen, daher auch der Bekleidung unseres Landrabbinates vollkommm würdig wären; wüßten auch unter den Böhmen (bei in Rede stehender Dahl mit mährischen Landessöhnen, laut Hofdecret v. 1830, gleicher Berechtigung theilhaft) manchen sehr geeigneten Rabbiner zu nennen: können aber dem Vorschläge Jener die Zweckmäßigkeit nicht absprechen, die, mit Rücksicht auf die Verhandlungen Nikvlsburgs mit einer sehr achtungswerthen Autorität des Auslandes, die Zulassung von Nichtösterreichem zur Wahl beantragen; nur dürste die Wahlfreiheit auf keinerlei Weise beschränkt werden. » * Mögen die Wähler die heilige Sache, überhaupt nur die Sache im Auge behalten, von jeder persönlichen Rücksicht absehen, und keinen Augmblick vergessen, daß von ihrem 3a und Nein die Feststellung oder Vernichtung unserer Zukunft für eine große Reihe von Jahren abhängt. Noch ein Schlußwort, aus Erfahrung und in redlicher Absicht gesprochen. Die vor fünfzehn Jahren begonnene Verhandlung über die Errichtung von Kreisrabbinaten in Mähren, scheint wieder aufgmommen worden und bald ihrem Ende nahe zu sein. So wenig wir glauben, daß unsere schwache Stimme hier Einfluß zu üben im Stande sein sollte, so können wir doch nicht umhin, zwei kleine Bemerkungen vorzubringen. I. Das gute Sprichwort: „Was vom Herzen kommt, gehet zum Herzen" ist nicht nur von Worten, sondem auch von Personen zu verstehm. Soll ein mährischer Kreisrabbiner auf das Herz seiner untergebenen Lehrer und Gemeinden wirken, so muß er, übrigens unter Aufsicht des Oberlandrabbiners und der Behörde, von jenen, seinen Pflegebefohlenen selber gewählt, und somit der „Mann ihres Herzens" sein, der nicht nach Facultätszeugniffen, sondern nach der eigenen Facultät beurtheilt wird. 2. Das zwar nicht an Jahren aber an Werken sehr jugendliche Kreisrabbinerinstitut in Böhmen lehre uns in der Anlage das zu verbessern, was dort verfehlt wurde, was aber weder in dm Gemeinden, noch in den Kreisrabbinen Böhmms, sondem in der geringm Beherzigung der Bmrrrkung 1. seinm Grund hat. Leoana.

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