Mitteilungen des Jüdischen Lehrervereins für Bayern
- Journal
- Mitteilungen des Jüdischen Lehrervereins für Bayern
- Volume
- 1937
- Issue
- 7 (15.9.1937)
- Date
- 1937-09-15
- Page
- Seite 15 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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Mitteilungen des Jüdischen Lelirervereins für Bayern Nr. 7 ergangenen Ausführungsvorschriften. An Orten, an denen ausschließlich für den Besuch jüdischer Schüler bestimmte Wahlschulen bestehen, ist bei Neuaufnahmen nach meinem Runderlaß vom 5. März 1925 — E II c 185 usw. — zu verfahren. Abs. 3 Satz 2 und Abs. 4 Satz 2 dieses Erlasses werden aufgehoben. Gegen den Übergang eines jüdischen Schülers von einer allgemeinen mittleren oder höheren Schule auf eine jüdische Schule bestehen grundsätzlich keine Bedenken. 4. Jüdische Mischlinge können grundsätzlich an jeder Wahlschule zugelassen werden. Die Beschränkungen des Gesetzes gegen die Überfüllung deutscher Schulen und Hochschulen vom 25. April 1933 für die Mischlinge, die aus nach dem 26. April 1933 geschlossenen Ehen hervorgegangen sind, sind durch die Nürnberger Gesetze hinfällig geworden. Den von zwei volljüdischen Großelternteilen abstammenden jüdischen Mischlingen ist auch der Besuch jüdischer Schulen oder Sammelklassen für jüdische Schüler gestattet. Die Namen der die jüdischen Schulen oder die Sammelklassen für jüdische Schüler besuchenden und dort neu eintretenden Staatsangehörigen jüdischen Mischlinge sind der zuständigen Schulaufsichtsbehörde unverzüglich mitzuteilen. Diese hat darüber durch meine Hand' an den Herrn Reichs- und Preußischen Minister des Innern zu berichten, der im Einvernehmen mit dem Stellvertreter des Führers darüber entscheiden wird, ob ihnen künftig das Reichsbürgerrecht zuerkannt werden kann. Treten die Schüler zur jüdischen Religion über, so werden sie gemäß § 5 Abs. 2 der Ersten Verordnung zum Reichsbürgergesetz zu Juden. Eine Mitteilung der Namen ist in diesem Falle nicht erforderlich. 5. Kann an einer Wahlschule zur Vermeidung sonst notwendig werdender Klassenteilungen oder aus anderen Gründen nur eine bestimmte Zahl von Schülern aufgenommen werden, so ist bei der vorzunehmenden Auslese neben der geistigen und charakterlichen Eignung auch die rassische Zugehörigkeit der Schüler zu berücksichtigen. II. Teilnahme an Schulveranstaltungen besonderer Art. 1.---_-- 2. Staatsangehörige jüdische Schüler (§ 5 der Ersten Verordnung zum Reichsbürgergesetz), die die allgemeinen Schulen besuchen, haben nach Maßgabe der hierüber ergangenen Bestimmungen am lehrplanmäßigen Unterricht teilzunehmen. An jüdischen Feiertagen und am Sonnabend kann ihnen auf Antrag der Erziehungsberechtigten -ganz oder teilweise Befreiung erteilt werden. Von der Teilnahme an Gemeinschaftsveranstaltungen außerhalb des schulplanmäßigen Unterrichts sind die jüdischen Schüler ausgeschlossen. 3. Ausländischen Schülern, die die allgemeinen Schulen besuchen, kann die Teilnahme an Gemeinschaftsveranstaltungen außerhalb des lehrplanmäßigen Unterrichts nach Maßgabe der allgemeinen Schulordnung und der jeweiligen besonderen Anordnungen des Schulleiters gestattet werden, wenn daraus Schwierigkeiten nicht zu besorgen sind. III.------ IV. Lehrerausbildung. 1.------ 2.______ 3. Jüdische Junglehrer (-lehrerinnen), die die erste Lehrerprüfung bestanden haben, können zum Zweck der Vorbereitung auf die zweite Lehrerprüfung nach Maßgabe der hierfür geltenden allgemeinen Vorschriften an öffentlichen jüdischen Schulen beschäftigt werden. Nach Ablegung der zweiten Lehrerprüfung können sie, soweit sie nicht in den privaten Schuldienst treten, an öffentlichen jüdischen Schulen ohne Berufung in das Beamtenverhältnis auftragsweise beschäftigt werden. Von einer planmäßigen Anstellung ist abzusehen. 4.------— ' 5. Zur Ausbildung jüdischer Turn- und Sportlehrer (-lehrerinnen) sowie jüdischer Kindergärtnerinnen und Jugendleiterinnen behalte ich mir vor, nach Maßgabe des vorhandenen Bedürfnisses von Fall zu Fall besondere Einrichtungen zuzulassen. Verein smitteilun gen 1. Personalien: Wir haben den Heimgang unseres lieben Vereinsmitgliedes, des Kollegen Leopold Adler, zuletzt wohnhaft in Berlin, zu beklagen. Der Verstorbene wurde 1852 in Mittelstren geboren und wirkte über 50 Jahre, von 1870—1922, an der Real- und Handelsschule in Märktbreit. Adler s. A. gehörte zu den Gründungsmitgliedern unseres Vereins und wurde 1930 zum Ehrenmitglied ernannt. Die nächste Nummer unserer „Mitteilungen" wird einen von Freundeshand geschriebenen Nachruf bringen. Hier sei namens der Vereinsleitung' aufrichtiger Dank für die Treue, die der Heimgegangene unserem Vereine in langjähriger Zugehörigkeit erwiesen hat, zum Ausdruck gebracht Stets wird dem dahingeschiedenen ein ehrendes Andenken in unseren Reihen bewahrt bleiben. Unser lieber Vereinskassier, Oberlehrer Hellmann, konnte am 1. September sein 40jähriges Dienstjubiläum in Würzburg begehen. Wie wir hören feierte die Verwaltung der Israel. Kultusgemeinde Würzburg ihren angesehenen und erfolgreichen Schulmann in besonders ehrender Weise. Die Glückwünsche des Lehrervereines brachte Kollege Hirnheimer zum Ausdruck. Wir entbieten unserem lieben Freunde und Mitarbeiter auch an dieser Stelle ein herzliches Masel tow. Wenn wir hier davon absehen, die so besonders verdienstvolle und aufreibende Arbeit, die Hellmann seit Jahrzehnten in unserem Verein geleistet hat, bei dieser Gelegenheit zu würdigen, so nur deshalb, weil wir uns verpflichtet fühlen, den dringenden Wunsch, den der Jubilar vor Wochen an uns gerichtet hat, zu respektieren. Hellmann konnte nämlich am 19. Juli seinen 60. Geburtstag begehen. Unsere Absicht, anläßlich dieses Tages seiner vielseitigen Tätigkeit für den Verein ehrend zu gedenken, konnten wir nicht verwirklichen, da er in seiner vorbildlichen Bescheidenheit uns dringend bat, von jeder Erwähnung in der Zeitung Abstand zu nehmen. Wir wünschen dem Jubilar alles Gute und uns seine Mitarbeit und seine Freundschaft in der bisher geübten Weise. Beitritt: Dem Verein ist als Mitglied beigetreten Ilse Vogel-Stein in Würzburg. Auswanderung: Lehrer Moses in Floß übersiedelte Mitte August nach Palästina. 2. Fortbildungskurs: Auch der diesjährige Fortbildunsgkurs, der von über 120 Lehrern aus Bayern, Württemberg, Baden, Hessen, Hamburg, Preußen und Danzig besucht war, nahm einen vorbildlichen Verlauf. Die Referate wurden mit großem Interesse aufgenommen und die Diskussionen standen auf beachtlicher Höhe. Es ist uns angenehme Pflicht, allen denen zu danken, die zum Gelingen beigetragen haben: Der Reichsvertretung der Juden in Deutschland, dem Verbände Bayerischer Israelitischer Gemeinden, der Lehrerbildungsanstalt Würzburg, den Referenten und allen Teilnehmern. Auch den Zeitungen, die eingehende Berichte über den Verlauf des Fortbildungskurses gebracht, sei an dieser Stelle gedankt. 3. Wir empfehlen allen Kollegen die vierzehntägig erscheinende Zeitschrift -Deutsche Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung", Amtsblatt des Reichs- und Preußischen Ministeriums für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung und der Unterrichtsverwaltungen der anderen Länder (Weidmannsche Verlagsbuchhandlung, Berlin), die alle Erlasse in bezug auf Unterricht und Erziehung bringt, regelmäßig zu lesen. 4. Fragebogen betr. Versorgungswesen. Der Verband sandte am 24. August an sämtliche Gemeinden, in denen Beamte angestellt sind, Fragebogen zur Weitergabe an die aktiven Beamten. Wir bitten die Kollegen, die Bögen genau auszufüllen und dafür Sorge zu tragen, daß die Rückleitung baldmöglichst erfolgt. Allen unseren lieben Freunden und Mitarbeitern wünschen wir nachträglich raita navin no.-. München, den 10. September 1937. M. Rosenfeld M. Adler. Fortbildungskurs aus dem Lehrverfahren im Religionsunterricht. Sonntag, 3. Oktober, 10.30 Uhr, findet in der Lehrerbildungsanstalt Würzburg eine Fortbildungstagung für Schulamtsbewerber statt. Stoll. Einzahlungen im Juni-Juli-August Rosenbaum, Unsleben, RM. 15.—; Schottland, Frankenthal, 15.—; Weinberg, Thüngen, 7.50; Eldod, Höchberg, 5.—; Tachauer, Cham, 3.75; Langstädter, Venningen, 10.—; Dr. Gut-