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Jüdisches Gemeindeblatt für den Verband der Kultusgemeinden in Bayern und die Kultusgemeinden München, Augsburg, Bamberg, Würzburg · 1937-09-01 · 17 (1.9.1937) · p. Seite 306

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Journal
Jüdisches Gemeindeblatt für den Verband der Kultusgemeinden in Bayern und die Kultusgemeinden München, Augsburg, Bamberg, Würzburg
Volume
13 (Ausgabe B) (1937)
Issue
17 (1.9.1937)
Date
1937-09-01
Page
Seite 306 (sequence 4)
Language
German
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306 Jüdisches Gemeindeblatt für den Verband der Kultusgemeinden in Bayern Nr. 17 Handwerker, Kaufleute in Südamerika. Die Anregung zur Sonderpublikation gab die Reichsvertretung. Wir machen auf die Hefte nachdrücklich aufmerksam. Im Folgenden drucken wir die Zuschrift einer in Fremdsprachen erfahrenen Leserin ab, die unter dem Titel „Erlauschtes und Erlebtes" Folgendes erzählt: Vor einiger Zeit war ich in B. Zeuge folgender Unterhaltung zwischen zwei jüdischen Frauen: „Frau Justizrat, was für Nachrichten haben Sie von Ihrem Sohn?" — „Danke, es geht ihm ausgezeichnet, er hat einen sehr guten Posten in Rom." — „Aber kann er denn als Rechtsanwalt dort arbeiten?" — „Nein, er fing sehr bescheiden an. In einem Hotel mußte er morgens die Brötchen für die Gäste austeilen und ähnliche einfache Arbeiten ausführen. Als der Portier krank wurde, bewarb sich mein Sohn um die Vertretung. Man bedeutete ihm, daß er doch die Sprache des Landes nicht so beherrschte wie ein Italiener. Er bat es versuchen zu dürfen und es gelang ihm vorzüglich. Eines Tages meldete sich eine hohe englische Persönlichkeit an. Besitzer und Personal des Hotels waren in größter Aufregung. Niemand verstand Englisch. Endlich rief man meinen Sohn, der ja, wie Sie wissen, die englische Sprache beherrscht. Er konnte nicht allein zwischen dem Hotelpersonal und dem Engländer vermitteln, sondern führte mit diesem Gespräche über die schwierigsten Fragen. Der Engländer drückte sein Erstaunen aus, daß ein junger Mann mit derartigen Sprachkenntnissen einen so untergeordneten Posten bekleide. Über die Gründe belehrt, setzte er sich für meinen Sohn ein und verschaffte ihm eine Anstellung als Dolmetscher bei einem Staatsmann." — „Ich bin ganz sprachlos, Frau Justizrat, das klingt ja wie ein Märchen! Ja, ja, die Sprachen! Ich sage es immer meiner Tochter......." Ähnliche Gespräche kann man jetzt häufig hören, wenn die jüdischen Mütter voll Stolz und Freude von den Erfolgen ihrer Söhne und Töchter im fremden Lande erzählen oder sich gegenseitig aus den Briefen ihrer Kinder vorlesen. „Mein Sohn schreibt: „Lernt nur recht bald spanisch, denn ich möchte Euch anfordern und es ist unbedingt notwendig, daß Ihr die Sprache kennt." — Und meine Tochter: „Wie bin ich froh, daß ich außer englisch auch französisch gelernt habe. Dadurch bin ich bald in eine höhere Gehaltsklasse aufgerückt." — „Herr N. kann weder Stellung finden noch Vertretungen übernehmen, weil er sich nicht englisch ausdrücken kann." — „Ach, hätte ich doch früher angefangen die Sprache zu lernen," schreibt eine Hausfrau, „nun bin ich hilflos beim Einkaufen und werde übers Ohr gehauen." — Diese aus wirklichen Briefen zitierten Stellen (jeder könnte Beispiele hinzufügen) sagen genug. Ja, man ist verloren im fremden Lande ohne genügende Sprachkenntnisse. Leicht kann es einem so gehen wie kürzlich einem jungen englischen Pärchen auf der Fahrt nach Oberstdorf. Anstatt in Immenstadt umzusteigen, blieben sie seelenruhig bis Lindau sitzen, weil sie den Schaffner nicht verstanden hatten. Nicht jeder nimmt den Verlust an Zeit und Geld mit so gutem Humor auf wie die beiden jungen Leutchen. Wie aber soll man eine fremde Sprache sich aneignen? Durch das Ohr viel mehr als durch das Auge. Hören ist im fremden Lande viel wichtiger als Lesen.-Um allmählich die Fertigkeit zu gewinnen, sich gut und fließend auszudrücken, ist ein stets zu erweiternder Wortschatz und Grammatik ebenso notwendig wie die Noten und Fingerfertigkeit für das Klavierspiel. Zu lange Unterbrechungen schaden dem Studium, denn das Gelernte geht rasch wieder verloren. Besucht die Kurse für „Moderne Fremdsprachen" des „Jüdischen Lehrhauses", die am 1. September wieder beginnen. Ein weltgeschichtliches Dokument Bericht über Palästina, erstattet durch die Britische Königliche Palästina-Kommission unter dem Vorsitz von Earl Peel und auf Befehl Seiner Britischen Majestät vom Staatssekretär für die Kolonien dem Britischen Parlament vorgelegt im Juli 1937. 8°. XVI, 463 Seiten nebst 9 farbigen Karten und zahlreichen Tabellen und Karten im Text. Im Schocken-Verlag, Berlin 1937. <Der Druck der deutschen Ubersetzung erfolgte mit Erlaubnis des Controller of His Britannic Majesty's Statiodery Office. In erstaunlich kurzer Zeit nach Veröffentlichung des Peel- Berichtes ist es dem Schocken-Verlag gelungen, bis zum Beginn des XX. Zionistenkongresses in Zürich am 3. August 1937 eine getreue deutsche Ausgabe des umfangreichen Dokuments zu veranstalten. Es handelt sich in der Tat um eine Urkunden-Sammlung, die nach der stofflichen Seite wie nach Sprache, Haltung und Gesamtauffassung weit über das aktuelle politische Interesse von heute ihren dokumentarischen Wert behalten wird. Es ist nicht zuviel gesagt, den Bericht der Königlichen Kommission von 1937 über Palästina als ein weltgeschichtliches Dokument ersten Ranges in der mehr als 3000jährigen jüdischen Geschichte zu bezeichnen. Dazu berechtigt nicht nur der verblüffende Reichtum an exaktem Material nach der geschichtlichen, geographischen, bodenkundlichen, verwaltungs-, finanz- und steuerrechtlichen, ferner nach der völkerrechtlichen und politischen, vor allem aber nach der wirtschaftlichen, kulturellen, schul- und religionspolitischen Seite. Es ist das hohe Niveau der erschöpfenden Darstellung eines englischen Kolonisationsproblems in seiner umfassenden Vielgestaltigkeit, wodurch das Studium in steigendem Maße zu einer fesselnden, ja spannenden Lektüre wird. Die persönliche Unvoreigenommenheit und wohltuende Fairness dürfen den, der in dem „Bericht" mehr als ein reizvolles politisches, literarisches oder kolonisatorisch-historisches Dokument sieht, allerdings in dem Urteil über seine spezielle jüdisch-praktische Bedeutung, über die politischen Absichten der Urkundensammlung und ihrer „Empfehlungen" nicht täuschen oder einlullen. Ohne Rücksicht auf Auffassungen, politische Zielsetzungen, jüdische Enttäuschungen oder Hoffnungen, die in ihrer ganzen Stärke anläßlich der viel besprochenen August-Tagungen in Zürich und Genf zu Worte gekommen sind, soll hier lediglich ein gedrängter Überblick über die Themen des'Peel-Berichts und über seinen Aufbau gegeben werden. Die Urkunden der Königlichen Vollmacht und des Beantwortungsschreibens, mit dem die Kommission fast ein volles Jahr darauf dem englischen König den Vollzug des Auftrags anzeigt und den eigentlichen Bericht vorlegt, begrenzen die Aufgabe und das Beweisthema mit voller Deutlichkeit. Die Kommission hat zunächst in fünf klaren Kapiteln das „Problem" selbst entwickelt: Der geschichtliche Hintergrund ist in vier knappen Abschnitten über die Geschichte der Juden und Araber in Palästina seit den Anfängen, über die Diaspora und den Zionismus sehr instruktiv in der englischen Sehweise niedergelegt. Es folgen die Darstellungen über die Epoche des Kriegs und der Verhandlungen (Der arabische Aufstand — Die Balfour-Deklaration — Die Zeit der Verhandlungen bis zum Inkrafttreten des Mandats — Das Mandat selbst), über die Etappen in Palästina von 1920—1936, den Verlauf der Wirren von 1936 und ihre Ursachen, endlich über die gegenwärtige Lage. Die darauf folgenden umfangreichen 18 Kapitel tragen die gemeinsame Etikette „Die Ausführung des Mandats", befassen sich jedoch in bis ins Kleinste gehenden Analysen zunächst mit der Verwaltung (Türkische Herrschaft — Besatzungszeit 1918—20 — Zivilverwaltung 1920—36 — Straßen, Eisenbahnen, Häfen — Jewish Agency und Moslemischer Oberrat). Nach der Schilderung des Sicherheitswesens sowie der Finanz- und Steuerpolitik, der Handels- und Zollpolitik, wird der ausführlichste Abschnitt den Bodenfragen gewidmet: Bodenrecht innerhalb der Mandatsbestimmungen,.Anbaufähigkeit und Bewässerung, Landwirtschaft, Wälder, Kooperativ-Genos« senschaften. Es folgen erschöpfende Berichte über die Einwanderung (Kap. X), eine Erörterung der Transjordanien- Frage, Darlegungen über das palästinensische Gesundheitswesen, über öffentliche Arbeiten und Dienste (Anstellungsverhältnis von Juden und Arabern), über die örtliche Verwaltung der Stadt- und Landgemeinden, Tel-Awiw im besonderen, über die Bemühungen, „Selhstregierungen" der Juden und Araber zu schaffen (Kap. XVIII). Das gesamte Erziehungswesen wird umfassend geschildert. Nationalitätenrecht, Erwerb der palästinensischen Staatszugehörigkeit, des Kantonisierungsproblem, religiöser und politischer Status der Christen

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