Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Journal
- Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Volume
- 12 (1936)
- Issue
- 11 (1.6.1936)
- Date
- 1936-06-01
- Page
- Seite 245 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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Nr. 11 Bayerische Israelitische Gemeindezeitung 245 geht an den Menschen. Die absolute Autorität Gottes ist nicht bildhaft — paradigmatisch, sondern worthaft — fordernd. Sie ist nicht Bildautorität, sondern Botschaftsautorität. Ihr Ausdruck ist das Gesetz der Thora. Der jüdische Gottesbegriff ist unlöslich mit dem Thorabegriff verbunden. Wo nicht mehr ernstlich .an die Autorität der Thora geglaubt wird, steht der Ernst der jüdischen Gottesauffassung in Frage. Denn die Thora als Ausdruck der Forderung Gottes ist zugleich der Ausdruck Gottes selbst, und zwar der ganze Ausdruck, die ganze Äußerung seiner Autorität. Ein jüdischer Gottesbegriff ohne Thora hört auf, jüdisch zu sein. Sobald die Thora nicht mehr im vollen Sinne und im strengsten Ernst als das Wort Gottes genommen wird, wird Gott selbst nicht mehr im jüdischen Sinne ernst genommen. Es ist daher ein unzerreißbares Wesensgesetz des Judentums, daß jede Erschütterung der Halacha (des Religionsgesetzes) eine Tangierung des jüdischen Gottesbegriffs bedeutet. Es bleibt dann nur noch der Weg in eine Glaubensreligion, die ihren Sinn in der Bildautorität hat. Es soll damit nicht gesagt sein, daß sich für das jüdische Bewußtsein Gottes Dasein in seinem Wort erschöpft. Gewiß hat Gott seine Eigensphäre, sein nach innen gewandtes Geheimnis. Aber diese Eigenexistenz Gottes, die jenseits seiner worthaften Botschaft steht, dieser mögliche Bildbereich also, schaltet als wesenhaft unerreichbar aus dem Wissen des Menschen aus. Das Judentum hebt sich von allem Heidentum dadurch ab, daß es die mythologische Gestaltung dieser inneren Existenzsphäre Gottes, seines Eigenlebens, wenn man so sagen darf, auf das strikteste ablehnt. Der Sinai ist kein olympischer Mythenberg, sondern der Berg, von dessen Gipfel die fordernde Botschaft Gottes in die Welt erklungen ist. Das jüdische Offenbärungserlebnis ist beherrscht durch das Vernehmen des Gesetzes. Das Gesetz ist aus der Bildhaftigkeit des Gefühlserlebnisses nicht ableitbar. Es ist worthaft. Es schärft ein: Ihr habt kein Bild gesehen. Das Gesetz klärt das Wesen aller möglichen Offenbarung. Die jüdische Theologie und Philosophie hat sich eindeutig dafür entschieden, daß über das Wesen Gottes, wie es jenseits seines Wortes in sich selbst ruht, nichts ausgesagt werden kann. Die „negative Attributenlehre", die, von Maimonides am treffendsten formuliert, mit wenigen Ausnahmen das gesamte jüdisch-religionsphilosophische Denken charakterisiert, knüpft hier legitim an die biblisch-talmudische Tradition an. Daß sie in ihrer strengen Betonung der absoluten Einheit und Bildlosigkeit Gottes den Ernst des jüdischen Monotheismus mit dem Pathos des neuplatonischen Gottesbegriffes verbindet, beeinträchtigt nicht die jüdische Gültigkeit ihrer Konzeption, Auch in der karäischen Religionsphilosophie drückt sich die typisch-jüdische Haltung, wenn auch ins Krasse gesteigert, aus. Hier wir Gott ganz und gar zum Botschafter eines in der ewigen Vernunftgesetzlichkeit* vorgezeichneten Sittlichen. Nicht weil Gott etwas fordere, sei dieses etwa gut, sondern weil es gut sei, fordere es Gott. Hier wird das Wort Gottes im Sinne des mutazilitischen Rationalismus überhaupt nicht mehr in der Eigensphäre Gottes, im Mysterium des Bildes verankert, sondern in der reinen fordernden Idee. Wie immer aber auch das, Problem des Verhältnisses von Wort und Wesen Gottes bestimmt werden mag, in jedem Falle repräsentiert sich für die jüdische Autoritätsstruktur die Autorität Gottes ganz und gar in seinem Wortausdruck. Gott selbst ist Lehrer, Lehrer seiner Thora. Er kann nicht als Vor-bild nachgeahmt werden, sondern man kann ihm nur als Lehrer gehorchen. Nicht Nachahmung sondern Nachfolge Gottes ist uns aufgegeben. Die israelitischen Oemeinden Bayerns vor 100 Jahren Von Hauptlehrer N. Adler, Nürnberg. In folgender Darstellung der regionalen Gliederung der israelitischen Gemeinden in den acht bayerischen Kreisen vor 100 Jahren soll eine beredte Statistik über deren Seelenzahl, ihre Institutionen und wo es angebracht schien, auch über ihre wirtschaftliche Bedeutung gegeben werden. Der Name mancher israelitischen Gemeinde, der bereits der Vergangenheit angehört, wird somit der Vergessenheit entrissen. Die Ziffer bedeutet die Zahl der Seelen; w. J. wenige. Juden; v. J. viele Juden; m. J. mehrere Juden; S Synagoge, Sch. Schule, R Rabbinat, Fr. Friedhof, gr. Fr. Bezirksfriedhof. In der Hauptsache fußt diese Statistik auf den diesbezüglichen Angaben im „Atlas von Bayern, geographisch-statistischhistorisches Handbuch für alle Stände" von Dr. Karl Fr. Hohn, Nürnberg, im Verlage von Joh. Adam Stein. 1840. Vollständigkeit konnte bei den spärlich fließenden Quellen nicht erreicht werden. Die Gesamtseelenzahl der israelitischen Gemeinden Bayerns dürfte schätzungsweise vor 100 Jahren 32 000 betragen haben. Unterfranken. Aschaffenburg, 200, S, R. Aidhauseri, v. J., S. Altensteiri, 70, S. Allersheim, 85. Alzenau, v. J. Amorbach, 14. Arnstein, m. J. Aub, 90, S. Burgpreppach, v. J., S, Sch, R, Fr. Bastheim, 50. Bonland, 30. Bütthard, 60. Burgsinn, m. J. Brückenau, m. J. Dettelbach, 130, S, Sch. Ditlofsroda, m. J. Eschau, 90. Esthenfeld, m. J. Euerheim, 42, Sch. Fechenbach, 70. Frankenwinheim, 100. Friesenhausen, 70. Gaukönigshofen, 100. Geldersheim, 45. Gemünden, 20. Geroda, v. J., S. Gersfeld, 115, S, R. (bis 1866 bayrisch!) Gerolzhofen, 44. Giebelstadt, m. J. Gochsheim, 170, S, Sch. Großlangheim, 70 (Kleinlangheim). Hammelburg, 145. Haßfurt, 45. Heidingsfeld, 500, S, Sch., Fr. Heßdorf, v. J., S, Sch. Höchberg, 205, Sch., S, Fr. Hollstadt, 5. Homburg, 70. Hörstein, v. J., S, Sch., Fr. Kissingen, 210, Sch., R. Kirchheim, 42. Kleinbardorf, 90. Kleineibstadt, 100, S, Fr. („Judenhügel") Kleinheubach, 145, S. Kleinostheim, 24. Kleinsteinach, v. J., S, gr. Fr. Klingenberg, 30. Knetzgau, m. J. Königshofen i. Grabfeld, 32. Mainbernheim, 140. Mainstockheim, 212, S, Sch. Marktbreit, 70. Marktsteft, 75, S, Sch, R. Maroldsweisach, 140. Maßbach, 180, S, Sch. Mellrichtstadt, 50. Mittelzell, 36. Neustadt a. d. Saale, 54. Nordheim v. d. Rhön, 80. Obbach, 210, S, Sch. Oberelsbach, 70. Oberlauringen, 150. Orb, 90. Öberschwarzach, 30. Oberthulba, 36. Oberwaldbehrungen, 130, S, Sch. Poppenlauer, 120. Prichsenstadt, 50. Platz, m. J. Remlingen, 30. Rieneck, 96. Rimpar, 130. Rödelsee, 120, gr. Fr., S, Sch. Röllbach, 50. Schonungen, 60, S, Sch. Schwäbheim, 90. Schwanfeld, 200, S, Sch., Fr. Schweinshaupten, 200. Schweinfurt, 16. Segnitz, 90. Sommerhausen, v. J. Steinach a.d. Saale, 100, S, Sch. Sulzdorf a. d. Lederhecke, 150. Tann, 100. Theilheim, v. J. , Thüngen, 350, S, Sch. Thundorf, 40. Trappstadt, 65. Traustadt, m. J. Unsleben, 225, Untererthal, 68. .Untermerzbach, 122, neue S. Unterzell, 29 (ein Weiler mit 6 Häusern u. 44. Einwohnern!). ] Unterriedenberg, m.-J.