Mitteilungen des Jüdischen Lehrervereins für Bayern
- Journal
- Mitteilungen des Jüdischen Lehrervereins für Bayern
- Volume
- 1936
- Issue
- 5 (15.5.1936)
- Date
- 1936-05-15
- Page
- Seite 13 (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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.. - 235 jflUtfeUungen öea JüötftW Sedreroereina für japern Schriftleitung: Max Adler, München 1936 München, 15. Mai Nr. 5 Normativ für Lehrer** und Rabbinervor* bildung in Bayern vor hundert Jahren Von Lehrer A. Mannheimer in Dettelbach a. Main Die bayerische Judenheit gilt heute noch im großen Ganzen als eine konservativ angelegte. Vor hundert Jahren war dies erst recht der Fall. Man .braucht nur zu bedenken, daß damals dort zwischen 30—40 Rabbinäte mehr bestanden-, als dies heute' der Fall ist, so ist man im Bilde. Und doch war nicht zu verhindern, den Geist der neuen Zeit von den blau-weißen Pfählen fernzuhalten. Die Reform drang auch in Bayern ein und wirkte sich in der Richtung aus, daß man seitens der Regierung auf neuzeitliche Vorbildung der Religionslehrer wie der Rabbiner drang. Vor über hundert Jahren — im Jahre 1828 — erschienen tief einschneidende Regierungsentschließungen, welche die damalige Judenheit lebhaft bewegten. In Fürth blühte die Talmudschule des weitberühmten Rabbi Wolf Hamburger s. A. Man kann füglich behaupten, daß sie ein Opfer der seinerzeitigen Regierungsmaßnahmen wurde, insbesondere der Ministerialverordnung vom 10. März 1829, auf die noch zurückzukommen ist. Man erwäge auch, daß es damals keinerlei Rabbinerseminare in Deutschland gab, ebenso wenig bestand das Lehrerseminar in Würzburg (dieses sowie die jüdischen Präparandenschulen zu Höchberg und Burgpreppach entstanden erst in den 60er Jahren des 19. Jahrhunderts). Die bayerische Judenheit wurde von den Verhältnissen sozusagen überrumpelt. Will man die Sache klar überschauen, so muß man sie innerhalb des politischen Rahmens sehen und beurteilen. Damals regierte in- Bayern Ludwig I. (1825—1848), unstreitig einer der tüchtigsten und bedeutendsten Herrscher, die je auf Bayerns Thron säßen. Von seinem hohen Kunstsinn zeugen die Glypththek, die Pinakothek in München, die Bavaria, die Walhalla bei Regensburg, die Befreiungshalle bei Kelheim, die Erbauung des Donau-Main-Kanals, die Einrichtung der ersten Eisenbahn Deutschlands zwischen Nürnberg—Fürth und viele andere Dinge. München wurde in seinem Kunstleben eine der ersten Städte Europas. Auch zur Wissenschaft stand Ludwig I. mit gleicher Liebe und gleich lebhaftem Interesse. Wie verhielt sich der Fürst den Juden gegenüber? Hier blieb der König so ziemlich im Geiste seiner Zeit stecken. Noch galt jener ominöse § 12 des Judenedikts vom 10. Juni 1813: „Die Zahl der Judenfamilien an den Orten, wo sie dermal bestehen, darf in der Regel nicht vermehrt werden, sie soll vielmehr nach und nach vermindert werden, wenn sie zu groß ist." Also aas pharaonische Pen-jirbeh in Neuauflage. Es konnte kein Jude eine Heiratsmatrikel erlangen, wenn nicht zuvor ein anderer im Orte mit Tod abging. Manche Brautleute blieben 5 bis 6 Jahre miteinander verlobt. Es ist bekannt, daß gerade aus Bayern in den Jahren 1830—1840 infolge des Matrikelgesetzes viele Juden nach Amerika auswanderten. Dabei wollte Ludwig I. als eine durchaus tolerante Natur gelten. Er hatte eine protestantische Mutter und Stiefmutter, nahm selbst eine Protestantin zur Frau, bevorzugte auch einen protestantischen Fürsten für seine erstgeborene Tochter. Auch seine beiden älteren Söhne wählten so. Er sprach stets sein Befremden darüber aus, wie man ihn konfessioneller Parteilichkeit zeihen könne. So bestimmte er, das Blindeninstitut in München solle für alle Zukunft jedem ohne Unterschied der Konfession offen stehen, auch den Juden. Unter seiner Regierung erbaute Metivier sofort 1826 die Synagoge zu München und der Kömg wohnte zugleich mit der Königin der Eröffnung derselben bei. Wenn die Gemeinde durch ihre Ältesten ihm Jahrfür Jahr die Mazzot zum Passahfeste in die Residenz brachte, begann er jedesmal vor ihren Augen daran zu knuppern und zu kauen. Professor Ghillany in Dürnberg büßte seine Schrift „Menschenopfer der alten Hebräer" solange mit Zurücksetzung, bis er vom Lehrstuhle zurücktrat. Von Amschel Rothschild äußerte er:' „Der Amschel Rothschild war noch ein ächter Jude. Die laß ich mir gefallen. Allein von den sogenl aufgeklärten Juden will ich nichts wissen; denn die glauben gar nichts."1 Würdigt man namentlich den letzteren Ausspruch, so wird man gerechterweise sagen müssen, die Regierungsmaßnahmen Ludwig I. bezüglich moderner Bildung für Judenlehrer und Rabbiner Bayerns waren sicher kein Sturmlauf gegen das konservative Judentum des Landes, das er achtete wie jede positive Religion. Nachdem wir den äußeren politischen Rahmen jener Zeitverhältnisse in Bayern gezeichnet, wollen wir die wichtigsten Regierungsentschließungen bezüglich der Vorbildung der jüdischen Beamten anführen und beleuchten. In Betracht kommen da vor allem drei Regierungsentschließungen: A) Die Ministerialentschließung vom 23. Oktober 1826, die Talmudschule in Fürth betr. B) Die Entschließung der Kgl. Regierung des Rezatkreises, gegeb. z. Ansbach am 15. Juni 1827. C) Die Ministerialentschließung vom 10. März 1829 nebst dem allegierten Studienplan. •* Zunächst sei bemerkt, daß die politische Einteilung Bayerns seinerzeit eine andere war: Obermainkreis, Untermainkreis, Rezatkreis, Isarkreis, Oberdonaukreis etc. Fürth, das die Talmudhochschule hatte, gehörte zum Rezatkreis mit der Hauptstadt Ansbach. Wie aus den div. Verfügungen ersichtlich, wollte man zugleich auch die Lehrervorbildung regeln und betrachtete die Jeschiva Fürths als die Anstalt, aus der zumeist die Religionslehrer hervorgehen. Daher lautet § 1: „Die benannte Schule ist nach ihrer Hauptbestimmung und nach eigener Angabe der Rabbiner eine Anstalt zum Studium der jüdischen Gottesgelehrtheit. Daraus geht hervor, daß die eigentlichen Zöglinge dieser Anstalt, oder diejenigen, welche Rabbiner werden wollen, die Vorbedingungen des § 34 im Edikte vom 10. Juni 1813 über die Verhältnisse der jüdischen Glaubensgenossen erfüllen müssen, Kenntnisse in verstärktem Maße von den Bewerbern um Lehrstellen an der Talmud-Schule zu fordern seien, und diejenigen, welche ihre religiöse Ausbildung zu jüdischen Religions-Schul-Lehrern, Vorsängern und Schächtern an jener Anstalt suchen, vorerst dem § 33 des erwähnten Edikts in geeigneten Abstufungen zu genügen haben." Tatsächlich besuchten israelitische Lehramtskandidaten bislang öffentliche Schullehrer-Seminare unter den „verordnungsmäßigen Bedingungen". (§ 11.) „Die angebliche Bildung durch Privatunterricht ist unzulässig. Denjenigen, welche die vorgeschriebene Prüfung für Volks-Schullehrer bestanden haben, ist der Eintritt in die Talmud-Schule zu dem Behufe offen, um sich darin für den Religionsunterricht in den Volksschulen vollends zu befähigen. Juden, welche sich zu Vorsängern und Schächtern in der Talmud-Schule ausbilden wollen, haben sich über den vorgängigen Unterricht in der Volks- und in der Bürgerschule nach dem Vorschlag der Rabbiner auszuweisen." Hier ist also die Fürther Jeschiva als Ergänzungsanstalt für den an nichtjüdischen Seminarien regulär vorgebildeten jüdischen Kandidaten angesprochen. Die einschneidendste Verfügung der Ministerialbehörde lag jedoch in den §§ 2 und 3. Dort wird gesagt, daß die „Anordnung der Glaubensangelegenheiten den Juden nur innerhalb gewisser Grenzen zusteht". Prinzipiell wird „d i e Staatsaufsicht, die obrigkeitliche Wissenschaft von den Lehren der Juden und deren Einwirken auf die öffentliche Ordnung" als einzige und höchste Autorität erklärt. Demgemäß könne auch „die nachgesuchte Prüfung der Lehrer in der Talmud-Schule in Fürth nicht durch die Rabbiner erfolgen, sondern unter Leitung eines Regierungscommiss ä r s, in den allgemeinen Wissenschaften durch angestellte Studienlehrer, und in den Glaubenslehren durch ge- 1 Es sind indes auch einige abfällige Urteile über Amschel Rothschild bekannt. (S. Dr. Sepp, Ludwig Augustus, König von Bayern, S. 520 und 538.)