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Bayerische israelitische Gemeindezeitung · 1936-04-01 · 7 (1.4.1936) · p. Seite 150

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Journal
Bayerische israelitische Gemeindezeitung
Volume
12 (1936)
Issue
7 (1.4.1936)
Date
1936-04-01
Page
Seite 150 (sequence 6)
Language
German
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150 Bayerische Israelitische Gemeindezeitung Nr. 7 Geschichtliches aus der jüdischen Gemeinde Bechhofen nach unveröffentlichten Akten Von Willy Goldberg. Bekanntlich zählt die Scheunensynagoge in Bechhofen als eine der wenigen aus dem siebzehnten Jahrhundert zu den wertvollsten jüdischen Denkmälern in Bayern. Über den Bau derselben waren bisher keine genauen Angaben vorhanden. Auf eine Regierungsrundfrage vom 15. März 1837, wie lange die Israeliten in Bechhofen sind, gab der damalige Lehrer Israel Wohlfarth s. A. an, daß genaue Angaben nicht vorhanden seien. „Alles was ich auffinden konnte", so berichtet er weiter, „ist eine Pergamentrolle, welche von Herrieden nach Bechhofen gekommen ist. Dieselbe ist von einem Israeliten namens Lipmann gestiftet worden, welcher in Herrieden wohnte. Der älteste Grabstein ist vom' Jahre 1607 auf dem Namen Brändlein David von Günzenhausen. Auf der Synagoge befindet, sich ein Dachziegel vom Jahre 1684." Das Pfarramt zu Herrieden berichtet hierzu am 29. Dezember 1837: „Die Recherchen des Pfarramtes Herrieden ergeben, daß in Herrieden gegen achthundert Jahre lang Juden ansäßig waren, daß sie aber am 21. November 1681 aus der Stadt verwiesen worden sind." Zu diesen beiden Angaben sei erwähnt, daß die Thorarolle dies Lipmaran heute noch in derSynagoige zoi'Bechfli'oifen zur Vorlesung verwendet wird. Sie ist im Besitz der Familie Schloß, welche in der Tochter des Lipmann Herrieden ihre Urahne nachweisen fcann.1 Lipmann ist 1696 gestorben, seine Frau Jentie, Tochter des Samson Herrieden starb im Jahr 1692. Ihre Grabsteine sind, wie die meisten aus jener Zeit, auffallend gut erhalten. % Der älteste Grabstein konnte inzwischen aus dem Jahr 1603 y/DC ermittelt werden. Ein markgräfliches Dekret vom Jahr 1684 besagt unter anderem: „Bescheid in Sachen Euer ganzen Gemeind zu Bechhoven wider die Juden allda. „----Wann aber ein Frembder eines Bechhövischen Juden Tochter heyrathet und sich alß Haußgenoß bey seinem Schweiler aufhalten; oder wann ein zu Bechhoven geboren und erzogener Jud ein anders Hauß im Flecken von neuem erkaufft, die sollen das Einkauffsgeld ebenmäßig erlegen. Wie dann auch diejenige fünf Juden, sö erst vor zwey Jahren von Herrieden nach Bechhoven gezogen, ihr noch ausständiges Einkauffsgeld und zwar ein Jeder absonderlich, fünffzehn Creuzer fränkischer Währung, verglichenermaßen vor dießmal zu erstatten haben. ____Im übrigen aber die gesambte Juden weder von Ihm, Vögten, noch denen Gemeindsleuthen, bey Vermeidung ohnausbleiblichen schärften einsehens, weiterbetrohet, geschlagen oder sonsten angefochten, sondern ein jeder Jud bey "seinem führenden Handel und Wandel auch ohngehinderter. Genießung aller und jeder Gemeinderechte, wie die nahmen haben mögen, nicht weniger als die Christen manutenirt und geschätzt____" Onolzbach, den 10. Marth 1684. Diese scharfe Verordnung brachte den Juden die längst ersehnte Ruhe und Ordnung. Bald darauf richteten sie eine Eingabe an den Markgrafen, um den Bau einer Synagoge, die in einer Sammlung von „Kaufbriefen im Vogtambt Bechhoven" (1670—1730) wiedergegeben ist: „Juden Schuel zu Bechhoffen betr. Durchlauchtigster Fürst, Gnädigster Herr. Ob zwar vor dem deutschen 30 jährigen Krieg eine feine Juden Schul zu Bechhoffen geweßen, worinnen man wie anderer orten, zusammen kommen und das Gebett verrichtet, ist doch selbige im wehrenden Krieg gleich anderen Gebeuen allda 1 Ein Glied dieser Familie nahm im Jahr 1813 den Namen Bechhold an. auch ruiniret und verderbt worden, und hatt dieselbe nach geendigten nicht allein aüß mangel der Juden allda, sondern auch zuvörderst auß unVermögenheit der Nachkömmlinge, so sich nach und nach im Flecken wider eingefunden, und kaum einige Wohnung vor sich wider zurichten können, bißher nit können wider ausgebauet werden. Nachdem sich aber durch Gottes und Eu. Hochfürstl. gütige Special Gnad unsere Anzahl allda widerumb in etwas vermehret, und wir unß zusammen in einer engen Cammer oder Stube, an unsern Schäbath und in der Wochen zur Verrichtung unseres Gebetes nit wohl betragen können, hingegen Koppel unß den platz hinter seinem Hauß so ein schorgärtlein ist, herzugeben sich erbotten und wir. solchem nach auf solchem plaz einen Bau zu einer Schulen und darinnen ein Vorsinger etwa ein Stüblein und Cämmerlein haben kann, jedoch mit Eu. Hochfürstl. gütigen gnäd. permission aufzurichten gewillet sind. Alß ergehet hierauff an Eu. Hochfürstl. Gnad unser unterthänigst Bitten, Sie wollen geruhen gndgst. zu consentiren und geschehen, zu lassen, daß solcher Blaz zur Aufbauung einer Schulen und Wohnung vor einem Vorsänger unß möge gnd. verstattet und zugelassen, wir auch derentwegen mit einem Decneifc ibeginiadigt wendea,.wie wohl alber die Hochfürstl. Gefäll, umb solches Blazes willen nit den geringsten Zugang bißher gehabt, sind wir doch deß Unterthänigst .erbietend, auff erfolgende Gnd. permission und Zulaßung, solches Baues künftighin jährlich einen. Reiehsthaler zu einem ständigen Schutzgulden, zu den Hochfürstl. Gefällen bey dem Vogtambt Bechhoffen zu liefern und abzugeben, unser Geberts auch an solchem Ort dergestallt verrichten, daß zu forderst vor Eu. Hochfürstl. Gnd. Wohlergehen, Gott eifrig in solch unsern Zusammenkünften wollen anrufen, auch wir niemanden ärgerlich od. beschwerlich mit solch unserem Gottesdienst fallen, womit zu einer Gnäd. resolution auch beharrenden Gnaden wir unß insgesambt unterschriftlich befehlen Eu. Hochfürstl. Gndst. Unterthänigst gehorsambste die Gemeine Judenschaft zu Bechhoffen." Diese Eingabe leitete der Vogt Johann Ludwig Zink am 10. Juli 1684 befürwortend weiter, nachdem die Juden bereits vor dem Krieg eine Schul besessen hätten und dafür zwanzig Batzen Schutzgeld ablieferten. „Decretum uff die Supplication. Läßt man hierauff und den Vogtes zu Bechhoffen erstatteten untertänigsten Bericht, von Hochfürstl. Gndst. Herrschaft wegen geschehen, daß Supplicirender Judenschaft zu besagten Bechhoffen auf invermeltenn Plaz ein Juden Schul zu bauen, gegen jährlicher Reichung zwantzig bazen Schutzgeld, somit angefangener Bau angehen soll, verstattet werden. Signatum Onolzbach (Ansbach), den 12ten July Ao. 1684. Ex consilio." Die bescheidene Führung der Juden zu Bechhofen hat sich an dem Bau ihres G'tteshauses bewahrheitet: Unscheinbar abseits der Marktstraße steht ein Gebäude, von außen anzusehen wie eine Scheune,.nur die Bogenfenster lassen ihre heilige Bestimmung erraten. Und fünfzig Jahre später hat der Maler Elieser ben Schlomo das Innere zu einem prachtvollen Heiligtum ausgestattet. Das dankbare Gebetfür das Wohl und Heil des Markgrafen hat Elieser neben dem herrlich gemalten siebenarmigen Leuchter an der Südwand dieses kleinen Heiligtums angebracht — ein würdiges Andenken!

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