Mitteilungen des Jüdischen Lehrervereins für Bayern
- Journal
- Mitteilungen des Jüdischen Lehrervereins für Bayern
- Volume
- 1936
- Issue
- 2 (15.2.1936)
- Date
- 1936-02-15
- Page
- Seite 5 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 2 Mitteilungen des Jüdischen Lehrervereins in Bayern 6 preppadh. war er 1890—1893 dn der Israel. LehrerbildiungsaTBstalt Würzburg, die er 1893 mit gutem Erfolge absolvierte. Von 1893—1896 amtierte er in Georgensgmünd und seit 1. Februar 1896 ununterbrochen in Augsburg. Im Jahre 1897 legte er die Anstellungsprüfung in Augsburg ab, unterzog sich 1901—1904 philosophischen Studien in Augsburg, München, Zürich und Bern und promovierte mit magna cum laude in Bern auf Gründl der Dissertation: „Uber Vorstellungselemenite und Aufmerksamkeit, ein Beitrag zur 'experimentellen Psychologie" (354 Seiten). Im Jahre 1907 erhielt er die goldene Fortschrittsmedaille auf der: Ausstellung „Das Kind", Wien, für hervorragende Leistungen .auf psychologischem Gebiete. Im Jahre 1929 wurde der jüdische Religiomislahrer Dr. Ernst Fränkl vom Rektor eines protestantischen Gymnasiums in Augsburg während seines Urlaubs als' Rektoratsvertretung bestellt. Dr. Emst Fränkl nahm auch stets regen Anteil aini der Arbeit unseres Lehrervereins. Es bedeutete daher nur eine Anerkennung dieser Tatsache, wenn ihn die Vereinsleitjung anläßlich der 50jährigen Jubiläumstagung des Vereins zum Festredner bestimmte. Seit 1933 ist Freund Fränkl auch Obmann unserer Schwäbischen -Bezirkskoniferenz. So hat denn der Jubilar seine Arbeitskraft' nicht nur seiner Gemeinde geweiht, sondern er tot darüber hinaus treue Mitarbeit an vielen gemeinnützigen Bestrebungen geleistet und überall befruchtend und anregend gewirkt. Darum nehmen an seinem Jubelfeste nicht nur die Mitglieder der isr. Kultusgemeinde Augsburg -teil, sondern auch vor allem seine Berufs-? genossen in Stadt und Land. Wir wünschen dein Jufailar weiterhin gesunden Optimismus und Befriedigung in seinem Beruf .iindj -seiner Arbeit. M>E. vom 16.1. 36 Nr. IV 2234 über die Verwendung von Volksschullesebiichern im Schuljahr 1936/37 I. Vom Reicbsvolksschullesebnoh ist der Band für das 5. und 6. Schuljahr erschienen, der Band für das 2. Schuljahr wird im Lauife des Sommerhalbjahres 1936 erscheinen. Voraussichtlich.;wird dann der Band für das 3. und 4. Schuljahr bearbeitet werden und der Band oder die Bände -für das 7. und 8. Schuljahr zuletzt foligen. Die Ubergangszeit in der Verwendung der Lesebücher wird 'also wahrscheinlich noch bis zum Jahre 1938 dauern. Sie ist für bayerische Schulen deshalb besonders empfindlich, weil die Gliederung des bisherigen bayerischen Lesebuchwerkes nicht übereinstimmt mit der Gliederung des Reiohsvolksschiullesebüch werkes. im einzelnen bestimme ich zur Verwendung der Volksschullesebücher folgerndes: 1. Bei den Erstlesebüchern tritt 'keine Änderung ein. 2. Die Schüler des zweiten Schuljahres haben den Unterklassenband des 'bayerischen Lesebuchwerkes nicht mehr zu kaufen. An allen Schulen ist sofort nach Erscheinen der Band des Reichsvolksschullesebuches für das 2. Schuljahr von diesen Schülern zu beschaffen. Bis zum Zeitpunkt des Erscheinens dieses Bandes können in alleingeführten 2. Schulen ahrgängen die genehmigten Ergänzungstoeite verwendet werden. In den Fällen, wo der 2. mit dem 3. Schulen ahrgang vereint geführt wird, läßt sich die Mitbenutzung des bayeriscbeini Unterklassenbandes ermöglichen. Als Ergänzuiogsheft kann auch das „Sommerbüchlein" benutzt werden. 3. Die Schüler dies 3. Schuljahres benutzen den bayerischen Unter klassenb and bis zum Ende des Schuljahres weiter. 4* Die Schüler des 4. Schuljahres benützen grundsätzlich den bayerischen Mittelklassenband. Um 'den Eltern, keime unbillige Belastung zuzumuten, haben . sich die beteiligten Verleger, Kösel & Pustet, München, Oldenbourg, ' München und Kom, Nürnberg, bereit erklärt, die Restbestände des evangelischen Lesebuchibandes und des Lesebuchbaindes für Gemeimischaftsschutfen wie im Vorjahr zum halben Ladenpreis von RM. 1.30 abzugeben. Das Mittelklassenlesebuch für Gemeinschaftsschuleir kann auch in evangelischen und katholischen Schulen benutzt wenden. Als Ergänzungsschriften können benützt werdet: Hilf mit, Bayernhefte, Pfälzer Lesehefte, bayerischer Sagenhort, fränkisches Land, J u g e n d lu s t, Die Fahne hoch; weiterhin die in den amtlichen J-ugendschräfteraverzeichnissen zugelassenen Lesebbgen. 5. Die Schiller, die 1936/37 dem 5. und 6. Schuljahr angehören, haben spätestens vom Beginn des Schuljahres 1936/37 an an allen Schulen ohne jede Ausnahme den 5./6. Band des Reichsvolkssctoullesebuches zu beschafferc 6. Die Schüler des 7. Schuljahres und die des 8. verwenden den von ihnen zu Beginn der Schuljahre 1934/35 oder 1935/36 beschafften Oberklassenband oder das in Frage kommende Lesebuch für die 8. Klasse des bayerischen Lesebuchwerkes. Es Wird besonders darauf aufmerksam gemacht, daß es sowohl mein Willle als auch der des Herrn Reichs- und Preußischen Ministers für Wissenschaft. Erziehung und Volksbildung ist, das Lesebuch bis zur Ableistung der Schulpflicht im Unterricht zu verwenden. 7. Bei den Lesebüchern! für die Volksiiortibildungsschulen tritt keine Änderung ein; jedoch wird in das Lesebuch für fränkische Fortbildungsschulen ein nationalpolitischer Ergänzungsbogen miteingebunden werden, der von den Besitzer früherer Auflagen zu geringem Preis einzeln gelkauft werden kann. II. Der hingebenden Arbeit der bayerischen Volksscbullehrerschaft wird vertraut, daß trotz der durch die Umstellung auf das Reichsvolksschullesebuch hervorgerufenen erschwerten Lehruirtd Lernarbeit der Leseunterricht -und insbesondere die Lesefertigkeit der Schüler nicht leidet, auch nicht in den wenig gegliederten Schulen, die im kommenden Schuljahre in den Jahrgängen 2/3, 4/5, 6/7 je zwei Lesebücher zu verwenden haben. Wenn Lehrer die genehmigten Ergänzungssvorschriften mitverwenden. so ist besonders zu beachten, daß andere Hefte uind Schriften als die genehmigten nicht in Frage kommen, daß aus den genehmigten die Auswahl der Lehrer selbst trifft, daß jeder Schüler einer Klasse im Besitz des gewählten Heftes sein muß und daß die Eltern und Schüler nicht durch vielerlei Anschaffungen überlastet werden. Die Bezirksschulräte wollen den Vollzug dieser Bestimmungen dauernd im Auge behalten. I. B.: gez. Fischer. Vereinsmitteilungen 1. Personalia: Nachträglich geben wir noch bekannt, daß auch Kollege Oberlehrer Wahler in Neustadt a. S. seinen 60. Geburtstag begehen konnte. Am 32. Föbntar feiert unser Vereinsmitglied Bravmann- Karlstadt (früher Lehrer in Ganiköniigshofetn') seinen 70. Geburtstag. Wir gratulieren den beiden Ju'biliaren aufs herzlichste. 2. Abteilung Wirtschaft und Recht im NSLB. (Bayer. Lehrervereine): Zaufolge Beschlusses des Verwaltungsaiusschusses vom 2S./29. Dezember vor. Jhr. können die bisherigen jüdischen Mitglieder des früheren bayerischen Lehrervereins die Schutzeinrichtungen des Vereines nicht mehr benützen. Durch diesen Beschluß wurden etwa 90 Mitglieder unseres Vereines sowie eine Anzahl Witwen früherer Mitglieder betroffen. Darunter sind Kollegen, die dem Bayer. Lehrervereine mehr als ein halbes Jahrhundert in Treue an>- gehört haben. Die Schutzeinrichtungen umfaßten Feuer-, EinbruaWiipbct'ahl, Haftpflicht. Rechtsschutz, Krankenhilfe und Sterbefallgeld. Gegenanträge der einzelnen betroffenem) Mitglieder sowie der Vereinsleitung wurden von der „Abteilung für Wirtschaft und Recht" abgelehnt. 3. Verwaltungssitzung: Am 26. Januar fandl in Nürnberg eine weitere Verwaltungssitzung statt, die sich hauptsächlich mit der unter 2. erwähnten Beschluß und den daraus sich ergebenden Maßnahimön" befaßte. Auch die Scfoulfrage, sowie Anträge des Reichsverbandes des jüdischen Lehrervereins wurden behandelt. Auch in der Lesebuchfrage wurden weitere Schritte vorbereitet. 4. Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus, München, hat unter dem 22. Januar 1936 Nr. VII 2294 folgende Entschließung erlassen. „Die israelitischen. Volksschulen sind nicht verpflichtet den Lernimittelbeitrag für den Unterrichtsfilm zu erheben. Es besteht jedoch keine Erinnerung dagegen, daß die Schulen freiwillige Beiträge erheben und aus den eingehenden Geldern ein SühmaMilmgerät uind Filme anschaffen." München, den 10. Februar 1936. M. Rosenfeld. A. Adler. •Für den Inhalt der „Mitteilungen" verantwortlich: Max Adler, München