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Mitteilungen des Jüdischen Lehrervereins für Bayern · 1935-10-15 · 9 (15.10.1935) · p. Seite 26

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Journal
Mitteilungen des Jüdischen Lehrervereins für Bayern
Volume
1935
Issue
9 (15.10.1935)
Date
1935-10-15
Page
Seite 26 (sequence 4)
Language
German
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26 MitteUumgen des Jüdischien Lehrervereiins in Bayern Nr. 9 Arbeit sprengen. Und ist auch gar nicht Hauptzweck dieser Zeilen. Gebt selbst hinaus! Schickt eure Lehrer, eure Kinder ins Schullandheim! Verschafft ihnen wundervolle Wochen voll seelischem Reichtum, geistigem Wachstum und körperlicher Erholung! Sie werden ein neues, immeres Kraftzentrum zur luistvollen Arbeit geschenkt erhalten, werden euch zurückkehrend befruchten. Und mit uns den einen Wunsch aussprechen: Nächstes Jahr von neuem ins Schullandheim!! In Berlin Sefardith Anfang August hat der Berliner Gemeinde vorstand den Beschluß gefaßt, an den Schulen der Gemeinde den hebräischen Unterricht in sefardischer Aussprache erteilen zu lassen. Lediglich im Religionsunterricht soll Aschkenasisch beibehalten werden, also bei der Behandlung der Gebete. Rassentrennung auf den Schulen Im Mittelpunkte der Arbeit der Gemeinde, der Gemeindeverbände und der Reichsvertretung steht heute ohne Zweifel die Trage der jüdischen Schule. Mit anerkennenswertem Eifer hat man allerorts die Konsequenz aus unserer Situation gezogen und jüdische Schulen neu eingerichtet und bestehende ausgebaut. Ein Erlaß des Herrn Reichserziehungsministers, den wir anschließend veröffentlichen, gibt nun Richtpunkte über die künftige Einschulung der jüdischen Kinder. Aus dem Erlaß des Reichserziehungsministers über die Einrichtung von Judenschulen zu Ostern 1936 teilt der „Völkische Beobachter" vom 11. September folgendes mit: „Eine Haüptvoraussetzung für jede gedeihliche Erziehungsarbeit ist die rassische Übereinstimmung von Lehrer und Schüler. Kinder jüdischer Abstammung bilden für die'Einheitlichkeit der Klassengemeinschaft und die ungestörte Durchführung der nationalsozialistischen Jugenderziehung auf den allgemeinen öffentlichen Schulen ein starkes Hindernis. Die auf meine Anordnung bisher vorgenommenen Stichproben in einzelnen preußischen Gebietsteilen haben gezeigt, daß die öffentlichen Volksschulen noch immer in nicht unerheblichem Maße von jüdischen Schülern und Schülerinnen besucht werden. Vornehmlich ist dies der Fall in den größeren Städten; aber auch auf dem platten Lande. finden sich Gebiete, die mehr oder minder stark mit Juden besiedelt sind. Auch die über das Volksschulziel hinaus führenden Schulen sind trotz der Zulassungsbeschränkungen des Gesetzes vom 25. April 1933 (Reichsgesetzblatt I S. 225) noch immer von einem an einzelnen Orten verhältnismäßig hohen Anteil jüdischer Schüler und Schülerinnen besucht. Für die Entwicklung des nationalsozialistischen Schulwesens regeben sich hieraus s c h w e r e H e m m ü n g e n. Die Errichtung öffentlicher und privater jüdischer Schulen hat zwar an einzelnen Orten zu einer gewissen Sonderung derjenigen jüdischen Schulkinder geführt, die der mosaischen Religion angehören. Die Trennung nach Konfessionen ist jedoch für ein nationalsozialistisches Schulwesen nicht ausreichend. Die Herstellung nationalsozialistischer Klassengemeinschaften als Grundlage einer auf dem' deutschen Volkstumsgedänken beruhenden Jugenderziehung ist nur möglich, wenn eine klare Scheidung nach der R äs s e n z u g e h ö r igk e i t der Kinder vorgenommen wird. Ich beabsichtige daher, vom Schuljahr 1936 ab für die reichsangehörigen Schüler aller Schularten eine möglichst vollständige Rassentrennung durchzuführen. Bei den Pflichtschule ist mit Rücksicht auf die auch für Nichtarier nach wie vor bestehende Schulpflicht eine Verweisung auf private Volksschulen nicht angängig. Vielmehr wird die Errichtung öffentlicher Volksschulen für Juden erforderlich werden. In diesen Schulen werden alle diejenigen'Schüler und Schülerinnen zusammenzufassen sein, bei denen entweder beide Elternteile' oder ein Elternteil jüdisch sind. Die sogenannten Vierteljunden, bei denen ein Großelternteil jüdisch ist beabsichtige ich. bei der auf dem Gebiete des Schulwesens vorzunehmenden Rassentrennung außer Betracht zu lassen. Voraussetzung für die Errichtung einer öffentlichen jüdischen Volksschule ist das Vorhandensein einer zur ordnungsmäßigen Beschulung hinreichenden Zahl jüdischer Kinder innerhalb einer Gemeinde oder eines unter Berücksichtigung zumutbarer Schulwege abgegrenzten Gebietes (Stadt- oder Landgebietes). Dabei müssen gegebenenfalls mehrere oder sämtliche Jahrgänge in einer Volksschulklasse zusammengefaßt werden. Als eine zur ordnungsmäßigen Beschulung hinreichende Riehtz a h l wird die Zahl von 20 Kindern anzunehmen sein. Um einen Uberblick zu gewinnen, in welchem Umfange die Errichtung öffentlicher jüdischer Volksschulen erforderlich bzw. möglich ist, ersuche ich, in allen öffentlichen und privaten Volksschulen Ihres Aufsichtsbereiches für sämtliche Jahrgänge Feststellungen über di e R a s s e z u g e h ö r i gk e i t der die Schulen zur Zeit besuchenden Kinder zu treffen. Hinsichtlich der nicht zu den Pflichtschulen gehörenden Schulen erwäge ich eine Abänderung der durch das Uberfüllungsgesetz vom 24. April 1933 getroffenen Bestimmungen in Richtung einer verschärften Abtrennung." * Dr. Siegfried Braun, der Schriftleiter der „Jüdischen Schulzeitung", nimmt hierzu folgendermaßen Stellung: Dieser Erlaß kommt den inner jüdischen Bestrebungen zur Neuordnung der jüdischen Schule zur Hilfe, indem er die völlige Zusammenfassung aller jüdischen Schulpflichtigen in eigenen Schulen anordnet und so eine Entwicklung zu beschleunigen anhebt, die ohne den Erlaß sich kaum so rasch und so umfassend vollzogen haben würde. So gesehen bedeutet der Erlaß einen politischen Akt, der uns Juden den Weg ebnen hilft zu einem kulturellen Eigenbereich, dessen Weite und Tiefe noch nicht abgemessen werden kann. Es werden nachdem Willen der herrschenden Macht alle Juden, auch die bekenntnismäßig nicht zu unserer Gemeinschaft gehörenden, in die jüdischen Schulen gehen müssen. So dürfte sich eine ganz neuartige Konstellation ergeben, zu der wir jüdischen Lehrer erst dann in ein Verhältnis werden treten können, wenn uns die Ausführungsbestimmungen zum Erlaß die erforderlichen Anweisungen zur Schularbeit übermittelt haben. In das Gefühl der Genugtuung darüber, daß der Staat sich entschlossen ha., für jüdische Schulpflichtige öffentliche Volksschulen zu errichten und zu betreuen, mischt sich die Wehmut einer Abschiedsstimmung, die Menschen erfaßt, wenn sie liebe Weggefährten verlassen müssen. Viele Jahrzehnte hindurch durften jüdische Knaben und Mädchen das Gemeinschaftserlebnis der Schulzeit mit nichtjüdischen jungen Menschen teilen. So knüpf-, ten sich im kindlichen Geben und Nehmen Beziehungen, die häufig die Schulzeit lange überdauerten und die durch ihren Eigenwert geadelt waren. So darf es fürderhin nicht mehr setn. Das ist ein Diktum, mit dem wir uns abzufinden haben, mit dessen Gültigkeit wir uns vertraut machen müssen und vertraut machen wollen, so sehr auch die Erinnerung an Vergangenes mit hinüberschwingen wird in eine Zukunft, die andre Bindungen schafft als die, die einst unserm Dasein Wertfülle gaben. ' Vereinsmitteilungen 1. Am 26. September 1935 verschied in Altengronau im Alter von fast 80 Jahren unser liebes Vereinsmitglied, Lehrer i. R. Samuel Strauß von Windsheim. Fast zwei Menschenalter lang war er der treue Führer und Lehrer seiner Gemeinde Windsheim, der er seine ganze Liebe und Treue schenkte. Seit vielen Jahren gehörte er unserem Verein an und war uns allen ein lieber Freund und ein guter Kollege, dem wir ein treues Gedenken bewahren werden. 2. Neuaufnahmen: Kunstmaler Ziegler, Fachzeichenlehrer in München. 3. Neuiahrswunsch-Enthebungsliste 2: Erlebacher-Mönchsroth, Fulder - Treuchtlingen, Rosenberger - Hammelburg, Strauß- Eichstätt, Sulzbacher-Hanau. München, den 10. Oktober 1935 M. Roserifeld M. A.d-ler. Für den Inhalt der „Mitteilungen" verantwortlich: Max Adler, München

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