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Bayerische israelitische Gemeindezeitung · 1935-05-01 · 9 (1.5.1935) · p. Seite 198

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Journal
Bayerische israelitische Gemeindezeitung
Volume
11 (1935)
Issue
9 (1.5.1935)
Date
1935-05-01
Page
Seite 198 (sequence 2)
Language
German
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198 Bayerische Israelitische Gemeindezeitung Nr. 9 der wichtigsten Judensiedlungen. Das Buch ist zur ersten Einführung geschrieben, setzt aber andererseits die Geschichte der beiden Völker voraus, besonders ihre Geistesgeschichte. Es ist sehr anziehend, zu beobachten, was auf diese Weise von der Geschichte der Juden in Deutschland zu erzählen übrig bleibt. Denn wenn die weltanschaulichen Grundelemente des behandelten Stoffes, die tragenden Ideen des Judentums und der Zusammenhang mit seinem allgemeinen großen Geschick von der Darstellung ausgeschlossen bleiben, wenn mit Bedacht jegliches Problem, sei es geschichtsphilosophischer, metaphysisch-theologischer oder forschungsgeschichtlicher Art, peinlichst vermieden wird, so bleibt als „Geschichte der Juden in Deutschland" ein merkwürdig gespenstisch anmutendes leeres Gerüst lokaler zufälliger Erscheinungen, eine Sammlung teils literatur-, teils rechtsgeschichtlicher Merkwürdigkeiten zurück, die unsichtbar nur durch die vorausgesetzte Kenntnis der wirklichen Geschichte des deutschen Mittelalters und der deutschen Neuzeit, vor allem aber des Geistes des Judentums zusammengehalten wird. Ob beispielsweise Süßkind vonTrimberg, Martin Luther oder Willi, von Humboldt behandelt wird, ohne intime Kenntnis des Minnesanges, der großen Gesamtgestalten Luthers oder Humboldts und ihrer Epoche, sind die daraus herausgeschnittenen, auf die Juden bezüglichen Stücke unverständlich, höchst wahrscheinlich mißverständlich. Wo aber — viel seltener — Juden selbst aktiv auftreten, als schaffende 'Persönlichkeiten oder mit ihrem Schrifttum (mit dem 19. und 20. Jahrhundert hat es eine etwas andere Bewandtnis), da wird erst recht die Vertrautheit mit dem geistigen Band des Judentums vorausgesetzt, die Vertrautheit mit seinen echten Kräften, die sich in der hebräischen Sprache, in seiner religiösen Lebensform, seinen übernationalen Ideen und Schicksalen manifestieren. In einer solchen dreifachen Isolierung wie hier bei Elbogen — losgelöst von allen sonstigen europäischen Räumen, losgelöst von dem eigentlichen jüdischen Werdezusammenhang, losgelöst von dem großartigen Hintergrund der deutschen Geschichte — sind die Geschehnisse um die Juden in „Deutschland", in den politischen heterogenen Gebieten, die bis zum Vertrag von Versailles das Deutsche Reich bildeten, nicht zum Klingen und Fließen zu bringen, sie können höchstens regestenmäßig als wichtige Materialsammlung historischer Hilfswissenschaft in der Art der „Germania Judaica" oder des Artikels in der Encyclopädia für eine spätere deutende Geschichtsschreibung bereitgestellt werden. Nach einem kurzen einleitenden Teil über das erste Vorkommen von Juden in Deutschland wird in zwei Hauptabschnitten das Geschick der Juden im Römischen Reich Deutscher Nation bis zur Emanzipation und im Verfassungsstaat bis auf unsere neueste Zeit dargestellt. Das jüdische Mittelalter in Deutschland zerfällt wieder in drei Kapitel: 1. Bis zumlJahrl350 (Der Aufstieg, die Kreuzzüge; Unter den Staufern, der Umschwung; Krise und Katastrophe). — 2. Bis zum Westfälischen Frieden 1648 (Die Zeit der Willkür und Vertreibung; Humanismus und Reformation; der beginnende Territorialstaat). — 3. W i e d e raufbau (Neue Siedlungen; Einfluß der Aufklärung; der erste Emanzipationskampf). — Die Neuzeit („Im Verfassungsstaat") ist in vier Teile geteilt: 1. Vorbedingungen der Gleichberechtigung. — 2. Verfassungskämpfe, Reformbewegung. — 3. Der Einheit Deutschlands entgegen. — 4. Im Neuen Reich. Diese dritte schlichte, ganz einfache Darstellung des gleichen Themas durch Elbogen erfüllt wieder in hervorragender Weise den Zweck der ersten zusammenfassenden Unterrichtung, in den oben angedeuteten Grenzen. Denn die Voraussetzungen muß sich der Leser anderweitig verschaffen. Der Verfasser schreibt darüber selbst: „Wer die Geschichte der Juden in Deutschland auf knappem Raum erzählen will, muß mancherlei aus der Geschichte der beiden Völker voraussetzen und den Leser auf die großen Darstellungen der deutschen und der jüdischen Geschichte verweisen." „Mancherlei" ist zu euphemistisch ausgedrückt. Wir sind von einer wirklichen „Geschichte der Juden in Deutschland" leider noch sehr weit entfernt., Querschnitt aus den neuesten Devisen- und Auswanderungsvorschriften Von Dr. Hans Taub. I. Das neue Devisengesetz vom 4. Februar 1935. Die Rückgliederung der Saar gab den Anlaß zu einer Neufassung des Devisenrechts durch das Reichsgesetz über die Devisenbewirtschaftung vom 4. Febr. 1935. Gleichzeitigwur.de eine neue Durchführungsverordnung (DfVO) erlassen, so daß die Übersicht jetzt wesentlich erleichtert ist. Das neue Devisengesetz sieht keine grundlegenden Änderungen vor. weicht aber in einigen Abschnitten vom bisher geltenden Recht ab. Von allgemeinem Interesse sind die scharf umgrenzten Bestimmungen über die Freigrenze. die schon vorher 10 RM. betrug. Um eine mißbräuchliche Inanspruchnahme der Freigrenze auszuschließen, kann nach § 73 DfVO die Freigrenze nicht mehr in Anspruch genommen werden von einer Person, die innerhalb desselben Kalendermonats bereits eine gleichartige Rechtshandlung mit Genehmigung vorgenommen hat. Ferner gilt die Frei grenze nur für Zahlungen aus eigenen Mitteln dessen, der die Zahlung leistet; bei anderen Rechtshandlungen gilt sie für den, für' dessen Rechnung die Rechtshandlung vorgenommen wird. Das heißt, um es an einem Beispiel klar zu machen: Einem im Ausland lebenden Sohn dürfen monatlich 10 RM. überwiesen werden. Es kann aber nicht ein Verwandter oder Bekannter dem Sohn im gleichen Monat weitere 10 RM. überweisen, weil schon die erste Uberweisung dem Sohn zugute kam. Auch kann, wer bereits 10 RM. ins Ausland geschickt hat, nicht etwa im gleichen Monat nochmals zu anderen Zwecken 10 RM. für die Verwendung im Ausland beanspruchen. Wer also seinem im Ausland lebenden Sohn 10 RM. überwiesen hat, darf nicht weitere 10 RM. beispielsweise zur Bezahlung einer Warenlieferung aus dem Ausland verwenden.

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