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Mitteilungen des Jüdischen Lehrervereins für Bayern · 1935-02-15 · 2 (15.2.1935) · p. Seite 6

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Journal
Mitteilungen des Jüdischen Lehrervereins für Bayern
Volume
1935
Issue
2 (15.2.1935)
Date
1935-02-15
Page
Seite 6 (sequence 3)
Language
German
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Nr. 2 •Mitteilungen des Jüdischen Lehrervereins für Bayern 6 Da die neue Schulart Begabten die Möglichkeit gibt, in kür-' zerer Zeit zur vollen Reife einer höheren Lehranstalt zu gelangen, baut sie anschließend an die siebenklassige Volksschule in enger Beziehung zu den Bedürfnissen des deutschen Volkes an der Erziehung und Bildung des deutschen Menschen weiter bis zur vollen Hochschulreife. 3. Ziel der Deutschen Oberschule in Aufbauiorm: Erziehung des deutschen Menschen in all seinen Kräften. Vorbereitung für die Hochschule und für das praktische Leben. Die Deutsche Oberschule in Aufbauform erhält ihre Eigenart durch das in ihr besonders hervortretende deutsche Kulturgut. Ihr Ziel ist Erziehung des deutschen Menschen in all seinen Kräften. Sie will in noch ausgeprägterer Weise sein, was die Lehrerbildungsanstalt bisher schon in hohem Maße war: eine deutsche Schule, die neben der wissenschaftlichen Bildung auch die g e m ü t b i I d e n d e n und k ü n s tierischen Wertgebiete in den Mittelpunkt ihres Lehrplans stellt. Gerade die besondere Pflege der kulturkundlichen Fächer und des Musischen (Musik und Musikbetrachtung, Zeichnen und Kunstbetrachtung) macht sie zu der Bildungsstätte, deren Fehlen seit langem als Mangel in unserem Schulorganismus empfunden wurde. Die Deutsche Oberschule in Aufbauform bevorzugt die Fächer: Deutsch, Geschichte, Erdkunde, Biologie, Zeichnen, Musik und Leibesübungen. In den übrigen Fächern — Religion, Englisch, Latein, Mathematik, Physik, Chemie, Kurzschrift und Werkunterricht (Handarbeit) — vermittelt sie eine Allgemeinbildung, die hinter keiner der neunklassigen höheren Lehranstalten zurückbleibt. Englisch wird als grundständige Fremdsprache von der 1. Klasse an in insgesamt 20 Wochenstunden Latein als 2. Pflichtfremdsprache von der 3. Klasse an in 4X4 16 Wochenstunden erteilt. 4. Berechtigungen der Deutschen Oberschule in Aufbauform. Die zu errichtende Deutsche' Oberschule gibt gleich den gegenwärtigen neunklassigen höheren Lehranstalten die uneingeschränkte Hochschulreife. Wer nach der 3. Klasse mit dem Zeugnis für die 4. Klasse abgeht, hat damit zugleich das Zeugnis der „mittleren Reife" erlangt, das an den neunklassigen höheren Lehranstalten nach erfolgreichem Besuch der 6. Klasse verliehen wird. 5. Besondere Eignung der Deutschen Oberschule für bestimmte Berufe. Die beste Vorbereitung für den künftigen Volksschullehrer. Die aus den Bedürfnissen der Zeit heraus zu gestaltende Deutsche Oberschule in Aufbauform ist somit: 1. die beste Vorbereitung für den künftigen Volkssohullehrer, für das Musik- und Turnlehramt und für das Studium der Philosophie, 2. sehr günstig für das Zeichenlehramt, Naturwissenschaftler, Mediziner, für technische und praktische Berufe, für Handel und Industrie, 3. ermöglicht sie auch jedes andere Hochschulstudium, für Theologie und Altphilologie mit der Verpflichtung einer Ergänzungsprüfung, solange diese z.B. auch für die Absolventen der Oberrealschule besteht. 6. Besondere Bestimmungen. Da sich der Lehrgang der Deutschen Oberschule in Aufbauform auf dem 7. Jahrgang der Volksschule aufbaut, der Zusammenhang zwischen Aufbauschule und Volksschule nachdrücklich betont wird und da ermöglicht werden soll, daß sich der Unterricht an eine möglichst gleichmäßig vorgebildete Schülerschaft wenden kann, nimmt die Deutsche Oberschule in Aufbauiorm grundsätzlich nur Schüler mit 7 bzw. 8 Klassen Volksschulbildung in die 1. Klasse auf und zwar konfessionell gemischt (katholisch und evangelisch). In den drei Übergangsjahren 1935/36, 1936/37 und 1937/38 können auch'gut benotete Schüler höherer Lehranstalten mit insgesamt 7 Jahren Schulbesuch (Volksschule und höhere Schule) zur Aufnahmeprüfung zugelassen werden. Die Zahl der aufzunehmenden Schüler unterliegt keiner Beschränkung. In die 4. Klasse der Deutschen Oberschule in Aufbauform können aufgenommen werden Schüler und Schülerinnen, höherer Lehranstalten, die die Erlaubnis zum Vorrücken in die 7. Klasse ihrer Schule erhalten haben, mindestens Hauptnote 2 aufweisen und die Prüfung in den Fächern bestehen, in denen sie bisher gar nicht oder nicht in dem Umfang unterrichtet worden si'nd wie die Schüler der drei unteren Klassen der Deutschen Oberschule in Aufbauform. Der Übertritt aus höheren Lehranstalten in eine andere als die 1. und 4. Klasse der Deutschen Oberschule ist nicht zulässig. II. Hochschulen für Lehrerbildung werden in Pasing, Bayreuth und Würzburg errichtet. Für die praktische Ausbildung werden ihnen 16 Ubungsklassen angegliedert. Die Lehrerhochschule Pasing wird bereits mit Beginn des Schuljahres 1935/36 eröffnet und nimmt ungefähr 200 Studenten aus ganz Bayern auf. Studentinnen können wegen Überfüllung des Volksschullehrerinnenberufs für das Studienjahr 1935/36 nicht zugelassen werden. Für die Zukunft nimmt jede der drei Lehrerhochschulen jährlich 200 Studierende (Studenten und Studentinnen) auf und zwar nur im Frühjahr. Vorbedingung zur Aufnahme in die Hochschule für Lehrerbildung ist Hochschulberechtigung, die an einer der vier Hochschulreife vermittelnden höheren Lehranstalten (Altsprachliches Gymnasium, Realgymnasium, Oberrealschule und Deutsche Oberschule in Aufbauform) erworben sein kann, sowie nicht überschrittenes 23. Lebensjahr. Hochschulstudierende, die diese Altersgrenze nicht überschritten haben, können sich dem Volksschullehramt nachträglich zuwenden. Für sie ist Hochschulberechtigung nicht Voraussetzung, sofern sie entsprechend benotet sind und bei ihrer Reifeprüfung Hochschulberechtigung noch nicht verliehen wurde. Auf der Hochschule mit irgendeinem anderen Studium verbrachte Semester können für den zweijährigen Studiengang an der Lehrerhochschule nicht angerechnet werden. , In Musik findet eine Aufnahmeprüfung in Gesang, Harmonielehre und Musikkunde sowie in einem freigewählten Instrument (Klavier, Violine) statt. Die Studierenden der Hochschule für Lehrerbildung sind konfessionell gemischt; es werden die künftigen Volksschullehrer und Volksschullehrerinnen an der Lehrerhochschule gemeinsam ausgebildet. Mit entsprechendem Abschluß des zweijährigen Hochschulstudiums durch eine wissenschaftliche Prüfung wird bei Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen die Anwartschaft für die Anstellung im öffentlichen Volksschuldienst verliehen. Der Hochschulbildung schließt sich eine zweijährige Lehrerfortbildung an." die mit einer mehr praktischen Prüfung abschließt. M. A. Regierungsrat Roder hebt in einem Artikel im Völkischen Beobachter vom 26. Januar 1935 folgende Wesenszüge der neuen Lehrerbildung hervor: 1. Die klare Einstellung auf die Berufsgestalt des Volksschullehrers; 2. die organische Eingliederung der schulpraktischen Ausbildung in die berufliche Gesamtbildung durch die organisch eingegliederte Übungsschule; 3. die Sicherung des Lehrernachwuchses vom Lande her; 4. der aus dem Volksschullehrerstand kommende Lehrerbildner; 5. die enge Beziehung zu den deutschkundlichen Bildungsgütern. Für den Inhalt der „Mitteilungen" verantwortlich: Max Adler, München

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