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Bayerische israelitische Gemeindezeitung · 1934-12-15 · 24 (15.12.1934) · p. Seite 524

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Journal
Bayerische israelitische Gemeindezeitung
Volume
10 (1934)
Issue
24 (15.12.1934)
Date
1934-12-15
Page
Seite 524 (sequence 8)
Language
German
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524 Bayerische Israelitische Gemeindezeitung Nr. 24 SCHUHHAUS M. FLEISCHMANN MÖNCHEN, THEATINERSTRASSE 17 Spezialität: BALLY-SCHUHE_ ursprünglich war, im vollen Schmuck der Waffen. An die Auflösung der fesselnden Stricke im Haus des Gatten erinnert die von Maharil erwähnte Sitte, die Braut habe darauf zu achten, daß sich an ihrem Kleid keine Schleifen und Knoten befinden, wenn sie nach der Trauung die Wohnung betritt. Zweifellos hängt damit die gleichfalls von Maharil gebrachte Sitte zusammen, daß die Braut ebenso wie ihre Freundinnen, bevor diese sie zum Bad geleiten, das Geflecht ihrer Haare auflösen. Kunstkennern mit guter Bildbeobachtung wird es erinnerlich sein, daß die ..Judenbräute'' auf den bekannten Rembrandtschen Gemälden und Stichen genau wie die Delila auf seinem Bild „die Hochzeit des Simson" das Haar lang herabwallend tragen. Der Volksglaube, der über alle diese Dinge seine eigene Meinung hatte, sah in der Verknotung einfach eine üble Vorbedeutung und erstreckte diesen Glauben auch auf alles Trennende, das sich in das normalerweise frei und ungestört Anliegende einschob. So erklärt sich der von Maharil vermerkte Brauch, daß Braut und Brautjungfern am Hochzeitsmorgen nur Fisch und Milchspeisen genießen, weil das Fleisch zwischen den Zähnen trennt. In den Vorschriften für die Trauung findet sich die Anweisung, daß die Braut rechts vom Bräutigam stehen soll. Sie stützt sich auf Psalm 45, 10, wo die Königsbraut gleichfalls rechts vom König steht. Das ist nicht etwa als Galanterie zu verstehen, sondern geht in der Wurzel auch wohl auf die ursprüngliche Sitte des Brautraubs zurück. Wenn in einer späteren Entwicklungsform der Mann mit der rechten Hand das Mädchen erfaßte, um so die Rechtmäßigkeit der Ehe darzutun, so mußte dieses notwendig rechts vom Manne zu stehen kommen. So ist es auch noch auf griechischen Vasenbildern zu sehen. Zu beachten ist auch die deutsche Redeweise „zur Rechten getraut" von der legitimen Ehefrau eines Standesherrn, während die morganatische Gattin als die Frau zur Linken erscheint. „Der Bräutigam gleicht dem König", heißt es oft in älteren Schriften. Nach der Mischna trug der Bräutigam in Palästina bis auf die Zeit der Römerinvasion eine Krone von Steinsalz, die mit Schwefelblüte gefärbt war, die Braut war mit einem in Form einer Stadt (Stadtmauer) gearbeiteten Reif geschmückt. Später wurde die Krone durch einen auf Trauer hindeutenden helmartigen Schmuck aus Schilf ersetzt. Die dritte Brauchtumsgruppe führt ihre Gestaltung auf religiös-gefühlhafte Seelenkomplexe zurück. Der Überschwang des Glücks erfült so lebhaft die Seele der Neuvermählten, daß die Vorstellung aufkommt, es könne nicht in dieser Ungetrübtheit bestehen, irgendwo gäbe es eine unheimliche Macht, die dem Brautpaar das Glück neide. „Drei sind in Gefahr, der GEBRÜDER MARX Frauenplatz 5 Gegr. 1880 Alle Bankgeschäfte Zum Zinstermin: Einlösung der Coupons Beratung für Kapitalanlagen Kranke, die Wöchnerin, Bräutigam und Braut" kündet eine trübe Überlieferung und schließt daran die Folgerung, man müsse sie immer gut unter Aufsicht halten. Alte Erzählungen wissen davon, wie der plötzliche Tod eines Neuvermählten Angst und Entsetzen in die Hochzeitsschar trug. In jener Brauchgruppe nun bekundet sich mehr oder weniger deutlich das Bestreben, die gefährlichen Absichten des unsichtbaren Feindes zu vereiteln. Eine Möglichkeit dazu bietet sich darin, daß die Personen, denen Schaden droht, sich unauffällig und unkennbar für das nach ihnen fassende dämonische Wesen machen. Dies ist nach Ansicht der folkloristischen Wissenschaft gemeint, wenn im Orient die Braut ihr Gesicht mit roter Schminke belegt oder sich tief verschleiert wie eine Trauernde oder wenn im mittelalterlichen Deutschland der Bräutigam sich in das Totengewand, den Kittel, einhüllt. Den gleichen Zweck verfolgt die Sitte, daß die Brautjungfern sich genau so kleiden wie die Braut und gleich ihr, wovon schon gesprochen wurde, das Haar herunterlassen. Der tückische Geist soll die Braut in der Schar gleich gekleideter Menschen nicht herauskennen können. Eine zweite Art der Täuschung, der ersten verwandt, bestellt darin, daß man den Charakter der Feier maskiert und ihr den Anschein einer Trauerhandlung gibt. So ist es zu verstehen, wenn der Talmud das merkwürdige Vorkommnis erwähnt, daß Rabbi Hamnuna auf einer Hochzeit, zum Singen aufgefordert, in den trüben Ruf ausbricht: Weh uns, daß wir sterben müssen! Oder wenn ein anderer Rabbi, dem die ausgelassene Stimmung mißfiel, ein kostbares Kristallglas zerbrach. Der Brauch, ein Glas zu zerbrechen oder den Verlobungsbecher gegen die Wand zu schleudern, daß er dröhnend zerspringt, wird heute noch hie und da gehalten. In diese Linie der Vortäuschung eines Betrübniszustandes gehören dem Ursprung nach jene Bußriten wie Fasten, Hersagen des Sündenbekenntnisses, beim Bräutigam in älterer Zeit Bekleidung mit dem Kittel und Anbringung eines Aschenmales auf der Stirne. Diese Sitten hat das Judentum am energischsten festgehalten, weil ihnen am leichtesten ein moralischer Sinn unterlegt werden konnte. Schließlich blieb noch die Möglichkeit, die boshaft-schädliche Macht zu verscheuchen. Das konnte bewirkt werden durch die Anwendung von grellen Farben, scharfem Licht, durch den beißenden Qualm der Fackeln und feste Substanzen von ätzender Beschaffenheit, wie die Wissenschaft ermittelt haben will. Hieraus mag man den Grund ersehen, weshalb die Brauthütte mit roten Bändern und glitzernden Metallscheiben ausgestattet war, die Bräutigamskrone gerade aus Salz verfertigt und mit Schwefel überzogen war. Auch Lärmgeräuschen wird die Wirkung der Geistervertreibung zugeschrieben. Europäische Reisende versichern, daß sie es auf Hochzeiten marokkanischer Juden wegen des Geklappers der Tamburine und des Rauches schwelender Fackeln kaum aushalten konnten. Diese Betrachtung will nichts weiter als eine allgemeine Skizze sein. Jeder, der einen Hochzeitsbrauch so oder so kennt, wird ihn mühelos irgendwo hier unterbringen können. Die Bräuche kommen in mehr oder weniger abgewandelter Gestalt bei allen Volkskulturen vor. Ihr eigentlich jüdisches Gepräge erhalten sie dadurch, daß man sie mit einem jüdischen Sinngehalt füllte und in ihnen Hinweise auf den Sinn jüdischen Geschichtslebens erkannte. Wenn die Trauer gedeutet wurde als die Trauer über den Verlust der Königsstadt und ihres Tempels, hinweggenommen wegen der Sündigkeit Israels, und ebendarum dem Brautpaar die Pflicht der Bußbetrachtung und reuigen Selbstbesinnung nahegebracht wurde, wenn die Freude und die Seelenerhebung am Tage höchster Wunscherfüllung nun ein Abglanz war des Glückes, das Israel mit dem Gedanken des messianischen Reiches verband und von seinem Kommen erhoffte, so war damit die Dauer der Gebräuche verbürgt. Sie verdienen es, wieder voll in ihre Rechte eingesetzt zu werden. Sie öffnen dem Juden den Blick für die Fülle der Beziehungen. Der Jude hat am wenigsten das Recht, ein isoliertes, sich selbst genügendes Leben zu führen, wiewohl oder gerade weil ihn das Schicksal häufig in diese Richtung treibt. Zumal an seinen Glanztagen und Festen soll er sich daran erinnert fühlen, wie von seinem Leben sich Fäden schlingen zur Gemeinschaft um ihn, zur Weite vor ihm und zur Weite hinter ihm. Wie könnte sonst das Fest ein Fest sein?

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