Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Journal
- Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Volume
- 10 (1934)
- Issue
- 21 (1.11.1934)
- Date
- 1934-11-01
- Page
- Seite 445 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 21 Bayerische Israelitische Gemeindezeitung 445 der Gemeinden den maßgebenden Einfluß haben; er hat den Haushaltsplan der Reichsvertretung zu verabschieden, seine Einhaltung zu überwachen und die Rechnung der Reichsvertretung zu prüfen. Der Beirat ist bei der Bildung des Haushaltsausschusses von der Erwartung ausgegangen, daß die zur Fortsetzung der Arbeit der Reichs Vertretung sowie zur Deckung der für Hilfe und Aufbau notwendigen Mittel. gemäß den Beschlüssen des Haushaltsausschusses von den Gemeinden bzw. Landesverbänden aufgebracht werden. Unter Betonung der dem Beirat vorgetragenen und von ihm einmütig begrüßten sozial-politischen Bedeutung des Zentralausschusses für Hilfe und Aufbau richtet die Reichsvertretung an alle Glieder des deutschen Judentums nochmals den dringenden Appell, die begonnene Sammlungsaktion für das Hilfswerk mit allen Kräften zu unterstützen und zu fördern. Der schwere Winter mit seinen alten und neuen Problemen muß das deutsche Judentum in Einigkeit gerüstet finden. Neues Korrrespondenzblatt für Auswanderungs- und Siedlungswesen Soeben gibt der „Hilfsverein der deutschen Juden" ein neues „Korrespondenzblatt über Auswanderungs- und Siedlungswesen" heraus, das ungewöhnlich vielseitig gestaltet ist. Das Korrespondenzblatt bringt diesmal Mitteilungen über hundert Länder in allen fünf Erdteilen. — Eingehend werden u. a. behandelt Italien, Spanien, Türkei, China, Indien, Mandschukuo, Palästina, Kanada, die Vereinigten Staaten, Mexiko, Columbien, Chile, Argentinien, Brasilien, Paraguay, Tanganjika, Kenia, Angola, Südwestafrika, Südafrikanische Union und Rhodesien. Das Blatt enthält Angaben über Einwanderungs-, Aufenthalts¬ und Arbeitsbestimmungen, wirtschaftliche Verhältnisse, klimatische Bedingungen, Lebensstandard usw. Es werden Schilderungen von Ländern gegeben, Briefe von Auswanderern gebracht u. a. m. Das Problem der Siedlung wird in einzelnen Länderberichten behandelt und außerdem in einem besonderen Artikel, der Kolonisationsunternehmen in Südamerika gewidmet ist. Wir machen auf diese wichtige Publikation aufmerksam. Bestellungen an den „Hilfsverein, Berlin W 30, Martin-Luther- Straße 91. Das Blatt wird trotz des sehr starken Umfanges (etwa 80 Seiten) nur 1 RM. (ausschsließlich Porto 30 Rpf.) kosten, damit es weiten Kreisen zugänglich gemacht werden kann. Das Arierprinzip im Wettbewerb. — Ein Urteil des Reichsgerichts Durch Urteil vom 23. Oktober 1934 hat das Reichsgericht die Frage entschieden, ob es zulässig ist, bei der Kundenwer-, bung sich auf die nichtarische Abstammung eines Konkurrenten zu berufen, um ihn auf diese Weise bei der Abnehmerschaft aus dem Geschäft zu bringen. Die Vertreter einer Firma aus der Gummi-Industrie hatten versucht, die Konkurrenz dadurch zu verdrängen, daß sie der Kundschaft erklärten, der Inhaber der Konkurrenz sei ein tschechischer Jude und bei seinen Geschäften handle es sich um Schmutzgeschäfte jüdischer Schmutzfinken. Wegen dieser Äußerungen nahm der Betroffene die Firma der Vertreter auf Schadenersatz in Anspruch. Das Reichsgericht hat die Schadenersatzpflicht der beklagten Firma bejaht. Es sei davon auszugehen, so heißt es in der Begründung, daß die von einem Vertreter der Beklagten zunächst schriftlich aufgestellten Behauptungen einen Schaden des Klägers verursacht haben. Das Vertrauen zu einer Firma müsse durch die angeführten Äußerungen selbstverständlich beeinträchtigt werden. Darüber hinaus sei erwiesen, daß Vertreter der Beklagten die jüdische Rasseeigenschaft des Klägers auch bei mündlichen Angeboten in einem Umfange betont Warme Winter-Mäntel Knaben-Winter-Mäntel 13.- 18.- 25.- 31.- 38.- Herren-U Ister -Paletots 48.- 58.- 68.- 78.- 98.- Herren-Winter- Ulster 58.- 78.- 98.- 120.- 150.- BAMBERGER & HERTZ Di« zuverlässigen Kleiderfachleute haben, der notwendig den Kläger hätte schädigen müssen. Für die Verfehlungen ihrer Vertreter sei die Beklagte nach § 831 BGB verantwortlich. Jeder Betriebsinhaber sei nach allgemeiner Auffassung verpflichtet, die kaufmännischen Angestellten zu leiten, zu überwachen und alle ihre Maßnahmen ständig zu überprüfen. Die Beklagte müsse daher für den dem Kläger entstandenen Schaden haften. Zahl der jüdischen Studierenden an den deutschen Hochschulen Nach der neuesten amtlichen Hochschulstatistik waren im Winter 1933/34 an den deutschen Hochschulen insgesamt 102 007 reichsdeutsche Studenten immatrikuliert, und zwar 87 068 männliche und 14 939 weibliche; davon waren evangelisch ..... 68 835 (67,48 v. H.). katholisch ..... 30 656 (30,05 v. H.), jüdisch....... 812 ( 0,80 v. H.). Aus der Zahl 812 ist zu ersehen, wie stark der jüdische Anteil am deutschen Hochschulstudium gesunken ist. Im ersten Halbjahr, in dem die Hochschulgesetzgebung in Kraft trat, ist die festgesetzte Richtzahl von 1,5 v. H. unterschritten worden. Von den 812 jüdischen Studenten waren 589 Männer und 223 Frauen, davon standen im ersten Semester, nur 13 bzw. 3, zusammen also nur 16. Sie machten 1,97 v. H. der Gesamtzahl aller jüdischen Studenten aus, während im allgemeinen 6,6 Prozent aller Studenten erste Semester waren, wobei freilich nicht unberücksichtigt bleiben darf, daß sich für manche arische Studenten durch den studentischen Arbeitsdienst, der für Juden nicht in Betracht kommt, der Beginn des Studiums auf das Wintersemester verschob. Den 812 Studenten im Wintersemester 1933/34 stehen im Winter 1932/33 4382 jüdische Studenten gegenüber: die Zahl hat sich also innerhalb eines Jahres um mehr als vier Fünftel verringert! Vom Zentralausschuß für Hilfe und Aufbau. Die im Auftrage des Zentralausschusses der deutschen Juden für Hilfe und Aufbau von der Zentralwohlfahrtsstelle der deutschen Juden herausgegebenen Informationsblätter bringen in ihrer neuesten Nummer wieder zahlreiches Material aus allen Gebieten der jüdischen Sozialarbeit. Eingeleitet werden die Informationsblätter wie stets mit Arbeitsberichten der jüdischen Zentralorganisationen, insbesondere des Zentralausschusses für Hilfe und Aufbau und der Zentralwohlfahrtsstelle; es folgen Berichte über die bisherige Arbeit der Zentralstelle für die Ansiedlung deutscher Juden in Palästina und der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugend- Alijah. Die Informationsblätter bringen weiter Übersichten, über Gesetzgebung und Rechtsprechung auf den für die jüdische Sozialarbeit wichtigen Gebieten; so finden sich neben Mitteilungen neuer Entscheidungen und Gesetzesänderungen im Gewerberecht die neuen Bestimmungen der Vorordnung über Ausnahmen von der Einzelhandelssperre, neben den neuen Bestimmungen des Devisenrechts, insbeson-. dere dem neuen Palästinaabkommen, eingehende Erläuterungen zur Regelung des Arbeitseinsatzes, der Zuzugssperre für Arbeitnehmer in Gebieten mit großer Arbeitslosigkeit, zu denen neben