Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Journal
- Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Volume
- 10 (1934)
- Issue
- 4 (15.2.1934)
- Date
- 1934-02-15
- Page
- Seite 68 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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68 Bayerische Israelitische Gemeindezeitung Nr. 4 Der Jüdische Kulturbund in Bayern gegründet Mit dem seit langer Zeit erstrebten, soeben von der bayerischen Staatsregierung genehmigten „J ü d i - sehen Kulturbund in Bayern" tritt nunmehr auch für die Israeliten im Bereiche des Verbandes bayerischer israelitischer Gemeinden ein Unternehmen ins Leben, dessen Notwendigkeit nicht bestritten werden kann und dessen Idee sich zwangsläufig aus dem Gang der Ereignisse des letzten Jahres ergab. Der Gedanke des jüdischen Kulturbunds ist im übrigen Reich bereits überall verwirklicht; der Kulturbund entfaltet seit vielen Monaten in anderen deutschen Ländern und Provinzen eine segensreiche Tätigkeit. Nachdem zum tragenden Prinzip unseres gesamten staatlichen und kulturellen Lebens die arteigene Volksgemeinschaft mit Ausschluß der Juden erhoben wurde, mußten sich die deutschen Juden in voller Öffentlichkeit einen Rahmen schaffen, der eine Betätigung für ihre Künstler, Schriftsteller, Gelehrten und für jede Art freier Berufe ermöglichte. Dem Jüdischen Kulturbund in Bayern ist eine große Chance eröffnet. Der deutsche Jude, wie er nun einmal in den letzten 150 Jahren nach der Emanzipation geworden ist, war in das deutsche kulturelle Leben so gut wie ganz eingeschmolzen. Auch in der neuen Situation wird er so hauptsächlich Leistungen der deutsch-jüdischen Synthese zeigen können, so sehr er mit aller Kraft und mit festem Willen in dem Bemühen fortschreitet, seine Sonderart wieder zu entdecken und die jüdische Komponente auch seines außerreligiösen Seins, das eine Zwienatur bleibt, stolz zu betonen. Der umfassende Aufgabenkreis des neuen Unternehmens bietet in der Tat eine ideale Möglichkeit, unsere Kräfte künstlerischer und wissenschaftlicher Art zu zeigen. In drei Fachabteilungen ist dieser Aufgabenkreis gegliedert: Die erste Abteilung umfaßt Vorträge und Arbeitsgemeinschaften religiöser, rein wissenschaftlicher und künstlerischer Natur. In der zweiten Abteilung („Musik und Theater") sind Konzerte, nach Möglichkeit einzelne Schauspiel- und Opernaufführungen, Bildung von Orchester- und Chorgruppen vorgesehen. Die dritte Abteilung („Bildende Kunst") will nach den gegebenen Möglichkeiten Ausstellungen, Atelierbesuche, Führungen veranstalten und alle Art künstlerischer Aufträge vermitteln. Bei den Darbietungen jeder Art ist Politik streng ferngehalten. Träger des „Jüdischen Kulturbundes In Bayern" sind der Verband Bayerischer Israelitischer Gemeinden und die Gemeinden selbst. Eine Besucherorganisation wie beim Kulturbund in Preußen und in anderen Teilen des Reichs ist in Bayern nicht vorgesehen. Alle Veranstaltungen und Darbietungen sind ausschließlich auf Gemeindemitglieder beschränkt und dürfen nur in jüdischen Zeitungen angekündigt werden. Die sich auf die Errichtung des Kulturbundes beziehende bayerische Ministerialentschließung ist weiter unten abgedruckt. Bayer. Staatsinini sterium für Unterricht und Kultus Nr. 1/6671 Es darf erwartet werden, daß das jüdische Publikum an den Konzerten, Vorträgen und sonstigen Veranstaltungen ein reges und nicht nachlassendes Interesse nimmt, daß es alles was der Kulturbund bringt mit besonderem Wohlwollen begleitet. Auch hier geht es um die im Feuer stehende Ehre des jüdischen Namens. Die Genehmigung des Bayerischen Kultusministeriums hat folgenden Wortlaut: München, den 9. Februar 1934 An Herrn Justizrat Dr. Fritz Ballin Vorsitzender des Jüdischen Kulturbundes in Bayern z. H. des Geschäftsführers des Kulturbundes Herrn Kapellmeister Erich Erck München Betreff: Gesuch um Genehmigung eines Jüdischen Kulturbundes in Bayern. Es besteht keine Erinnerung dagegen, daß nach Maßgabe der vorgelegten Satzungen der Jüdische Kulturbund in Bayern sich bildet und betätigt. Die in meiner Entschließung vom 16. Januar 1934 Nr. II 51 476 im Einverständnis mit dem Staatsministerium des Innern (Bayer. Politische Polizei) gemachten Auflagen sind sorgfältig zu beachten. Bei den einzelnen Veranstaltungen ist im übrigen jeweils nach den für sie geltenden allgemeinen Vorschriften zu verfahren. Es wird vorausgesetzt, daß der Jüdische Kulturbund in Bayern sich streng in dem ihm vorgezeichneten Rahmen hält, keinerlei politische Bestrebungen fördert oder duldet und alles vermeidet, was Unruhe in die Bevölkerung tragen könnte. Gegen die Bekanntgabe des Vorstehenden in jüdischen Zeitungen und Zeitschriften wird keine Einwendung erhoben. gez. S c h e m m. Vom Verband Bayerischer Israelitischer Gemeinden wurden in die Vorstandschaft des Jüdischen Kulturbunds in Bayern berufen: Konsul Justizrat Dr. Ballin, München, als Vorsitzender, Rechtsanwalt Dr. Hans Taub, München, Dr. Alfred Fraenkel, München. Zum Geschäftsführer ist Kapellmeister Erich Erck ernannt worden, an dessen Adresse (München 13, Blütenstr. 12) alle Zuschriften zu richten sind. Über die Organisation des Kulturbundes und seine Arbeitspläne soll in der nächsten Nummer dieses Blattes berichtet werden. In München wird der Kulturbund mit einem Konzert eröffnet, welches am. Sonntag, dem 25. Februar, abends 8 Uhr, in der Hauptsynagoge stattfindet. Die Vortragsfolge wird von dem neu gebildeten Münchener Kulturbund-Orchester (30 Damen und Herrn) bestritten, welches unter Leitung von Herrn Kapellmeister Erich Erck steht. Die Orgel der Synagoge wird in vollem Umfange zur Mitwirkung herangezogen. Nach dem einleitenden Concerto grosso g-moll von Händel wird in einer Ansprache die Eröffnung des Kulturbundes vollzogen werden. Sodann gelangt die Kantate „Non sache sia dolore" von Bach für Sopran und Orchester zum Vortrag; das Sopran-Solo singt Fräulein Irma Stern. Den Beschluß bildet das Konzert F-dur für Orgel und Orchester von Händel. Eintrittskarten zu M. 2.20 und M. 1.10, für Jugendliche M___60, in der Gemeindekanzlei (Herzog-Max-Straße 7) sowie an der Abendkasse. Es wird gebeten, in der Synagoge Beifallsbezeugungen zu unterlassen.