Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Journal
- Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Volume
- 9 (1933)
- Issue
- 19 (1.10.1933)
- Date
- 1933-10-01
- Page
- Seite 302 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/2727810-2727975-2727994--09159-2742422- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
Bayerische . Israelitische Qemeindezeitung Nr. 19. Gemeinde sowie um die Ehre des Judentums hohe Verdienste erworben; Besonders in :den letzten Jahren war es sein .besonderes Bestreben* .die ■ ruhmreiche und nun dahinschwindende Gemeinde Sulzbürg in ihren alten Traditionen weiterzuführen und zusammenzuhalten. Rastlos sucht er zu retten, was noch zu retten ist und wacht sorgsam über die Aufrechterhaltung der Gemeindeeinrichtungen. Dabei ist er unermüdlich im Berufe tätig wie ein Jüngling und ruht nicht vom Arbeiten von früh bis spät Seine rastlosen Tagestouren zu Fuß, über Berg und Tal, wären selbst bei einem jugendlichen Mann eine achtbare Leistung. Für alle Angelegenheiten der weiteren Öffentlichkeit zeigt er lebhaftes Interesse. Sein jederzeit gastlich offenes Haus atmet traditionellen echt jüdischen Geist Seinen Humor und Optimismus hat er sich in voller. Ursprünglichkeit bis in sein hohes Alter bewahrt Sie geben ihm jederzeit die Kraft, mit ruhiger Gelassenheit die Unebenheit mancher Zeitverhältnisse auf sich zu nehmen. Mit Verehrung blicken nicht nur seine Familienmitglieder, sondern auch die Gemeindemitglieder und die Ortsbewohner auf diesen wackeren Mann, von dem das. Wort des 92. Psalmes gilt: „Noch im Greisenalter blühen sie; markig und grünend bleiben sie; wie um zu künden, daß die Rechtlichkeit Gottes herrscht." Der zuständige; Bezirksrabbiner Dr. Weinberg-Regensburg hat ihm anläßlich dieses Ehrentages den Chowertitel verliehen. Gerolzhoien. Am 1. September waren 25 Jahre verflossen, seit Herr Reiter hier als Lehrer, Kantor und Schochet amtiert. Obwohl dieser mit Rücksicht auf unsere trübe Lage von jeglicher Ehrung abzusehen bat, ließ es sich die Gemeinde nicht nehmen, den Jubilar zu feiern. Zu Roschhaschono wurde das Gotteshaus, vor allem der Platz des zu Ehrenden, mit Blattgrün geschmückt. Nach dem Einheben würdigte Herr Vorstand Brodmann in dankbarer Anerkennung die segensreiche Tätigkeit des Beamten in Schule, Synagoge und Gemeinde, worauf Herr Lehrer Reiter nach dankbarem Aufblick zu Gott den Gefühlen der Verbundenheit für Vorstand und Gemeinde Ausdruck verlieh. Auch das zuständige Rabbinat Schweinfurt sandte dem Jubilar Glückwünsche nebst Dank und Anerkennung für gewissenhafte, erfolgreiche Leistungen. Bad Ems im September 1933 Am 23. August dieses Jahres verschied in Bad Ems der dort im Ruhestand lebende ehemalige Lehrer und spätere langjährige Verwalter des Schwarzsehen Altersheimes zu Nürnberg, Herr I. Lautmann im Altre von nahezu 78 Jahren. Am Grabe schilderte Rabbiner Dr. Laupheimer die mannigfachen Verdienste, die sich der Heimgegangene an seinen verschiedenen Wirkungsstätten erworben hatte und gedachte dabei auch der treuen Fürsorge und liebevollen Mitarbeit der hinterbliebenen Witwe. Studienprofessor Kurzmann aus Fürth i. B. würdigte in einem tief empfundenen Nachruf die Bedeutung des entschlafenen Freundes für das erwähnte Altersheim und besonders für die Einrichtung, Pflege und Erhaltung des noch heute dort bestehenden Gottesdienstes. Aus dem Reiche Die neue Reichsvertretung der deutschen Juden Auf Einladung der Gemeinde Berlin hat am 17. September 1933 in Berlin eine Sitzung der Konferenzgemeinschäft - der Großgemeinden unter Beteiligung der Mitglieder der Reichsvertretung und der jüdischen Organisationen des Reiches mit Ausnahme des Naumann-Kreises unter dem Vorsitz des Präsidenten der Berliner Gemeinde stattgefunden. .. Gegenstand der Verhandlung wär.jler organisatorische. Aufbau einer Vertretung der deutschen Juden. Unter Ablehnung des von der Berliner Gemeinde vorgelegten .Organisationsentwurfs, der die Geschäftsführung der Reichsvertretuhg durch die Berliner Gemeinde unter Mitwirkung eines Führerrats und eines Beirats vorsah, würde im Rahmen der bisherigen Reichsvertretung nach langwierigen Verhandlungen und unter Zustimmung aller Anwesenden, insbesondere auch der Führer des Centraivereins, der Zionistischen Vereinigung und des Frontbundes namens dieser Organisationen, folgende Regelung getroffen: Das Präsidium wird Herrn Rabbiner Dr.Baeck übertragen. Ihm steht ein siebengliedriger Ausschuß zur Seite, in dem-Ministerialrat Dr. Hirsch-Stuttgart den Vorsitz führt Als weitere Mitglieder gehören dem Ausschuß an: Rechtsanwalt Dr. Moses-Berlin (stellvertretender Vorsitzender, Zionist), Dr. Mayer-Breslau (Zionist), Rabbiner Dr. Hoffmann-Frankfurt (orthodox und Zionist), Rechtsanwalt Dr. Gallmann-Köln (Centraiverein), Rechtsanwalt Dr. Landenberger-Nürnberg (Frontbund), Rechtsanwalt Dr. Julius Seligsohn-Berlin. Zu allen wichtigeren Angelegenheiten ist Direktor Stahl-Berlin zuzuziehen. Es wird ein Beirat gebildet, dem die bisherigen (15) Mitglieder der Reichsvertretung angehören und dessen Ergänzung durch Zuwahl erfolgen wird. Nach Beendigung der Sitzung trat die Reichsvertretung zusammen. Sie zog das bisherige Präsidium zurück und übertrug die Leitung der Geschäfte den obenbezeichneten Organen. Die Reichsvertretung bleibt im übrigen weiter bestehen, insbesondere auch bleiben bestehen die von ihr eingesetzten Ausschüss für Hilfe und Aufbau, für Erziehung und Wirtschaft Richtlinien der offenen Wohlfahrtspflege Die Zentralwohlfahrtsstelle der deutschen Juden hat in einem Rundschreiben vom 5. September Richtlinien zur offenen Wohlfahrtspflege aufgestellt Die Richtlinien beschäftigen sich u. a. mit der Behandlung derjenigen Hilfsbedürftigen, die durch die neueren wirtschaftlichen Ereignisse ihre Existenz ganz oder überwiegend verloren haben, ohne daß in absehbarer Zeit Maßnahmen für ihre wirtschaftliche Selbständigmachung getroffen werden können. Es wird dabei zu berücksichtigen sein, daß diese Personen bis vor kurzem einen verhältnismäßig hohen Lebensstandard gehabt haben. Es muß daher Aufgabe der Wohlfahrtspflege sein, eine Übergangsregelung bis zur Wiedereinordnung in den Wirtschaftsprozeß zu finden. Ohne daß eine feste Norm für die Höhe der Unterstützung dieser Personengruppen angegeben werden kann, ist anzustreben, daß diese Personen ihren laufenden Verpflichtungen nachkommen können. Andererseits muß unter genauer Berücksichtigung des Einzelfalls unbedingt darauf gehalten werden, daß diese Verpflichtungen so bald als irgend möglich gelöst oder auf ein Mindestmaß beschränkt werden. Das gilt insbesondere für Wohnung, Beschäftigung von Hauspersonal, Haltung von Telefon, Veräußerung oder mindestens Verwahrung entbehrlicher Möbel usw. Die jüdische Wohlfahrtspflege darf angesichts ihrer schweren, finanziellen Lage den Begriff der unterstützungspflichtigen Angehörigen sehr weit ausdehnen. Es ist daher zu verantworten, daß die Unterstützung hilfsbedürftiger Gemeindemitglieder davon abhängig gemacht wird, daß auch nicht unterhaltspflichtige Angehörige, wie insbesondere Geschwister, ihrer moralischen Unterstützungspflicht nachkommen. Geschäftliche Beziehungen zwischen Juden und Nichtjuden Das nachfolgende Schreiben des Reichswirtschaftsministers an den Deutschen Industrie- und Handelstag (September 1933)