Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Journal
- Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Volume
- 9 (1933)
- Issue
- 3 (1.2.1933)
- Date
- 1933-02-01
- Page
- Seite 41 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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9tr 3 Bayerische Israelitische Gemeindezeitung 41 manche köstliche Probe. Seinen Schülern und Schülerinnen suchte er nicht bloß Lehrer, sondern auch Freund zu sein und kettete dadurch viele von ihnen in Dankbarkeit an sich. In aller sozialen Arbeit erwies er sich zusammen mit seiner gleichge-' sinnten Gattin als unermüdlicher Helfer, in allem schweren Leid als Vorbild, da er das eigene schwere Leid des Verlustes seines einzigen hoffnungsvollen Sohnes im Weltkrieg in würdigster Weise trug. Voll Schlichtheit und Bescheidenheit den Lebensansprüchen gegenüber suchte er von früh auf die reinste Erholung in der Musik, die er selbst in trefflicher Weise ausübt. Seinen siebzigsten Geburtstag verbrachte der Jubilar fern der Heimat im Hause seiner verheirateten Tochter, wohin ihm zahlreiche Glückwünsche aus seinen Gemeinden, aus Vereinen und Verbänden — auch vom Verband Bayer. Israelitischer Gemeinden —, sowie aus der Schar seiner Freunde und Bekannten nachfolgten. Der engere Freundeskreis ließ es sich jedoch nicht nehmen, ihm nach seiner Rückkehr einen Festtag zu bereiten. Am 17. ds. versammelten sich in seinem Hause die Herren Rabbiner Dr. Freudenthal, Nürnberg, und Dr. Seligmann, Frankfurt, beide seit der Studienzeit in vertrauter Freundschaft mit ihm verbunden, sowie die pfälzischen Amtskollegen mit ihren Frauen. Herr Rabbiner Dr. Freudenthal überbrachte die Glückwünsche der Bayerischen Rabbinerkonferenz und die des engeren Freundeskreises, in dessen Namen er Geschenk und künstlerische Widmung überreichte. Herr Bezirksrabbiner Dr. Baron, Kaiserslautern, dankte dem Senior und treuen Berater der pfälzischen Rabbiner, Herr Bezirksrabbiner Dr. Nellhaus, Pirmasens, sprach im Namen der Verbindung Amicitia, Herr Rabbiner Dr. Seligmarin als Freund des Hauses. Der Jubilar, dankte tief bewegt für alle Freundschaft und Kollegialität. Für den Abend hatte die Elias Grünebaum-Loge zu einer Sitzung in die städtische Festhalle eingeladen. Der festlich geschmückte Saal und die zahlreiche Beteiligung boten ein eindrucksvolles Bild. Herr Justizrat Dr. Rheinheimer als Präsident der Loge begrüßte die Erschienenen. Herr Rabbiner Dr. Freudenthal, der für diesen Abend einen religionswissenschaftlichen Vortrag zugesagt hatte, ließ diesen in eine warme Huldigung für den Jubilar ausklingen. Ihm schlössen sich Herr Rechtsanwalt Dr. Goldberg als ehemaliger Schüler Dr. Einsteins, Herr Albert Mayer in poetischer Widmung, Frau Justizrat Rheinheimer für den Schwesternbund, Herr Dr. Nellhaus für die pfälzischen Rabbiner und Herr Dr. Seligmann als Pfälzer und ältester Freund des Gefeierten an. Frau Hedwig Katz trug mit klangvoller Stimme klassische Lieder vor. Lichtbilder zeigten den Jubilar im Amt, im Haus unld in der Familie. Zuletzt dankte dieser selbst mit herzlichen Worten. Die frohe und zugleich weihevolle Stimmung, die über allen Ehrungen lag, die herzliche Freude, mit der die Versammelten teilnahmen, bedeuteten den verdienten Dank für die charaktervolle Persönlichkeit wie für die langjährige Wirksamkeit des noch immer jugendlich frischen Jubilars. Möge ihm zur Freude für seine Freunde und Verehrer und zum Segen für sein Amt diese Rüstigkeit noch manches Jahr erhalten bleiben! Vereine Die jüdische Persönlichkeit in der Arbeiterbewegung Frau Hilde Landauer (Berlin) hält am Dienstag, den 31. Januar abends 8.30 Uhr pünktlich in den Räumen der Concordia, Prannerstraße 4 im Rahmen der Veranstaltungen der Jesaia-Loge einen Vortrag: „Die i üdisch& Per sön 1 ichkeit in der Abeiterbewegung." •— Gäste sind dazu herzlich eingeladen. — Eintritt frei. Israelitischer Aussteuerverein e.V. in München Satzungsänderung Einer der ältesten Vereine unserer Gemeinde, der 1845 gegründete Aussteuerverein, hat seine Satzung einer eingehenden Änderung unterzogen. Die wesentliche Veranlassung dazu war die Einsicht, daß die bisherige Fassung den Kreis der Bewerberinnen in einer den heutigen Verhältnissen nicht entsprechenden Weise einengt. Es Hegt im Wesen eines Aussteuervereins, daß er überwiegend örtlichen Zwecken dient, von den Mitgliedern einer Gemeinde gefördert wird und den Orstansässigen zugute kommen soll. Solange das Gesetz die Freizügigkeit ausschloß und noch Jahrzehnte später war Ortsansässigkeit meist mit dazugehöriger Staatsangehörigkeit verbunden und so schien es fast selbstverständlich, daß die Aussteuerprämien unseres Vereins ursprünglich nur Töchtern bayerischer Staatsangehöriger verliehen werden konnten; später wurden unabhängig von der Staatsangehörigkeit Mädchen, die sieben Jahre in München ununterbrochen in Stellung waren, und Krankenschwestern des Münchener Heims nach der gleichen Dienstzeit bewerbungsberechtigt. Inzwischen hatte jedoch die Zusammensetzung der Gemeinde durch* zahlreiche Zu- und Abwanderung eine wesentliche Änderung erfahren. Den Zugezogenen mit einer anderen deutschen Staatsangehörigkeit war es leicht, dafür die bayerische einzutauschen; den Ausländern wurde die Einbürgerung vielfach versagt, obwohl sie in jahrzehntelanger Arbeit sich eingelebt hatten und ihre hier geborenen Kinder selbst wieder hier Familien gegründet hatten. Es hieße ein Unrecht, das diesen unseren Glaubensgenossen von staatswegen zugefügt wird, mitmachen, wenn wir ihnen, die gleichmäßig zu den Kultusumlagen herangezogen werden und die sich niemals freiwilligen Leistungen zu gemeinnützigen Zwecken entzogen haben, die Wohltaten unseres Vereins weiter versagen wollten. So hat die neue Satzung die bayerische Staatsangehörigkeit als Voraussetzung der Gewährun^ von „Aussteuerbeihilfen" fallen lassen. Da dadurch der Kreis der Bewerberinnen eine erhebliche Ausdehnung erfahren wird, schien es geboten, die bisher erforderliche Dauer der Ortsansässigkeit von 5 Jahren zu verlängern. Es wird nunmehr die Bewerbung freigegeben: „Frauen, welche die letzten 10 Jahre hindurch im Bezirk der israelitischen Kultusgemeinde München ihren Wohnsitz gehabt haben und deren Eltern bei Geburt der Bewerberin ihren Wohnsitz im Bezirk der israelitischen Kultusgemeinde hatten"; daneben wird die bisherige Ausnahme für Arbeitnehmerinnen und Krankenschwestern bei 7jähriger Dienstzeit in München aufrecht erhalten. Um Härten zu vermeiden, kann der Vorstand in besonderen Fällen Ausnahmen von den erforderlichen Voraussetzungen zulassen, wozu allerdings Einstimmigkeit erforderlich ist, ebenso bei Bewilligungen, die 1000 RM. übersteigen. Bei der derzeitigen Wirtschaftslage werden allerdings die einzelnen Beihilfen vorerst wohl kaum 500 RM. überschreiten können; dabei wird der Vorstand durch die Satzung verpflichtet, ausdrücklich in jedem Fall neben der Würdigkeit der Brautleute zu prüfen, ob die wirtschaftlichen Voraussetzungen zur Gründung eines Hausstandes gegeben sind. Die Entscheidung über die eingelaufenen Bewerberinnen erfolgt in der Regel nur zweimal im Jahre, in den Monaten April und Oktober. Diese Bestimmung hat den Zweck, dem Vorstand die Bemessung der einzelnen Beihilfen entsprechend der vorhandenen Mittel zu erleichtern; nur in Ausnahmefällen wird der Vorstand Zuteilungen außer der Zeit vornehmen. Es empfiehlt sich also, die Einreichung der Gesuche nicht allzulange zu verzögern, wobei allerdings auch berücksichtigt werden muß, daß die Bewilligung hinfällig wird, wenn die Aussteuerbeihilfe nicht binnen 6 Monaten nach Zuerkennung erhoben wird. Bisher durfte die Aussteuerbeihilfe nur gegen Vorlage eines von einem Rabbiner ausgestellten Trauscheins ausgezahlt werden. Hieran wird für die Regel festgehalten. Da aber nach den bisherigen Erfahrungen die Verwendung schon vor der Hochzeit häufig notwendig ist, darf die Auszahlung auch erfolgen, wenn für die Vorlegung des Trauscheins ein entsprechender Bürge gestellt wird. Dies sind die wesentlichen Neuerungen in der Satzung des Aussteuer-Vereins, die für weitere Kreise von Interesse sind. Damit der Verein seinen erhöhten Anforderungen auch weiterhin gerecht werden kann, bittet er, ihn gelegentlich der bevorstehenden gemeinsamen Sammeltätigkeit für die hiesigen Vereine durch zahlreiche Einzeichnungen zu unterstützen; schon durch einen Mindestbetrag von RM. 3.— wird die Mitgliedschaft erworben.