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Mitteilungen des Jüdischen Lehrervereins für Bayern · 1932-11-15 · 10 (15.11.1932) · p. Seite 28

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Journal
Mitteilungen des Jüdischen Lehrervereins für Bayern
Volume
1932
Issue
10 (15.11.1932)
Date
1932-11-15
Page
Seite 28 (sequence 4)
Language
German
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28 Nr. 10 nähme sicher nicht zu teuer. Mit etwas Geschick und einfachen Mitteln vermag sich der Lehrer dieses schöne Lehrmittel dann selbst herzustellen. Die Anwendung dieser Schablonen ist sehr mannigfaltig. Es sind ungefähr 250 Vokabeln vorhanden nach folgenden Stoffgebieten geordnet: 1. "ISO“ n’3 13. 21V2 ■ft-n 2. 14. 3. 1:1 nsn 15. mano 4. nnstra 16. D'yas 5. 17. D’nötP D'D' 6. nns 18. □'Q'isy O'Q' 7. *2w1 D“N 19. D'Vys 8. 20. dbm n«n 9. nvm mDn:i 21. rnhHW mynp Oman 10. ovni msiy 22. ü'Vysn nxn 11. nojrn rpn 23. 12. 24. nsoon d’Vd Fortsetzung folgt Vereinsmitfeilungen I. Beschlüsse der Mitgliederversammlung: 1. Die Resolutionen betr. Reichsverband und Lehrerbildung wurde bereits in Nr. 8 unserer Mitteilungen vom 19. September 1952 veröffentlicht. 2. Eine weitere Entschließung befaßt sich mit der Fortbildungsarbeit innerhalb der Bezirkskonferenzen. Sie hat folgenden Wortlaut: Die Pflege der hebräischen Sprache im Religionsunterricht ist eine selbstverständliche pädagogische und methodische Forderung. Voraussetzung zu einer lebendigen Gestaltung des Unterrichts in den hebräischen Fächern ist, daß der Lehrer selbst hebräisch in Wort und Schrift beherrscht. Die Generalversammlung empfiehlt ihren Mitgliedern aufs Nachdrücklichste, dieser Seite ihrer Fortbildung ihre besondere Aufmerksamkeit zuzuwenden. Durch Schaffung einer zentralen Beratungsstelle, durch periodische Information über Literatur und Methode des hebräischen Sprachunterrichts, durch Einrichtung hebräischer Sprachkurse im Rahmen der Bezirkskonferenzen und durch andere geeignete Maßnahmen unterstützt der jüdische Lehrerverein für Bayern nach Kräften diese Bestrebungen. Die genannte Beratungsstelle wurde von der Israelitischen Lehrerbildungsanstalt Würzburg übernommen. 5. Die im Anschlüsse an das Referat des Kollegen Berlin-' ger gefaßten Anträge werden mit dem Referate selbst zum Abdruck gebracht. Ebenso wird das vom Seminarlehrer Bamberger vorgelegte Fortbildungsprogramm in einer späteren Nummer gesondert veröffentlicht. Zur weiteren Beratung der im Referat Berlinger behandelten methodischen Fragen wird eine Kommission, bestehend aus: A. Berlinger und J. Kissinger (München), Liffgens (Memmingen) und Roberg (Würzburg) eingesetzt. 4. Mitgliedsbeiträge: A) Der Vereinsbeitrag beträgt für das Jahr 1955 a) für aktive bayerische Mitglieder 25 RM., b) für pensionierte bayerischen Mitglieder 15 RM., c) für aktive nichtbayerische Mitglieder 18 bzw. 20 RM, d) für pensionierte nichtbayer. Mitglieder 10 bzw. 12 RM., e) für außerordentliche Mitglieder 18 RM. In diesen Beiträgen ist die Leistung für die Sterbefallhilfe mit einbegriffen. Der höhere Satz für nichtbayerische Mitglieder gilt für jene Fälle in denen die Beiträge zum Reichs verband durch unseren Verein abgeführt werden. B) Junglehrer, die noch keine Anstellung gefunden haben, können ohne Beitragsleistung dem Verein beitreten. Junglehrer mit Anstellung haben bis zum 1. Januar des 5. Jahres nach Seminaraustritt die Hälfte des Beitrages zu zahlen. 5. Satzungsänderungen. Als Abschnitt 8 wird den Satzungen folgender neuer Abschnitt eingefügt: 8. Vermögen. § 15. Das Vereinsvermögen bildet eine öffentliche Wohltätigkeitsstiftung unter dem Namen: „Unterstützungsstiftung des Israelitischen Lehrervereins für Bayern.“ Die Verwaltung dieser Stiftung und die Verwendung ihrer Erträgnisse steht dem Jüdischen Lehrerverein für Bayern als deren Begründer und Förderer zu. Dieser übt diese Obliegenheit durch seine Mitgliederversammlung und die von dieser gewählten Verwaltung nach Maßgabe seineer Satzungen aus. M Die Stiftung unterlegt der staatlichen Aufsicht Die Abschnitte 8—12 erhalten nun die Nummern 9—15. Die §§ 15—51 erhalten die Ziffern 16—52. Im § 18 (bisher (17) heißt es statt: „Beihilfen aus der Hilfskasse zu gewähren“ „die Verteilung der Beihilfen vorzunehmen“. Die „Geschäftsordnung zu den Satzungen“ wird folgendermaßen geändert: Zu Abschnitt 8: Vermögen (bisher Abschnitt: „Vereinsvermögen und Rechnungswesen“ am Schluß der Satzungen). Zu § 15 d. 8. Ziffer 1 ist Ziffer 1 des bisherigen Abschnittes „Vereinsvermögen und Rechnungsewsen“. Ziffer 2, Satz 1 bleibt. Satz 2 erhält folgende Fassung: Etwaige Überschüsse können zu Unterstützungszwecken verwendet werden. In Ziffer 5 wird das Wort „Hilfskasse“ durch „Unterstützungsstiftung“ ersetzt. Ziffer 4 bleibt. Ziffer 5 Absatz 1 erhält folgende Fassung: „Die Zinsen des Vermögens der Unterstützungsstiftung, soweit es am 1. Januar 1924 vorhanden war und durch Aufwertung ergänzt wurde, werden an Pensionisten, die am 1. Januar 1925 (alles übrige, auch Abs. 2 bleibt). Ziffer 6, Absatz 1 erhält folgende Fassung: Die Verteilung der Beihilfen aus a) dem Uberschuß des Vermögens der Unterstützungsstiftung, so weit es nach Durchführung der Aufwertung vorhanden war. b) den Zinsen des übrigen Vermögens der Unterstützungsstiftung. c) den Spenden, soweit von den Spendern nicht andere Bestimmungen getroffen werden, geschieht in der Regel (alles übrige, auch Abs. 2 bleibt). Ziffer 7 — 10 bleiben. Statt: „Zu Abschnitt 8 Verwaltung“ wird jetzt „Zu Abschnitt 9“. „Zu Abschnitt 9 Mitglieder-Verzeichnis“ wird jetzt „Zu Abschnitt 10“. „Zu Abschnitt 10 Wahlen“ wird jetzt „Zu Abschnitt 11“ Die §§ der „Geschäftsordnung der Satzungen von § 15 ab werden sinngemäß beziffert.“ II. Beitritte: Unserem Verein sind beigetreten: Lehrer M. Lewkowitz in Buttenwiesen, Lehrer Karl Krebs in Dinkelsbühl und Schulamtsbewerber Felix Kuhn in Aidhausen. . ' III. Am 1. Oktober ist Kollege L. Schwarz, Speyer, in den dauernden Ruhestand getreten. IV. Wir machen unsere Mitglieder, insbesondere die jungen Kollegen nachdrücklichste darauf aufmerksam, daß sie die Anmeldung zu einer Krankenkasse nicht versäumen sollen. V. Bayerischer Lehrerverein: Wir halten es für unsere Pflicht, allen Kollegen den Beitritt zum Bayerischen Lehrerverein dringend zu empfehlen. Wir weisen dabei darauf hin, daß die Bestimmung zu § 5 der Satzungen des Bayerischen Lehrervereins, wonach Schulamtsbewerber ohne Anwartschaft auf den Volksschuldienst nicht Mitglieder werden können, auf die jüdischen Lehrer keine Anwendung findet. München, den 10. November 1952. M. Rosenfel d M. Adler Bezirkskonferenz Fürth: Nächste Konferenz Sonntag, den 27. November. Blumenthal. Für den Inhalt der „Mitteilungen“ verantwortlich: Max Adler, München

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