Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Journal
- Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Volume
- 8 (1932)
- Issue
- 11 (1.6.1932)
- Date
- 1932-06-01
- Page
- Seite 162 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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162 Bayerische Israelitische Gemeindezeitung Nr. 11 werden, und zwar in einem dreibändigen Werk, wovon der erste Band vor uns liegt. Darin soll dargeftellt werden, wie es zu dem messianischen Glauben Israels gekommen ist, daß in einer vollkommenen Königsherrschaft Gottes das Verhältnis zwischen Gott und Welt sich in der Endzeit erfüllen werde und wie diese Erwartung sich auf die gläubige Erinnerung gründet, daß Israel in einem historischen Vorgang seiner Vergangenheit einst seinen Gott — JHWH — zu seinem unmittelbaren und ausschließlichen Volkskönig ausgerufen hat. Dabei ist für Bubers Fragestellung entscheidend wichtig, „ob die — notwendigerweise mythisierende — Erinnerung solch eines Geschehens aus einer geschichtlichen Wirklichkeit entstanden ist oder nur eine späte Illusion, ein theologisches Kunftprodukt bedeutet". „Es muß gewagt werden, die ihrer unhaltbaren vorkritischen Formulierung wegen verpönte These einer frühzeitlichen unmittelbar-theokratischen Tendenz auf dem Grunde der kritischen Forschung neu zu stellen." — Man sieht, der Verfasser weiß den Knoten aufs spannendste zu schürzen; er fühlt die Kraft, seine allerdings gewagte, fast waghalsige These einer doppelten Probe auSzusetzen: nämlich die philologische und geschichtswissenschaftliche Fundierung der in Frage kommenden vorköniglichen Bibeltexte zur Stütze der neuen Datierung und Interpretation zu wagen. In den Strom der bisherigen modernen Bibelforschung eingetaucht sind die neuen Buberschen Forschungen ein Beitrag zum Problem der historischen biblischen Stücke, die oder besser deren Redaktor man nach einer alten Konvention im alttestamentlichen Spezialfach als „Elohift" zu bezeichnen pflegt. Es ist keineswegs so, daß Buber diese Konvention, die wichtigen Wandlungen seit 200 Jahren ausgesetzt war, mitmacht. Er äußert sich im Vorwort über das Problem der Quellenscheidung so: „Wenn ich auch an eine auslösbare zusammenhängende Grundschrift, die als „elohiftisch" anzusprechen wäre, nicht zu glauben vermag und alles dafür Vorgebrachte mich nur auf größere und kleinere, untereinander recht stilverschiedene Stücke und Bruchstücke hinführt, halte ich doch die in der Differenzierung von J und E zum Ausdruck gelangende Unterscheidung zweier großer Grundtypen der Traditionsbearbeitung für eine unverlierbare Entdeckung." „Iahwift" und „Elohift" find nach der Ansicht Bubers verschiedene Richtungen oder Färbungen des Schrifttums; beide entstammen zwei sozial und geistig getrennten Kreisen; J dem Kreis der höfischen Sammler, mehr profan-politisch, E ist der prophetische Typus; ihm gehören also die für die an-, gedeutete These (von der sehr frühen Entstehung des theokratischen Gedankens) maßgebenden Texte an. Eö handelt sich dabei um eine einheitliche Bearbeitungsweise des Traditionsgutes, die schon in der ältesten Traditionsformung angelegt ist. Man sieht, wie Buber mit der formgeschichtlichen Methode Ernst macht. In acht Kapiteln will der erste vorliegende Band unter diesen Forschungsprinzipien für die Frühzeit Israels die Glaubensvorftellung eines Volkskönigstums Gottes als eine äktuell-geschichtliche erweisen, in scharfem Gegensatz zu der herrschenden Lehre, die in wechselnden, bald völkerpsychologisch gefärbten, bald religionsgeschichtlich ausgerichteten Hypothesen fremde Herkunft der Messiashoffnung, meist eine Wanderung der Idee von Ägypten über die Amoriter zu Altisrael und zu den Propheten annimmt. Im ersten Kapitel behandelt Buber den Gideonspruch (Richter 8, .23), in dem der siegreich vom Befreiungskrieg gegen Midian keimkehrende Führer das erbliche Herrschertum ablehnt: „Nicht ich will über euch walten, auch nicht mein Sohn, Gott selbst soll über euch regieren." „Sein Nein will für alle Zeiten und Geschichtsgestaltungen als ein unbedingtes gelten." „Der Spruch wagt es, mit der Theokratie Ernst zu machen." Also kein sekundäres Produkt, keine Rückprojizierung aus der nachexilischen Situation in die Frühzeit, wie uns Stellen wie Richter 8, 23 aus der kritischen Bibelwissenschaft allgemein geläufig geworden sind, sondern echtes historisches Gut aus der israelitischen Frühzeit, echt im Sinn eines Geschichte schreibenden, gläubig dichtenden Gedächtnisses, geschichtsmöglich, nicht massiv geschichtswirklich wie eine Photographie oder die Töne aus einem Grammophon. Wir wollen dem Zug der Darstellung Bubers skizzenhaft weiter folgen und erst später im Zusammenhang sein Geschichtsbild, was er unter „Geschichtlichkeit", namentlich unter biblischer Geschichte sich vorftellt, wiederzugeben versuchen. Das Glanzftück des ganzen ersten Bandes ist das zweite Kapitel: „Richterbücher und Richterbuch". An der Behandlung des anziehend-abstoßenden Rätsels der 21 Kapitel der „Richter" scheiden sich von jeher die Geister der Erklärer. Hier liegt wirklich der Prüfstein für das Wissen um die Herkunft der Bibel. Aus einem antimonarchischen Teil und einer vollkommen deutlich unterscheidbaren (aus den letzten 5 Kapiteln 17 — 21 bestehenden) streng monarchistischen Anhang-Chronik ist neben anderen hier wegzulassenden festen Kernstücken das Buch der Richter zusammengesetzt, das ist die Hauptentdeckung Bubers, die übrigens verwandt ist mit der Auffassung H. M. Wieners in seinem neuen Werk The Composition of Judges II, 11 to Kings II, 46. Und zwar hat nach Buber in der samuelischen Krisis, nicht später, die anti-monarchische Richter-Tradition ihre entscheidende Formung erfahren, während es für die monarchistische Gegenschrift Richter 17 — 21 nicht eine Traditionssormung, sondern ein literarisches Werk zu datieren gilt. Das eine Buch ist naiv-theokratisch, eS erzählt echt, begeistert und gläubig; die Gegen-Chronik unternimmt eine literarische Richtigstellung und widerlegt ein sie illusionär dünkendes Geschichtsbild: Das, was ihr für Theokratie ausgebt, ist Anarchie gewesen. Daher in der monarchistischen, sich religiös überlegen fühlenden Anhangs- Chronik die Wiederholung: „In jenen Tagen gab es keinen König in Israel, jedermann tat, was in seinen Augen gerad war." Die äußerste Verschiedenheit beider Teile weiß Buber mit der lebhaftesten Eindringlichkeit im einzelnen und vom Ganzen her darzustellen. Die Micha-Geschichte des Kapitels 17 — eine der wichtigsten ganz ursprünglichen uralten „Aufschlüsse" in der Bibel — ist in der Buberschen Gesamtansicht doch vielleicht nicht restlos aufgegangen. Und in der Antithese der zwei Bücher verfteigt sich der Verfasser sogar, das einzigemal im Laufe der sonst so besonnen und überaus fein ausgewogenen, tiefen und neuen Einsichtvermittlung in die biblischen Bücher. „Mündlichkeit und Schriftlichkeit, Festigkeit und Verworrenheit, aber auch Kunde und Berichtigung, religiös-politische Lehre und ihr „reinpolitischer" Widerpart, jedenfalls Setzung und Gegensetzung, so stehen die beiden Bücher beieinander, die ein merkwürdiger AuSgleichsgeift zusammengeschlossen hat, der gleiche Geist, aus dem dann der Kanon entstand." Das ist die einzige Stelle, die ich in dem ganzen Buch als übertrieben und überspitzt empfinde, mit Ausnahme der Schluß-Apposition, die ein tiefes Wissen um den Sachverhalt der Bibelentftehung verrät. Wie nun wirklich monarchiefeindliche Schrift und Gegenschrift nach der Vorstellung von Buber zu einer bruchlosen Einheit komponiert werden und nebeneinander als wahr bestehen konnten