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Mitteilungen des Jüdischen Lehrervereins für Bayern · 1932-02-15 · 2 (15.2.1932) · p. Seite 4

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Journal
Mitteilungen des Jüdischen Lehrervereins für Bayern
Volume
1932
Issue
2 (15.2.1932)
Date
1932-02-15
Page
Seite 4 (sequence 2)
Language
German
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4 Mitteilungen des Jüdischen Lehrervereins für Bayern Nr. 2 der Religionsunterricht den Sinn der Gebete so zu erschließen vermag, daß diese ihm Ausdruck seiner eigensten Anliegen bedeuten und der ihm die Wege zu weisen vermag zur Erreichung der höchsten Stufe des Gebets: zur Verbindung mit Gott. Dabei ist zu beachten, daß der Inhalt der Gesetze vom Kind als wirklichkeitsnah, nicht fern seinen Gefühlen, ernpfunden wird und daß es ihn innerlich erlebt. Der Religionsunterricht kann alle die Ereignisse und Crlebnistd des Kindes zur Erschließung mancher Gebetsinhalte benutzen, die schon die nötige Einstimmung in das Gebet gewähren; so bei freudigen und traurigen Anläßen in der Familie, welche die kindliche Seele aufs lebhafteste bewegen. Bei Naturerscheinungen usw. wird er es vermögen, das entsprechende Gebet als Ausdruck seiner Seelcnstimmung sprechen zu lassen. Unter Einwirkung eines starken Gefühlseindrucks kann aus dem bisher formelhaften, stimmungslosen Lippengebet ein dem Herzen entquellendes Gebet werden. Hierdurch ist dem Religionsunterricht die Möglichkeit gegeben, die beseligende Kraft des Gebetes einzuflößen und das Bedürfnis zu rcgelinäßiger Gebctsvcrrichtung anzubahnen. Freilich werden auch mancherlei Gebetsinhalte dargeboten werden müssen, die zwar noch nicht innerlich erfaßt werden können, aber doch als triebhafte Keime der später reifenden Seele Vorbehalten bleiben. „Auch ein nicht voll verstandenes und voll erlebtes Gedankengut kann," wie Reukauf sagt — (Seite 68, Methodik des Volksschulunterrichts) — „im späteren Leben, wenn das Gefühl der Ehrfurcht sich daran knüpft, für die religiöse Entwicklung eines Menschen richtunggebend sein." Die angeführten Momente, welche die Voraussetzung für einen wirksamen Gcbetsunterricht darstellen, sind auch, wie schon erwähnt, die Vorbedingung für die Anbahnung des Bewußtseins der Pflicht gegenüber dem Gebet und Voraussetzung zur freudigen Teilnahme am Gottesdienst. Hier sind aber die Möglichkcitsgrenzen des Religionsunterrichts selbst deutlich erkennbar, und es erweist sich als unabweisbare Notwendigkeit, wie a.uch in anderer Hinsicht, so besonders hier, Fühlung zu nehmen mit dem Elternhaus, das für die diesbezüglichen Ziele des Religionsunterichts zu intcresiiercn ist, damit es sic unterstützt, um die Gebetspflicht des Kindes und seine Teilnahme am Gottesdienst im Verein, mit dem Lehrer zu fördern. Der Religionsunterricht kann aber auch das Verständnis und das Gefühl für die beglückende Wirkung des gemeinsamen Gottesdienstes wecken und fördern. Hier an geweihter Stätte, wo gleichgestimmte Seelen zum gemeinsamen Vater sich hinwenden, gehen kraftvolle Impulse aus zur Pflege des Gemeinschaftssinnes. Wir haben in unseren bisherigen Ausführungen die Überzeugung gewonnen, daß der Religion und insbesondere dem Judentum hohe Bedeutung zukomint für die Bildung der Persönlichkeit und Erziehung zur Gemeinschaft und daß der Erziehung, der planmäßigen Formung des Menschen in bezug auf Intellekt, Gefühl und Wille nur durch die Religion Weg und Richtung gewiesen werden kann. Von dieser Betrachtung aus erhält der Religionsunterricht seine überragend erziehliche Bedeutung. (Fortsetzung folgt.) Vereinsmitteilungen 1. Am 24. Januar starb der Nestor unseres Vereines, Kollege Jakob Sonn s. A. in Würzburg, im Alter von 92 Jahren. An anderer Stelle unserer „Mitteilungen" wird dem Verewigten ein von Freundeshand gewidmeter Nachruf veröffentlicht. Wir werden dem ehrwürdigen Toten ein treues Gedenken bewahren. Im hohen Alter wurde auch die Witwe unseres verstorbenen Kollegen Baruch Wolf in Lcndershausen, Frau Jeanette Wolf, aus dem^ Leben abberufen. 2. In tiefem Mitgefühle ttaucrn auch wir jüdischen Lehrer um den Meister der Pädagogik, dem Organisator und Leiter des Münchener Schulwesens, Herrn Geheimrat, Universitätsprofesior Dr. Georg Kerschensteiner. Sein Wirken als Erzieher, geistiger Führer und Bahnbrecher im deutschen Bildungswcsen, wird auch in unseren Reihen unvergeßlich bleiben. 3. Der Geschäftsführer des Reichsverbandes der jüdischen Lehrcrvcrcine, Kollege Michael Abraham (Berlin), feierte vor kurzem seinen 60. Gcbrutstag. Wir gratulieren dem verdienten Kollegen auch an dieser Stelle. 4. Auf die Berichte von Ems und der Achawa sei hier besonders hingewiesen. Unserem lieben Vercinsmitgliede Karl Ochscnmann (Frankfurt a. M.) zu seiner Ernennung zum Rektor der jüdischen Volksschule in Frankfurt am Main herzliche Glückwünsche. München, den 5. Februar 1932. M. Rosenfeld. M. Adler. Erholungs- und Altersheim für jüdische Lehrer und Kantoren e. V. Mitteilungen!. Wir haben beschlossen, den Kreis der Aufzunchmenden dahin zu erweitern, daß wir auch Gemeindebeamte aller Kategorien und Sozialbeamte nebst Ehefrauen, sowie deren Witwen als Mitglieder und als Insasten aufnehmcn. 2. Der Verpflegungssatz wird für Dauerinsasten auf monatlich RM. 120.—, für Ehepaare bei Inanspruchnahme eines Zimmers auf RM. 230.— ermäßigt. Der Tagespreis für das Erholungsheim soll in diesem Jahre RM. 4.50, für die Pcßach-Tage RM. 5.50 betragen. Doch gelten diese Preise nur für Mitglieder. 3. In den Sommerferien haben Lehrer den Vorzug. 4. Anmeldungen und Anfragen an I. B. Levy, Frankfurt a. M„ Ravensteinstraße 5, erbeten. 5. Cs wird dringend um Einsendung der Mitgliederbeiträge für 1932 im Mindestbetrage von RM. 5.—, sowie weiterer Spenden an das Postscheckkonto des Erholungs- und Altersheims für jüdische Lehrer und Kantoren c. V., Frankfurt a. M. 5680, gebeten. Der Verwaltungs-Ausschuß. Achawa Am 20. Dezember 1931 fand eine Verwaltungsausschußsitzung der Achawa statt. Der Vorsitzende berichtete über die Vereinstätigkeit im abgelaufenen Geschäftsjahre. Es bedarf kaum der Erwähnung, daß diese Institution wie alle ähnlichen unter der Ungunst der Zeit schwer leidet. Trotz der im gegenwärtigen Zeitpunkt geringen Leistungsfähigkeit ist aber der Vorstand der Meinung, daß die Stiftung der Lehrerschaft erhalten bleiben soll. — Herr Bankdirektor Emil Simon, der den Kastenbericht erstattete, gab bekannt, daß zur Ausschüttung der Iahresquoten der Betrag von RM. 3000.— zur Verfügung stehe. Eine Reihe von Bezugsberechtigten haben in sehr dankenswerter Weise zugunsten der weniger gut Situierten auf einen Zuschuß verzichtet. Der Vorstand hofft, daß in Zukunft in noch weiter gehendem Maße von diesem edlen Recht Gebrauch gemacht wird. Die Höhe der Mitgliedsbeiträge wurde nicht geändert. Für Ehrenmitglieder beträgt der Mindestjahresbeitrag RM. 6.—, für aktive Mitglieder RM. 4.—. Letztere werden gebeten, ihren Beitrag für 1932 ohne weitere Aufforderung an das Pastscheckkonto der Achawa, Pensions- und Hilsskasse israel Lehrer Deutschlands N r. 4 7 4 5 2 Frankfurt . M. zu richten. — Anfragen beantwortet der Schriftführer der Achawa, Herr Studienrat Walther Rothschild, Frankfurt a. M., Hamanstraße 5. Versteuerung der Nebeneinkommen Für das Jahr 1931 galt die Vergünstigung, daß Nebeneinkünfte aus Gemeinde- und Kirchendienst (Kantorat, Schechita, nebenamtlicher Unterricht an höheren. Schulen usw.) dem Steuerabzug nicht mehr unterliegen, wenn diese nebenamtlichen Vergütungen zusammen den Betrag von RM. 40.— monatlich nicht übersteigen und wenn sie nicht von demselben Arbeitgeber bezahlt werden wie das Haupteinkommen. Dieser Erlaß des Reichsfinanzministcrs vom 22. Dezember 1930 ist durch einen neuen Erlaß vom 28. November 1931 ab 1. Januar 1932 wieder aufgehoben worden. Dem Steuerabzug unterliegen jetzt lediglich solche Nebeneinkünfte nicht, die zusammen den Betrag von monatlich RM. 10.— nicht übe; steigen. A. Einzahlungen im Januar 1932 Von: Berlingcr, München RM. 5; Bravmann, Michelstadt 15; Neumann, Feuchtwangcn 10; Gutmann, Ottensoos 15; Stoll, Würzburg 25; Anfänger, Würzburg 7,50; Hellmann, Würzburg 25; Glaser, München 5; Roberg, Thüngen 30; Bein, Nürnberg 15; Jeilberger, Landau 30; Mandelbaum, Würzburg 10; Seliger, Lichtenfels 10; Heß, Miltenberg 15; Neuberger, Niederwerrn 15; Kistinger, Fürth 15; Mahlermann, Ermershausen 30; Zielinski, Emden 22; Crlebacher, Mönchsroth 20; Gundersheimer, Brückenau 35; Blumenthal, Unsleben 15; Kahn, Hirschaid 25; Wechsler, Aschbäch 15; Ehrenreich, Berlin 10; Schwarzenberger, Bödigheim 9; Frank, Uffenheim 12,50; Schuster, Cllingen 15; Marx, Rothenburg 40; Fränkel, Erlangen 25; Adler, München 12,50; Rosenfeld, München 12,50; Kirschncr, München 15; durch Roscnfeld 105. Postscheckkonto: Nürnberg 6479. Würzburg, 31. Januar 1932. M. Hellmann. Berichtigung. Pensionierte Vcreinsmitglieder in Bayern zahlen für das Jahr 1932 einen Vcrcinsbeitrag von RM. 15.—, nicht wie cs irrtümlicherweise in der Ianuarnummer der Mitteilungen hieß, RM. 18.—. Für den Inhalt der „Mitteilungen" verantwortlich: Max Adler, München

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