Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Journal
- Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Volume
- 8 (1932)
- Issue
- 2 (15.1.1932)
- Date
- 1932-01-15
- Page
- Seite 29 (sequence 15)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 2 Bayerische Israelitische Gemeindezeitung 29 S. ACKERMANN MÖNCHEN Promenadeplatz 7 (Ballinhaus) Fernsprecher 93 3 94 und 92 5 87 Abteilung: Immobilien: Vermittlung in allen Sparten Abteilung: Hausverwaltung: Beste Wahrung der Hausbesitzer-Interessen bei billigster Berechnung Abteilung: Vermietung: Büro-, Geschäftsräume, Läden usw. Amtlicher Anzeiger nr. i Beilage Der Baverischen Israelitischen Semeindezeitung 15.lan. 1931 Bekanntmachungen -es Verbandes Bayer.Isr. Gemeinden Bekanntmachung über Wahlen zur Tagung. Mit dem 31. März 1932 geht die laufende Wahlperiode der Tagung zu Ende. Die neue Wahlperiode erstreckt sich vom 1. April 1932 bis 31. März 1937 (ß 5 der Verfassung). Es sind 76 Abgeordnete und eine entsprechende Anzahl von Ersatzleuten zu wählen. Hiervon treffen aus Oberbayern 15 Abgeordnete Niederbayern und die Oberpfalz 3 Oberfranken 5 „ Mittelfranken 21 „ Unterfranken 16 „ Schwaben 5 „ Pfalz 11 Wird in einem Wahlkreis nur ein Wahlvorschlag eingereicht, so gelten die hier aufgesührten Abgeordneten und Ersatzleute als gewählt. Die Wahlvorschläge für die Wahl zur Tagung sind bis längstens 21. Februar 1932 beim Verband Bayerischer Israelitischer Gemeinden, München, Herzog-Max-Straße 7/1, einzureichen. Jeder Wahlvorschlag muß ein Kennwort tragen. Er ist von mindestens 50 im Wahlkreis wahlberechtigten Personen zu unterzeichnen. Die Namen der Bewerber müssen in erkennbarer Reihenfolge aufgeführt sein. Mit dem Wahlvorschlag ist die Zustimmungserklärung der Bewerber vorzulegen. Sofern in einem Wahlkreis nur ein Wahlvorschlag eingereicht ist, muß dieser die volle Zahl der im Wahlkreis zu wählenden Abgeordneten und eine genügende Zahl von Ersatzleuten enthalten. Die Ersatzleute rücken nach der Reihenfolge ihrer Benennung an die Stelle ausscheidender Abgeordneter. Die Einteilung eines Wahlvorschlages in Gruppen ist zulässig. In diesem Falle rücken die Ersatzleute innerhalb der einzelnen Gruppen nach. Wahlvorschläge, die nach dem 21. Februar 1932 eingehen oder den vorstehenden Bestimmungen nicht entsprechen, werden zurückgewiesen. Falls in einem Wahlkreis mehrere gültige Wahlvorschläge eingereicht werden, findet das weitere Verfahren nach Maßgabe der zu erlassenden Anordnungen statt. Das Wahlergebnis wird von dem Präsidenten des Rats festgestellt. Die Tagung prüft die Gültigkeit der Wahl ihrer Mitglieder. München, den 11. Januar 1932. Verband Bayerischer Israelitischer Gemeinden Dr. N e u m e y e r Bekanntmachungen der Isr. Kultusgememde München Bekanntmachung über die Wahlen zur Gemeindevertretung 1932 Mit dem 31. März 1932 geht die lausende Wahlperiode der Gemeindevertretung der Israelitischen Kultusgemeinde München zu Ende. Auf Grund der Bestimmungen der §§ 14—19 der vorläufigen Verfassung findet die Wahl der Gemeindevertretung am 1 3. M är z 1932 vormittags 9 —12 Uhr statt. Wahlraum: Sitzungssaal der Gemeinde, Herzog-Max-Straße 7/0. Auf den Antrag von mindestens 150 Stimmberechtigten, der spätestens vierzehn Tage nach der öffentlichen Bekanntgabe des Wahltages beim Vorstand einzureichen ist, erfolgt die Wahl nach den Grundsätzen der Verhälmiswahl mit gebundenen Listen. Die Wahlvorschläge, die den Bestimmungen der vorläufigen Verfastung und der Wahlordnung der Gemeinde entsprechen mästen, stnd bis längstens 21. Februar 1932 bei der Kanzlei der Kultusgemeinde, Herzog-Max-Straße 7/1, einzureichen. Wird nur eine Vorschlagsliste innerhalb dieser Frist abgegeben, so gelten die auf dieser Liste vorgeschlagenen Personen als gewählt. Die Wahlkartei liegt in der Zeit vom 21.—28. Februar 1932 in der Gemeindekanzlei während der Dienststundcn, 9—12 und 3—6 Uhr, zur Einsicht der Wahlberechtigten auf. Einsprüche sind bis spätestens 29. Februar 1932 beim Vorstand der Israelitischen Kultusgemeinde München zu erheben. München, den II. Januar 1932. Der Vorstand der Israelitischen Kultusgemeinde München Dr. Neumeyer Gasthof Alpengruß . Garmisch Modern eingerichtetes Haus I Fernsprecher 2616 Fließendes kaltes u. warmes I Zimmer von RM. 2.— an Wasser Zentralheizung I Pension von RM. 6.— CAFE WINTERGARTEN Inhaber: Franz Schnabl Nachmittags Konzert. Äbends ununterbrochen Tanz 2 Kapellen. Mäßige Preise. Kein Eintritt. Kein Weinzwang Jetzt auch in München! Neu'Eröffnung SCHEINMANN DAS HAUS DER ELEGANTEN SCHUHE STUTTGART Die schönsten und elegantesten Modelle der Schuhmode zu zeitgemäß billigen Preisen!