Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Journal
- Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Volume
- 7 (1931)
- Issue
- 23 (1.12.1931)
- Date
- 1931-12-01
- Page
- Seite 357 (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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Dagerische Iscaelttische Gemeinöezettung klachnchtenblatt öer Israelitischen Kultusgemeinüen in München, Augsburg, Hamberg unüües verbonües Sagerischer Israelitischer Gemetnüm Erscheint am j. unü 15. jeüen Monats. — vertag: S. heller, München, plinganserstraste 64, Kernruf 75064 unü 75665, Postscheck München 3987/ Schristleitung: Sr. Luütoig Keuchtwanger, München, Grillparzerstraße ZS Lezugsprers für nicht etngewiesene Sezieher: Reichsmark 4.60 für 6a» Zahr. Anzeigenpreis: Sie 4 gespaltene Millimeter-Zeile 40 Reichspfemu- Kamtlienonzeigen, Stellengesuche unü ähnliche Angebote 15 Reichspfennig vu. Jahrgang MünMen I. DezemberKr. L) Inhalt: Hundert 'Fahre württembergische Gemeindeverfassung — Aus ' der Gemeinde München — Aus der Gemeinde Bamberg — 14. Ordentliche Mitgliederversammlung des Verbandes der Israelitischen Pfälzischen Kultusgemeinden — Aus bayerischen Gemeinden — Vereine — Mitteilungen des Jüdischen Lehrervereins für Bayern — Amtlicher Anzeiger: Bekanntmachungen des Verbandes Bayerischer Israelitischer Gemeinden: Bekanntmachung über Änderung der Beamtenordnung des Verbandes Bayerischer Israelitischer Gemeinden vom 22. Februar 1926 in der Fassung vom 30. Juli 1930 (Bayer. Israel. Gemeindezeitung Nr. 3/1926 und Nr. 16/1930); Bekanntmachung über Änderung der Besoldungsordnung des Verbandes Bayerischer Israelitischer Gemeinden vom 1. Juli 1928 in der Fassung vom 30. Juli 1930 (Bayer. Isreal. Gemeindezeitung Nr. 13/1928 und Nr. 16/1930; 4. Bekanntmachung über Kürzung der Beamten- und Angestelltenbezüge — Personal!« Kundert Jahre württembergische Semeindevertassung Die Verfassungsentwicklung der jüdischen Gemeinden in Deutschland nach der Emanzipation und die staatliche Ordnung der religiösen Verhältnisse der deutschen Juden sind im allgemeinen in allen deutschen Ländern und Territorien ziemlich gleichmäßig verlaufen. Der rechtliche Zusammenschluß der deutschen Juden geschah grundsätzlich in der Gestalt der Einzelgemeinde, die jüdische „Oberkirchenbehörde" blieb eine Ausnahme. Sie ist im neunzehnten Jahrhundert vor allem in Württemberg — schon vor hundert Jahren - verwirklicht worden. Auch in anderen Ländern fehlte eS nicht an Versuchen, vor allem vom Standpunkt der Staatshoheit aus, die innergemeindlichen Einrichtungen des Landes zu einer Gesamtorganisation zusammenzusassen und eine Instanz zu schaffen, die als Aufsichtsbehörde zur Entscheidung, vor allem in allen religiösen Angelegenheiten berufen sein sollte. Fast überall scheiterten die Anläufe zu einer derartigen sogen. „Kirchenverfassung". Erft in letzter Zeit sind wichtige Urkunden ans Licht gekommen, die zeigen, warum z. B. bei uns in Bayern in der Mitte des vorigen Jahrhunderts der vom Staat unternommene Versuch in dieser Richtung zu keinem Ergebnis führen konnte. Württemberg konnte sich trotz aller Widerstände einer solchen Oberbehörde, die den zeitbedingten Namen „Oberkirchenbehörde" trug, erfreuen. Erft durch die Verfassung vom 18. März 1924 trat an Stelle des engeren Rats dieser Oberkirchenbehörde der Israelitische O b e r r a t , der die württembergische Religionsgemeinschaft (ähnlich wie der Verband Bayerischer Israelitischer Gemeinden in Bayern) nach außen vertritt und dem die Verwaltung der Religionsgemeinschaft, ihres Vermögens, sowie die Beaufsichtigung der Verwaltung der Religionsgemeinden obliegt. In diesen Tagen können wir in freundnachbarlicher Gesinnung das hundertjährige Bestehen des württembergischen Oberrates mitfeiern. Wir geben nachstehend den Text des Geleitwortes wieder, mit dem der Präsident des Verbandes Bayerischer Israelitischer Gemeinden zur Jahrhundertfeier des Oberrates auf Anregung der Württembergischen Gemeindezeitung in Stuttgart den Gedenktag begleitet. Ich folge herzlich gerne der Aufforderung der Israelitischen Verlagsanstalt, zur Jahrhundertfeier des Oberrats ein Geleitwort frei; zusteuern. Sind doch meine Vorfahren selbst dem schwäbischen Boden entstammt. Sie haben die Segnungen mit erfahren, die eine kluge, zielbewußte, mit Kopf und Herz arbeitende Verwaltung durch die Jahrzehnte hindurch dem jüdischen Gemeinwesen in Württemberg gebracht hat. An diesem Tage darf wohl ausgesprochen werden, was sich sonst scheu vor der Öffentlichkeit verbirgt. Die jüdischen Siedlungen in Süddeutschland und zumal in Württemberg und Bayern bilden zu einem wesentlichen Teil eine geographische Einheit. So ist das Ries eine solche durch die Landesgrenze kaum beeinträchtigte zusammengehörige Siedelung. Die süddeutschen Juden sind aber auch kulturell enge aneinandergeschlossen. Sie stellen innerhalb der großen deutschen jüdischen Gemeinschaft den Bevölkerungsteil dar, der neben der mehr verstandesmäßigen Beurteilung der Dinge in besonderem Maße der irrationalen und gefühlsmäßigen Betrachtung Raum gibt. Daher kommt es, daß Unstimmigkeiten unter den süddeutschen Verbänden so gut wie ausgeschaltet sind, und daß die Geschäfte, getragen von einem inneren Einklang, auf der Grundlage einträchtigen Zusammenwirkens reibungslos sich abwickeln, nicht gehemmt durch die Richtungen und Parteien, die, unbeschadet ihrer Eigenart, sich in einer höheren Einheit finden und an dem großen, gemeinsamen Ziele willig Mitarbeiten. Daraus ergibt sich aber auch in unserer Zeit der Auflösung und Zerrüttung, daß es die Aufgabe der süddeutschen Juden ist, innerhalb unserer großen deutschen jüdischen Gemeinschaft und in treuer Zusammenarbeit mit ihr mehr intuitiv die Entwicklung der Dinge zu schauen und zu beeinflussen, die Parteien und Richtungen bei aller Anerkennung ihrer Besonderheit zusammenzufassen und so auf ein geeintes Judentum im Reiche hinzuwirken. An der Wende der Zeit haben wir die Sehnsucht nach diesem einigen deutschen Judentum, dem eine neue Form des Juden zugrunde liegt — über die geschichtlich gewordenen und zeitlich bedingten Ideen und Gestaltungen hinaus. Wir haben das Verlangen nach einer jüdischen Gemeinschaft, die ihrer gemeinsamen Abstammung sich bewußt, in der deutschen Erde verwurzelt, durch die ewigen Werte ihres Glaubens und ihrer Geistigkeit in sich verbunden ist. In diesem Gedanken wissen wir uns zu innerst mit den württembergischen Juden vereint und in diesem Denken und Fühlen bringen wir Ihnen von Herzen die Glückwünsche unseres Bayerischen Verbandes! München, den 11. November 1931. Dr. Alfred Neumeyer