Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Journal
- Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Volume
- 7 (1931)
- Issue
- 15 (1.8.1931)
- Article
- Bericht über die Verhandlungen des bayerisch-pfälzischen Fleischertages in Neustadt an der Haardt vom 7. Juni 1931 zum Punkte Schächtfrage
- Date
- 1931-08-01
- Page
- Seite 235 (sequence 1)
- Language
- German
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Nr. 15 Bayerische Israelitische Gemeindezeitung 235 vericht über die Verhandlungen des bayerisch-pfälzischen §leischertages in Neustadl an der kaardt vom 7/suni 1931 zum Punkte Schächttrage Fortsetzung Das Metzgergewerbe ist es aber nicht allein, das zufolge Schächtverbotcs schwerste Schäden erleidet. Das Kuttlergewerbe, daß die Innereien verarbeitet, hat einen Verdienstentgang, der auf'8—10 RM. pro Stück Großvieh, aus die Kälber entsprechend anteilig zu berechnen ist. Bei der Obcrmeistertagung vom 24. November 1930 wies der Obermeister der Kuttlerinnung München mit besonderem Nachdruck auf die schweren Schäden hin, die seinem Gcwcrbszweig durch das Schächtvcrbot erwachsen sind. Außerordentlich geschädigt wird auch das Lohnschlächtergewerbe, da die Tiere häufig im Lohn geschächtet wurden. Soweit aber Lohnschlachtung nicht in Frage kam, sondern Schlachtung in eigener Regie, wurden vielfach die Gesellen brotlos, die vorher durch die Schächtungen in Bayern beschäftigt waren. Es ist wohl nicht zu hoch gerechnet, wenn man die Zahl der durch das Schächtverbot in Bayern erwerbslos gewordenen und auf Minderverdienst gesetzten Metzgergehilfen und Lohnschlächtergehilfen auf 200 Köpfe einschätzt, die zum großen Teil den Arbeitsmarkt zusätzlich belasten. Und weiter! Die Nebenprodukte, Häute, Felle werden durch die außerbayerischen Schächtungen den bayerischen Interesienten entzogen. So wird aus Ulm mit besonderer Genugtuung festgestellt, daß die Häute aus den bayerischen Schlachtungen bei der Häuteverwertung der Fleischerinnung Ulm zur Anlieferung gelangen, während mir umgekehrt z. B. von einer Annahmestelle der Häuteverwertungsgenossenschaft Würzburg lebhafte Klage über den starken Ausfall vorliegt. Wiederum entgehen dadurch der bayerischen Wirtschaft Warenumsatz und Arbeit. . Einen besonders starken Schaden erleidet der bayerische Viehhandel, die bayerische Landwirtschaft. Mir liegen zuverläsiige Zahlen vor, wie viel allein im rechtsrheinischen Bayern im Jahre vor dem Verbote geschächtet worden ist. Die Zahlen sind vom Landesverbände jüdischer Metzgermeister mit peinlichster Sorgfalt gesammelt. Ich habe die Originalunterlagen eingesehen und mich überzeugt, daß mit nicht zu überbictender Gewissenhaftigkeit bei der Erhebung und Verwertung der benötigten Unterlagen vorgegangen worden ist. Wo ein Zweifel bestehen konnte, sind die Zahlen eher zu niedrig als zu hoch eingesetzt. Es ergibt sich aus dieser Statistik, daß pro Jahr geschächtet wurden: mindestens 14 000 Stück Großvieh, mindestens 14 000 Stück Kälber und mindestens 1500 Stück Schafe. Das sind rund 30 000 Schächtungen allein für das rechtsrheinische Bayern, die jetzt sämtlich außerhalb Bayerns vorgenommen werden müssen. Nun wird solchen Feststellungen da und dort entgegen gehalten: zum Schächten wird teilweise bayerisches Vieh ausgeführt und bei dem in Bayern angekauften Vieh hat die Landwirtschaft keinen Nachteil. Diese Argumentation ist ein arger Trugschluß. Der Metzger, der sein Vieh in Bayern kauft, um cs jenseits der Grenze zu schächtcn, hat so gewaltige Mehrkosten auf das Stück — ich habe cs ja eingangs meines Referates dargctan —, daß er gezwungen ist, den Einkaufspreis so stark wie nur möglich zu drücken. Um die Differenz, die seine Mehrspcsen ausmachen (wie Fracht, Reisespesen, erhöhte Schlachtsteuer) kauft er doch über der Grenze billiger. Das drückt ganz selbstverständlich auf den Preis, den der bayerische.Bauer bekommt, der in vielen Gegenden mit dem ständigen Absatz an die jüdischen Metzger und an die mit ihnen in Geschäftsverbindung stehenden christlichen Kollegen rechnen konnte. Bei jenem Bedarf aber der über der bayerischen Grenze gedeckt wird — und das ist mit Abstand der größere Teil — trägt der Vichhandel lind die Landwirtschaft den ganzen Schaden. Am deutlichsten ist der Schaden dort wo geschächtetes Fleisch direkt außerhalb Bayerns bezogen wird. Das ist z. B. der Fall beim größten Tei,l der Fleischvcrsorgung der israelitischen Bevölkerung von Nürnberg- Fürth. Hierüber kann ich Ihnen mit bestimmten Zahlen aufwarten. In Nürnberg wurden in der Zeit vom 1. Januar 1930 bis zum 1. Oktober 1930, d. i. der Tag des Inkrafttretens des Schächtvcrbotes, also innerhalb von 9 Monaten, insgesamt 955 Ochsen, 1350 Kälber und <500 Schafe rituell geschächtet. Seit Inkrafttreten des Schächtvcrbotes wurden in der Zeit vom 1. Oktober 1930 bis 1. März 1931, also innerhalb von 5 Monaten, in dem Bereich der Stadt Nürnberg 281 810 Kilogramm Ochsen- und Kalbfleisch cingeführt; das entspricht etwa einer Schlachtungsziffer von 586 Ochsen und 605 Kälbern. Von diesen 586 Ochsen stammen nur 103 Stück aus Bayern. Sie sehen aus diesen Vergleichszahlen, daß damit faß jede Möglichkeit entfällt, bayerisches Vieh zu verwerten, zumal noch vielfach Private durch die Post Fleisch außerhalb Bayerns beziehen. Sehr groß ist aber auch der Schaden, der nicht direkt, sondern indirekt vom Schächtverbot kommt. Einzelne Großbetriebe haben einen großen Teil der Schächtungen außerhalb Bayerns übernommen. Diese Großbetriebe decken seitdem einen wesentlichen Teil ihres anderweitigen Schlachtviehbedarfes, der nicht geschächtet, sondern geschlagen wird, in dem außerbayerischen Lande, in dem sie ihre Schächtungen vornehmen dürfen, und dies vor allem zum Zwecke der Exportschlachtung. Ein Münchener Großbetrieb, der vor dem Schlachtgesetz pro Woche durchschnittlich 150 Stück Wurstkühe in Bayern kaufte, schlachtete und dann geschlachtet nach dem Berliner Fleischmarkt und den norddeutschen Wurstfabriken exportierte, deckt jetzt diesen Bedarf fast ganz in Württemberg, wo er den anderen Teil seines Schlachtviehes schachten darf. Das sind im Jahresdurchschnitt 7800 Stück Vieh. Bis zum Erlaß des Schächtvcrbotes ist dieser Viehverbrauch mit allen daranhängenden Gebühren und Steuern der bayerischen Wirtschaft und dem bayerischen Staate zugute gekommen. Jetzt hat Bayern den Ausfall, den Schaden. Wie sich speziell in München, auf dem Münchener Markt, der Rückgang der Cxportschlachtungen auswirkt, darüber einige Zahlen: die Exportschlachtungen betrugen: 1929 1930 Oktober 269' 61 November 357 158 Dezember 577 31 1930 1931 Januar 714 236 Februar 844 47 März 841 76 April 623 37 Das ist innerhalb der vcrgleichsweisen Zeit ein Rückgang von 4225 Stück auf 646 Stück, also ein Ausfall von rund 85 Prozent. Und cs ist nicht von ungefähr, sondern höchst interessant und bedeutungsvoll, daß selbst der Bericht der Schlachthofdirektion München über den Münchener Markt und über den Münchener Fleischverbrauch diesen Rückgang der Cxportschlachtungen mit dem Schlachtgesetz, d. h. mit dem Schächtverbot in ursächlichen Zusammenhang bringt, wenn er feststellt, daß die Rinderschlachtungen stark zurückgegangen sind und daß dieser Rückgang nicht nur auf die Minderung des Fleischverbrauches als solche zurückzuführen sei, sondern auch auf den Rückgang der Exportschlachtungen, die seit dem Ersatz des Schlachtgesetzes fast ganz aufgehört hätten. Man' sagt, der Exportschlächter würde wahrscheinlich auch ohne das Schächtvcrbot sein Vieh außerhalb Bayerns schlachten wegen der in Bayern eingeführten Schlachtsteuer. Das stimmt aber nicht; denn der Großschlächter bekäme, da es sich um Export handelt, die Schlachtsteuer ja wieder zurück. Nicht die Schlachtsteuer ist es, die den Großschlächter veranlaßt und zwingt, seine Cxportschlachtungen außerhalb Bayerns vorzunehmcn, sondern die Notwendigkeit, auf das Land Rücksicht zu nehmen, das die Schächtungen erlaubt. Und es ist ja auch nur zu erklärlich, daß die Regierungen, die sich bereiterklärt haben, für die Cinfubr nach Bayern das örtliche Schächtkontigent zu erweitern, zum mindesten damit rechnen, daß.der Bedarf an Lebendvieh auch in ihrem Lande eingedeckt wird. Deshalb wurde denn auch die Erwartung jener Kreise, die geglaubt haben, es werde das meiste Vieh lebend ausgcführt und dann wieder dorthin geschächtet zurückgeführt zur Enttäuschung. Da und dort wird auch gesagt, der Ausfall, der im ganzen dem Metzgergewerbe, dem Vichhandel und der Landwirtschaft aus dem Schächtverbote entstehen, sei, wenn man die große Zahl der allgemeinen Schlachtungen dazu in Vergleich ziehe, nicht so sehr fühlbar. Auch das ist ein starker Irrtum. Der Schaden ist im Gegenteil sehr stark fühlbar geworden, denn die betroffenen Wirtschaftskreise sind gerade heute bei ihrer katastrophal schlechten Gesamtlage selbst aus den kleinsten Verdienst angewiesen. Am besten weiß der Bauer, der früher sein Vieh an jüdische und nichtjüdische Metzger zum Schächten und zu Cxportschlachtungen verkauft hat und der cs jetzt nicht loswerdcn kann, wie sehr er unter dem