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Bayerische israelitische Gemeindezeitung · 1931-07-15 · 14 (15.7.1931) · p. Seite 220

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Journal
Bayerische israelitische Gemeindezeitung
Volume
7 (1931)
Issue
14 (15.7.1931)
Article
Sitzung von Vorstand und Gemeindevertretung vom 25. Juni 1931. - Neuerliche Erhöhung der örtlichen Kultusumlagen von 8 auf 9 % notwendig geworden. - Anwendung der zweiten Notverordnung auf die Gehält
Date
1931-07-15
Page
Seite 220 (sequence 1)
Language
German
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220 Bayerische Israelitische Gemeindczeinmg Nr. 14 5lus der Semeinde Müncden Sitzung von Vorstand und Semeindevertrelung vom 25. Zum 1931. — Neuerliche Erhöhung der örtlichen kuliusumlagen von 8 aur 9°/0 notwendig geworden. — Anwendung der zweiten Notverordnung auk die Schalter der lZeamten und Angestellten. RA. Dr. Wilmersdoerffer eröffnet die Sitzung der Gemeindevertretung und des Vorstandes und stellt fest, daß der Vorstand zu der Sitzung auch als Steuerverbandsvertrctung der Gemeinde mit Angabe der Tagesordnung ordnungsgemäß geladen ist. Vor Eintritt in die Tagesordnung gibt ObstLGR. Dr. Neumeyer bekannt, daß Herr Privatier Hugo Schimmelburg für Zwecke der Jugendhilfc in Erinnerung an seine vor Jahresfrist verstorbene Tochter, Frau Martha Wilmersdoerffer, eine Stiftung von RM. IO 000 als Marth a-Wilmersdoerffer-Schimmelburg-Stiftung errichtet hat und den Kapitalbettag der Gemeinde zur Verfügung stellt, sobald die Stiftungsbedingungen genehmigt sind. Die Stiftung wird unter den bekanntgegebenen Bedingungen angenommen. Dr. Neumeyer spricht Herrn Schimmelburg den herzlichsten Dank der Gemeinde für diese hochherzige Stiftung aus, welche das Gedächtnis an seine in so jungen Jahren verstorbene, den edelsten Bestrebungen auf sozialem Gebiete zugewandte Tochter, die Gattin des Präsidenten dieser Versammlung, erhalte und beispielgebend in der Gemeinde wirken möge. Zu Punkt I der Tagesordnung: Die finanzielle Lage der Gemeinde und die Überprüfung des Umlagensatzes gemäß Gemeindebeschluß vom 5. Februar 1931 führt IN. Dr. Oestreich in Verttetung des am Erscheinen verhinderten Finanzreferenten IR. Dr. Straus aus, daß die Einnahmen und Ausgaben der ersten fünf Monate des laufenden Geschäfsjahres erkennen ließen, daß der Voranschlag im wesentlichen sowohl in Einnahmen wie in Ausgaben eingehalten worden sei, mit Ausnahme des Bauetats, bei dem durch amtliche Bauauflagen eine Überschreitung notwendig gewesen wäre. Die einzige wesentliche Differenz gegenüber dem Voranschlag ergebe der Posten Umlagen, der in den ersten 5 Monaten um rund RM. 23 000.— hinter dem Voranschlag zurückgeblieben sei. Es zeige sich hier die immer stärker sich auswirkende Minderung der Steuerkraft der Gemeinde, die, wenn sie nicht noch weiter zurückgehe, für das ganze Jahr berechnet, einen Umlagenausfall gegenüber dem Voranschlag von mindestens RM. 50 000.— ergebe. Dieser Umlagenrückgang sei von einem erheblichen Teil der Gemeindeverttetung bereits bei der Etatberatung vorausgesagt worden. Man habe sich aber im Februar doch nicht enffchließen können, den örtlichen Kultusumlagensatz von 7 auf 9% zu erhöhen, wie dies vielen notwendig erschienen sei, da eine Befferung der wirtschaftlichen Verhälmiffe und damit des Umlageneingangs möglich erschienen sei. Man habe aber damals, um nicht in eine nicht verantwortbare Schuldenwirtschaft zu geraten, beschlossen, im Laufe des Jahres in eine Überprüfung der Finanzlage einzutteten und eine Korrektur des Umlagensatzes vorzunehmen, sofern sich dies als notwendig erweisen würde. Diese Notwendigkeit ergebe sich jetzt bei Überprüfung der Verhältnisse. Selbst wenn sich die Umlagenerhöhung vom Februar des Jahres bei den bisherigen Vorauszahlungen noch nicht in vollem Maße ausgewirkt habe, sei doch nach Angabe des Finanzamtes mit soviel Rückzahlungen an Steuern bei der Abschlußzahlung zu rechnen, daß man aller Voraussicht nach froh sein müsse, wenn sich der Umlageneingang prozentual nicht noch weiter verschlechtere. Man müsse daher die aller Voraussicht nach bei Festhaltung des gegenwärtigen Satzes fehlenden Bettäge durch Erhöhung der Umlagen ausgleichen, da ein anderes Mittel, Ausgaben und Einnahmen miteinander in Einklang zu bringen, nicht gegeben sei. Der fehlende Bettag entspreche 1 Prozent an Umlagen, so daß man die Ortsumlagen von 8 auf 9 Prozent für das ganze Jahr, Orts- und Landesumlagen daher von II auf 12 Prozent erhöhen müsse, um mindestens mit den Abschlußzahlungen für dieses Steuerjahr das voraussichtliche Defizit wenigstens einigermaßen auszugleichen. Cs sei geboten, mit diesem Ausgleich nicht noch länger zuzuwarten, sondern ihn schon jetzt zu beschließen, einmal well sich der Beschluß doch erst allmählich auswirken könne, dann aber auch weil eine Körperschaft einen Fehler in der Geschäftsordnung in dem Augenblick beseittgen müsse, in dem sie ihn als solchen erkannt habe. Er bitte daher, dern Beschluß des Vorstands auf neuerliche Erhöhung der Ortsumlagen von 8 auf 9 Prozent beizutteten. RA. Dr. Werner erklärt im Namen der liberalen Fraktion, daß sich seine Freunde entschlossen hätten, dem Anttag des Vorstandes zuzustimmen, obwohl ihnen dieser Entschluß keineswegs leicht gefallen sei. Cs dürfe nicht verkannt werden, daß im gegenwärtigen Augenblick ernste Bedenken gegeben wären , bei der allgemeinen wirtschaftlichen Not, die Kultusumlagen zu erhöhen. Diese Bedenken, die schon zu Beginn des Jahres bestanden hätten, seien der Anlaß gewesen, daß man nicht schon vor einem halben Jahr den Umlagensatz um 2 Prozent erhöht habe, sondern zunächst habe abwarten wollen, ob man nicht doch vielleicht mit einer geringeren Erhöhung auskommen könne. Diese Hoffnung habe sich als irrig erwiesen, umsomehr, als die Gemeinde durch äußerste Sparmaßnahmen den Ausgabenetat bereits in einem Maße herabgedrückt habe, daß weitere Einsparungen kaum.mehr möglich seien. Seine Freunde hätten sich davon überzeugt, daß eine weitere Einschränkung ohne Gefährdung der religiösen und sozialen Interessen der Gemeinde nicht verantwortbar sei und daß die Aufgaben der Gemeinde ernstlich gefährdet würden, wenn man weitere Abstriche machen wolle. So seien auch seine Freunde zu der Überzeugung gekommen, daß eine weitere Umlagencrhöhung eintteten müsse und zwar sofort, da er dem Bericht erstatter darin vollkommen beitteten müsse, daß eine öffentliche Körperschaft ein Defizit mit den ihr verfügbaren Mitteln beseittgen müsse, wenn sie den Bestand eines solchen erkannt habe. Auch IR. Dr. Feuchtwanger stimmt namens der orthodoxen Fraktton dem Anttage zu, zumal seine Freunde schon bei der Ctatberatung eine Umlagenerhöhung um 2 Prozent als notwendig erkannt und befürwortet hätten. Die Gemeinde sei mit ihren Einschränkungen bis an die Grenze des Möglichen, zum Teil schon , darüber hinausgegangen. Die jetzt beantragte Erhöhung um ein weiteres Prozent könne daher nicht vermieden werden. Den gleichen Standpunkt nimmt RA. D r. Siegel für die zionistische Fraktion ein. Steuererhöhungen würden immer unangenehm empfunden, gleichviel in welchem Zeitpunkt sie beschlossen würden Wer in der Verwaltung der Gemeinde mitarbeite, habe auch die Pflicht, für eine ordnungsmäßige Haushaltführung Sorge zu ttagen und müsse daher auch zu unangenehmen Beschlüssen kommen, wenn solche unumgänglich seien. Die beanttagte Erhöhung stelle das Minimum dessen dar, was nach Lage der Sache beschlossen werden könne. Es wäre nur zu wünschen, daß die Gemeinde mit dieser Erhöhung das voraussichtliche Defizit ausgleichen könne. Der Beschluß müsse sofort gefaßt werden, nachdem man erkannt habe, daß ein Defizit eintteten werde. Von der Notwendigkeit des Beschlusses sollten die Gemeindemitglieder nachdrücklich verständigt werden, insbesondere davon, daß der größte Teil der Ausgaben der Gemeinde zwangsläufig sei und nicht vermindert werden könne und daß vermeidbare Ausgaben, wenn man nicht etwa Ausgaben für soziale und kulturelle Zwecke als solche bezeichnen wolle, im laufenden Etat nicht vorhanden seien. Daß die Gemeinde aber gerade auf diesen Gebieten. ihre vornehmste Aufgabe habe, werde wohl allseits anerkannt. ObstLGR. Dr. Neumeyer führt unter allgemeiner Zustimmung der Anwesenden aus: Es ist eine ungewöhnliche Maßnahme, mitten im Jahre Steuererhöhungen vorzunehmen. Doch steht über allen anderen Erwägungen die harte Notwendigkeit. Unsere Gemeindemitglieder könnten uns ernstliche Vorwürfe machen, wenn wir unseren Etat nicht in dem Augenblick in Ordnung brächten, in dem wir erkennen, daß wir mit den bisher zur Verfügung stehenden Mitteln nicht zurecht kommen. Sie wissen, daß durch Sparausschüffe alle Teile des Etats sorgfältigst durchgeprüft worden sind und daß alle irgendwie vermeidbaren Ausgaben gestrichen wurden. Ich schließe mich durchaus den Ausführungen meines Vorredners an, daß die zwangsläufigen Ausgaben den größten Teil unserer Ausgaben ausmachen. Wir sind ohnmächtig gegenüber der sinkenden Steuerkraft. Der einzige Weg, um Einnahmen und Ausgaben miteinander in Einklang zu bringen und Klarheit und Ordnung zu schaffen, ist, den drohenden Fehlbettag zu decken. Das einzig mögliche Mittel hierfür ist die Erhöhung des Umlagensatzes. Wir wissen wohl, daß diese Erhöhung für die einzelnen Gemeindemitglieder ein schweres Opfer darstellt. Wir wissen aber auch, daß wir alle in Freud und Leid zusammenstehen, um unsere Gemeinde in bessere Zeiten hinüberzugetragen. Wir dürfen deshalb das Vertrauen haben, daß unsere Gemeindemitglieder den heutigen Beschluß verstehen werden. Der Antrag des Vorstandes auf Erhöhung der örtlichen Kultusumlagen von 8 auf 9 Prozent und damit der gesamten Kultusumlagen von II auf 12 Prozent wird hierauf einstimmig von Gemeindeverttetung und Vorstand angenommen und zwar vom Vorstand auch als Steuerverbandsvertretung der Gemeinde. Zu Punkt II der Tagesordnung: Gehaltskürzungen führt ObstLGR. Dr. Neumeyer aus: Die allgemeine wirtschaftliche Notlage hat den Herrn Reichspräsidenten veranlaßt, durch eine zweite Notverordnung zur Sicherung von Wirtschaft - und Finanzen vom 5. Fortsetzung Seite 223

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